Die Aussage „Du bist so 1 Pimmel“ hat bereits letzten Sommer eine Hausdurchsuchung ausgelöst. Nun ist es in Augsburg zu einer ähnlichen Razzia gekommen. Der Klimaaktivist Alexander Mai hatte im Oktober ein Foto des Pimmel-Skandals auf Facebook verlinkt – und zwar unter einem Post des AfD-Politikers Andreas Jurca, dem Fraktionsvorsitzenden der Partei im Stadtrat Augsburg .
Der AfD-Politiker fühlte sich davon offenbar beleidigt und hat Anzeige gegen den Aktivisten erstattet. Die Augsburger Polizei hat am vergangenen Dienstag Mais Wohnung durchsucht. Die Aufgabe der Abteilung „Staatsschutz“ ist vor allem die Bekämpfung von politisch motivierter Kriminalität. Die Beamt:innen beschlagnahmten dabei auch private Geräte des Aktivisten, der für das Augsburger Klimacamp aktiv ist. Die zuständige Anwältin bezeichnet das als unverhältnismäßig.
„Das war offensichtlich keine Beleidigung“
Um über den Vorfall zu informieren, wurde zügig eine eigene Website namens pimmelgate-süd.de eingerichtet. Im Impressum steht der Augsburger Fridays-For-Future-Aktivist Ingo Blechschmidt. Dort stellt sich Mai als 26-jähriger Klimaaktivist vor, Mathematik-Student und IT-Entwickler.
Den Facebook-Post des AfD-Politikers bezeichnen die Aktivist:innen auf der Website als „fremden- und frauenfeindlich“. In dem von Mai darunter verlinkten Zeitungsbeitrag war ein Vorschaubild mit dem Schriftzug „Andy, Du bist so 1 Pimmel“ zu sehen.
Dass es Monate später zu einer Hausdurchsuchung kam, war für den Klimaaktivisten völlig überraschend. „Ich habe damit überhaupt nicht gerechnet“, sagt er in einem Gespräch mit netzpolitik.org. „Das war offensichtlich keine Beleidigung.“ Die Polizei habe seinen Arbeitslaptop und sein Smartphone beschlagnahmt.
Vom Pimmel-Kommentar zum Polizeieinsatz
Der Vorfall erinnert stark an einen Eklat im vergangenen September. Damals durchsuchten Beamte die Wohnung des mutmaßlichen Urhebers eines Tweets. In dem Tweet wurde Hamburger Innensenator Andy Grote (SPD) als „Pimmel“ bezeichnet. Das ging als „Pimmelgate“ durch die Medien und wurde zeitweise zum Meme. Hausdurchsuchung wegen eines Genitalvergleichs? Dahinter steht die größere Frage nach potentiellem Machtmissbrauch politisch mächtiger Personen – und fehlender Verhältnismäßigkeit von Polizeieinsätzen.
Die zuständige Klimacamp-Anwältin Martina Sulzberger hält die Hausdurchsuchung jedenfalls für „unverhältnismäßig“. Schließlich habe Mai den Post unter Klarnamen verfasst und es sei damit offensichtlich, wer für den Post verantwortlich ist. „Zudem ist fraglich, ob das Verlinken zu einem Artikel, in diesem Fall mit dem Kontext der ganzen Kommentare, überhaupt eine Beleidigung darstellt“, sagt Sulzberger gegenüber netzpolitik.org. Mai verlinkte das Foto, ohne den AfD-Politiker persönlich anzusprechen, wie aus einem entsprechenden Screenshot hervorgeht.
Die Polizeihauptkommissarin Christina Meissl des zuständigen Polizeipräsidiums rechtfertigt die Razzia auf Anfrage von netzpolitik.org. Die Polizei leite Ermittlungen ein, um den Sachverhalt aufzuklären, sobald sie von dem Verdacht einer Straftat Kenntnis erhalte.
Polizei soll Telefonat mit Anwältin verweigert haben
Das Vorgehen der Polizei wird auch deshalb kritisiert, da Mai anscheinend während der Hausdurchsuchung nicht seine Anwältin kontaktieren durfte. Das soll ein polizeiliches Durchsuchungsprotokoll zeigen, das auf pimmelgate-süd.de veröffentlicht wurde. Dort steht: „Der Betroffene (…) ist unzufrieden damit, dass er für die Dauer der Maßnahme nicht telefonieren darf“. Polizeihauptkommissarin Meissl weist den Vorwurf, Mai hätte nicht telefonieren können, zurück. Sie sagt, dem Klimaaktivisten sei ein polizeiliches Smartphone angeboten wurden.
Nach Paragraf 137 der Strafprozessordnung steht der betroffenen Person bei einer Hausdurchsuchung ein Telefonat zu. Der Strafverteidiger Thomas Penneke schreibt dazu auf seiner Website:
Die Polizei spricht oft ein Telefonverbot während der Hausdurchsuchung aus. Sollten Sie Ihren Anwalt anrufen wollen, ist das Verbot rechtswidrig. Lassen Sie sich hiervon nicht abbringen.
Sulzberger hält das angebliches Telefonverbot ihres Mandanten ebenfalls für „nicht rechtens“. Sulzberger und Mai behalten sich vor, gegen den Durchsuchungsbeschluss oder das Verhalten der Polizei vorzugehen.
„Wir haben nichts zu verstecken“
Die Hausdurchsuchung betrifft dabei nicht nur Mai selbst, sondern auch seine Freund:innen und Familie. Schließlich könne die zuständige Staatsanwaltschaft über die technischen Geräte des Studenten auf alle seine aktuellen Kontakte zugreifen. „Die nicht-aktivistischen Kontakte werden es teilweise nicht cool finden, dass sie jetzt mit Name und Nummer bei der Polizei sind“, sagt Mai.
Der Klimaaktivist findet es unsinnig, dass die Polizei seine technischen Geräte für Ermittlungen beschlagnahmt hat. „Unsere Strukturen sind frei und öffentlich zugänglich, wir haben also nichts zu verstecken“, sagt Mai. „Die Polizei hätte die Informationen auch herausfinden können, ohne meine Geräte zu beschlagnahmen.“ Er sieht den größeren Schaden darin, dass nun alle seine Geräte weg sind, was ihn auch in seiner Arbeit hindere.
Die Klimabewegung hofft auf gesellschaftlichen Diskurs
Das Klimacamp Augsburg und Fridays For Future stellen sich hinter Mai. Auf pimmelgate-süd.de stellen sie den Kontext zu einer Reihe weiterer unverständlicher Ermittlungen durch die Abteilung Staatsschutz her. Mai sagt: „Die Polizei wartet auf eine solche Gelegenheit, um gegen uns als Klimabewegung vorzugehen.“ Meissl sagt, die Durchsuchung stünde in keinerlei Zusammenhang mit Mais Aktivitäten bei der Klimabewegung.
Nach Angaben der Klimaaktivist:innen verfolge die Abteilung Staatsschutz seit mehr als zwei Jahren ihre Aktivitäten in Augsburg. Bisher hätten sie diese Fälle nicht öffentlich bekannt gegeben. Doch der aktuelle Pimmelgate-Süd-Fall veranlasse die Gruppe dazu, fortan „unverhältnismäßige Repression“ zu veröffentlichen und gegebenenfalls Dienstaufsichtsbeschwerden einzureichen.
Mai hofft auf einen großen öffentlichen Diskurs über das Vorgehen der Polizei gegen Klimaaktivist:innen. Er sagt: „Mir geht es nicht unbedingt um meinen konkreten Fall, sondern darum, dass wir aufpassen müssen, dass bei der Polizei die Schwellen allgemein nicht immer geringer werden, um gegen Menschen wie uns vorzugehen.“
Wieso darf sich da eigentlich die Polizei rechtfertigen?
Den Durchsuchungsbefehl unterschreibt ein Richter.
Ich mutmaße:
– Die Polizei ist an den Ermittlungen beteiligt (Staatsanwälte und Richter machen das nicht per Glaskugel, oder doch? An irgendeiner Stelle müsste Fach- oder wenigstens Sachkenntnis injiziert worden sein.).
– Die Polizei führt die Aktion durch, in Kenntnis des Vorgangs.
– „Staatsbürger in Uniform“ war mal eine lustige Idee. Bei diesen Fragen scheint die Polizei zu funktionieren, wie die russische Artillerie. Positive Beispiele der Verweigerung bösartiger Befehle o.ä. gibt es in der Presse nicht. Vielleicht sind das hier krasse Einzelfälle, oder Führung ist wieder mal ein Stück weiter.
– PR: „AFD zeigt an, AFD-nahe Polizisten, Staatsanwaltschaft und Richter führen durch, was geschrieben steht.“
„Staatsbürger in Uniform“ ist das Leitbild der Bundeswehr als klare Abgrenzung zu Reichswehr und Wehrmacht.
Für sowas hat die Polizei ihre historische Rolle und ihr Personal nie ausreichend hinterfragt oder aufgearbeitet. Auch Mangels eines entsprechenden Auftrags aus der ebenso agierenden Politik.
Leider ist es wohl so, dass diese von den Richtenden weitgehend pauschal unterdchrieben werden (keine Zeit für eine sinnvolle Prüfung). Die begründende Story bei der Beantragung muss halt sinnvoll wirken…..
Ich erinnere daran, dass es auch die Staatsanwaltschaft Augsburg war, die das örtliche OpenLab wegen „Bombenattentatsplänen“ durchsuchte (ohne Zeugen und richterlichen Beschluss; der „Bombenbauplan“ war eine banale technisch-chemische Skizze auf einem Whiteboard die durch die anwesenden Polizist*innen einfach mal maximal-böswillig interpretiert wurde) und den Verein „Zwiebelfreunde“ durchsuchen ließ – im Fall Zwiebelfreunde mit grotesk konstruierten Begründungen die das LG München dann im Nachgang sogar so kommentiert hat: „[..] Maßnahmen können nicht mehr als von der Strafprozessordnung gedeckt angesehen werden.“ Dem OpenLab
Außerdem kann man noch allen anraten: bitte in Zukunft alles sicher verschlüsseln.
(„Schließlich könne die zuständige Staatsanwaltschaft über die technischen Geräte des Studenten auf alle seine aktuellen Kontakte zugreifen“)
die fälle hatten auch alle einen zusammenhang mit der AfD bzw kritik an ihr oder ohrem personal
Es sollten neue Behörden für das Internet gegründet werden. Das ist ja so offenbar nicht reparierbar. In dem Zusammenhang muss immer jemand von Verstand UND Kenntnis dabei sein.
Wir sind hier bei den Grundsteinen eines Regimes. Das ist aber wohl auch die offenbar AFD-nahe Intention der Staatsanwaltschaft, aber auch der Beamt/enten vor Ort, die mitmachen und offensichtlich nicht den Staatsbürger in Uniform verkörpern. Oder war das nicht verfassungswidrig? Ist egal. Auf diese Weise tritt mit der Zeit das ein, was die AFD, zusammen mit CDU/CSU, offenbar will: radikaler bewaffneter Widerstand. So spekuliert man, Stimmen wiederzuerhalten.
Der Augsburger Staatsanwaltschaft kann man wahrscheinlich CSU-Nähe nachsagen. Der entsprechende Abschnitt zur Staatsanwaltschaft Augsburg in Wikipedia ist in manchen Teilen Augsburgs inzwischen schon legendär.
Siehe:
https://de.wikipedia.org/wiki/Staatsanwaltschaft_Augsburg#%C3%96ffentliche_Kritik_an_der_Arbeitsweise
AfD-Nähe würde ich ihr nicht nachsagen. In diesem Fall hat die AfD nur praktischer den Vorwand für die Hausdurchsuchung geliefert. Sie würde selbst aber auch schon mal durchsucht.
Siehe:
https://www.staz.de/region/augsburg/politik/kriminalpolizei-durchsucht-haus-augsburger-afd-chefs-facebook-kommentar-ueber-lisa-mcqueen-id212973.html
ich würde die AfD-nähe auch nicht der Staatsanwaltschaft unterstellen (die institutionen sind in bayern traditionell in CSU-hand, allein schon weil es die AfD noch gar nicht so lange gibt), aber den einzelnen polizist*innen durchaus. wenn man so viel bösen willen zeigt wie z.b. bei der durchsuchung von OpenLabs und zwiebelfreunden ist das kein zufall mehr.
Ideologisch und machttypisch ist vielleicht halt bald kein Unterschied mehr. Nun leistet sich Deutschland die „Konservativ-Reaktionären Schwachstelle“ vor allem zunächst am Rande durch „Stimmen“, allerdings gibt es offenbar mindestens öfter mal punktuell aktive Mitwirkung innerhalb der Breite der Behördenlandschaft, so dass sich schon die Frage nicht nur nach Netzwerkeffekten stellt, sondern auch bzgl. des Einsickerns von Ideologie. Und hier gehört eben doch die Schranke hin, die wir vergessen haben. Wenn wir nicht wollen, dass etwa eine „Ideologiereinheit“ innerhalb der Behörden umgesetzt werden muss, müssen die Vorgänge gegenüber solchem gehärtet werden. Wie es mit dem Willen zur Forschung und Reparatur so aussieht, …
Wie in Russland, wie bei den Nazis. So viele machen mit, egal was deswegen passiert, wie kann das nur sein, wie konnte es dazu kommen, dass das in der Breite so funktioniert hat?
Im Grunde ganz einfach: So – noch ein bischen weiter, dann klappt’s wieder.
Klassische Repressionshandlung eines autoritären Staates gegen unbequeme Bürger.
Nein, Deutschland ist zum Großteil kein autoritärer Staat, aber einige wollen da hin und einige Behörden waren in Teilen immer dort. Leider hat die Innenpolitik nach Baum das eher befördert, und zB das Harz IV Regime sieht ja nicht umsonst so aus wie es ist.
Wie weit die Ermittlungsbehörden bereit sind in Augsburg zu gehen – und das zuständige Ermittlungsrichter diese Spielchen von Polizei und Staatsanwaltschaft offensichtlich unterstützen – zeigt die Durchsuchung der Augsburger Zwiebelfreunde.
Gericht urteilt: Durchsuchung bei Zwiebelfreunden war rechtswidrig [Update]
Das Landgericht München hat nach einer umstrittenen Razzia bei den Zwiebelfreunden den Durchsuchungsbeschluss aufgehoben. Die Behörden müssen alle beschlagnahmten Gegenstände zurückgeben. (netzpolik.org, 24.8.18)
https://netzpolitik.org/2018/gericht-urteilt-durchsuchung-bei-zwiebelfreunden-war-rechtswidrig/
Die Polizei als persönlicher Büttel von Rechten und narzisstische Politikern. Das hatten wir doch schonmal…
Ja, und damals sind eine ganze Reihe der heutigen grossen Vermögen gemacht oder signifikant erweitert worden. War also für einige wenige eine gute Zeit.
typo: Gepsräch
Danke!, Typo ist korrigiert.
Am Ende des Tages beleibt, solange den Entscheider nicht im Fall von gehäuften Fehlentscheidungen in einer Richtung Maßregelung widerfährt, werden Sie weiter machen.
Der Richtervorbehalt ist zum Placebo verkommen, viel Richter grade in den Amtsgerichten sind im Tagesgeschäft gar nicht in der Lage, hinreichen darüber zu entscheiden, was da eigentlich passiert. Da spielt auch die Kernkompetenz „Faxgerät“ eine Rolle. Also müsste man das Ganze an sich überdenken, z.B. spezieller Richterstellen schaffen, 2 Richter nehmen, oder beim LG aufhängen.
Und man will natürlich als Staatsorgan nicht in Verdacht kommen, nicht genügend weit ermittelt zu haben, wie es genau von den Gruppen, wie die grade durchsucht worden, immer dann hochkommt, wenn es um Reiche und Straftaten gegen Frauen geht.
Der Aspekt, dass unser Rechtssystem rechtslastig (Alles links von der CDU sind ja Kommunisten, da gibt es einen Erlass…) ist, ist da nur noch ein weiterer Baustein.
Vielleicht würde es helfen, wenn bei grob rechtswidrigen Fehlverhalten der Staat Schadenersatz leisten muss, und nicht nur den Mindestsatz. Die Erfahrung zeigt, dass die Haushälter Beamte wesentlich besser bremsen können bei Ihrem Treiben.
Fuer letzteres braeuchte man eine unabhaengige Buergervertretung aehnlich Verbraucherzentrale oder DUH, die Klagekosten und Risiken durch die Instanzen tragen kann. Sonst ist es wieder nur ein weiteres Recht fuer Reiche.
Tippfehler: „Poliziei“
Danke, ist nun korrigiert.
Da übertreibt die Anwältin (das ist ja auch ihr Job).
Für mich ist offensichtlich, dass der Post als direkte Beleidigung gemeint war.
Und dafür sollte sich der Poster auch verantworten.
Und genauso offensichtlich halte ich eine Hausdurchsuchung für völlig unverhältmäßig.
Falls ein Nachweis benötigt wird, kann die Identität ja auch über die Anmeldeinformationen der beteiligten Plattformen festgestellt werden.
Das sollte dann bei Standardfällen auch üblich werden.
Übrigens: Die große Mehrheit der Beleidigungsverfahren wird einseitig durch das Gericht ohne Konsequenzen eingestellt. Wenn Polizisten, Senatoren und Stadträte vollen Schutz durch das Strafgesetz genießen, dann sollte der auch für alle anderen gelten.