Augsburg gegen Demonstrationsfreiheit„Mit einer liberalen Demokratie nicht zu vereinbaren“

Was ist bloß in Augsburg los? Die Stadt beschränkt bei einer Frauenrechtsdemo per Auflage Musik und sogar die Lautstärke gerufener Parolen. Die Anmelderin der Demo fängt sich deswegen eine saftige Geldstrafe ein. Versammlungsrechtsexperten halten den Fall für einen Skandal, doch ein überhartes Vorgehen gegen demokratischen Protest hat in Augsburg Tradition.

Zwei Frauen stehen auf einer Bühne auf einem Platz, man sieht sie von hinten.
Wieviel Protest ist in Augsburg erlaubt? (Symbolbild) CC-BY-NC 2.0 Anna Fabian / Bearbeitung: netzpolitik.org

Als die Augsburgerin Michaela Strattner im März 2022 eine Frauenrechtsdemonstration anmeldete, verfügte die städtische Versammlungsbehörde strenge Auflagen. Sogar das Spielen von Musik und die Lautstärke von gerufenen Parolen beschränkte die Stadt. Nach Ansicht der Polizei  hielt sich die Demo zum Frauentag nicht an alle Auflagen, die Polizei zeigte Strattner an.

Das Amtsgericht Augsburg verhängte daraufhin einen Strafbefehl in Höhe von 1.200 Euro gegen die Anmelderin. Dagegen wehrt sich Michaela Strattner, am Donnerstag findet die Verhandlung statt. Versammlungsrechtler zeigen sich angesichts des Vorgangs alarmiert. Schon allein die Auflagen für die Demonstration seien fragwürdig, die Vorwürfe gegen die Anmelderin auch.

Laute Parolen rufen verboten

„Das Versammlungsrecht sichert uns zu, öffentlich über Themen wie die Unsichtbarkeit von Sorgearbeit zu sprechen, aber der aktuelle Fall zeigt einmal wieder, dass Bayern davon nicht viel hält“, sagt Demo-Anmelderin Michaela Strattner gegenüber netzpolitik.org. Das Prinzip in Augsburg sei offenbar „Demonstration ja, aber dann doch bitte leise, in den Inhalten beschnitten oder an Orten ohne Öffentlichkeitswirkung“, so die Aktivistin vom Augsburger Frauenstreik-Komitee weiter.

Im Strafbefehl, den netzpolitik.org einsehen konnte, sind die Auflagen der Demonstration aufgeführt. So durften Lautsprecheranlagen und Megafone „nicht für reine Unterhaltungs-/Vergnügungszwecke, sondern nur für direkte Versammlungszwecke“ verwendet werden. Weiterhin verfügte die Versammlungsbehörde, durch das „Rufen von Parolen, Benutzen von Lärm- und ähnlichen Geräten darf es zu keiner unzumutbaren Lärmbelästigung von Passanten und Anwohnern oder Beeinträchtigungen des Straßenverkehrs kommen“.

Zudem sollten „alle Reden und auch von Ton-/Bildträgern abgespielte Texte, Videos und Musikstücke“ den „öffentlichen Frieden“ wahren. So dürfe nicht zum „Hass gegen Bevölkerungsteile aufgestachelt werden oder zu Gewalt oder Willkürmaßnahmen aufgerufen werden, indem Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden.“

„Lieder in der Fußgängerzone zu hören“

Der Leiterin der Demo wird nun ein Verstoß gegen diese drei Auflagen vorgeworfen, weil sie die Lieder „Pisse“ der Band Schnipo Schranke und das Lied „Querdenker klatschen“ der Band Kafvka am 5. März 2022 „derart laut“ abgespielt hätte, dass „die Lieder in der Fußgängerzone zu hören waren“. Die Polizei stört sich auch daran, dass das Lied von Kafvka gerade dann abgespielt worden sei, als ein Demonstrationszug von Querdenkern den Rathausplatz passiert habe.

Auf Grundlage der Auflagen und Vorkommnisse sah die Polizei einen Verstoß gegen das Bayerische Versammlungsgesetz, das Amtsgericht der Stadt verhängte einen Strafbefehl von 30 Tagessätzen à 40 Euro. Insgesamt 1200 Euro Strafe für Dinge, die vermutlich woanders in Deutschland vollkommen legal gewesen wären.

Zocken gegen den Bullshit

Das sieht auch die Anwältin Martina Sulzberger, welche Strattner vor Gericht vertritt, ähnlich: „Die Demonstration und auch die dort abgespielten Musikstücke sind eindeutig von der Versammlungsfreiheit geschützt. Form und Inhalte der Versammlung sind Sache der Demonstrierenden.“ Es sei ganz unabhängig vom morgigen Gerichtstermin die Frage, ob die von der Versammlungsbehörde verfügten Auflagen überhaupt wirksam seien.

„Bemerkenswert oberflächliche Entscheidung“

Der Strafbefehl sei eine „bemerkenswert oberflächliche, jedem Referendar als ungenügend angekreidete gerichtliche Entscheidung“, sagt auch der Verwaltungsrechtler und Herausgeber von Publikationen zum Versammlungsrecht, Michael Breitbach. Die im Strafbefehl genannten Versammlungsauflagen hält er für juristisch fragwürdig.

Zu einem ähnlichen Ergebnis kommt auch Peer Stolle, Anwalt für Versammlungsrecht in Berlin und Vorsitzender des Republikanischen Anwältinnen- und Anwälte Vereins (RAV). Er bezeichnet den Strafbefehl als „absurd“. Gegenüber netzpolitik.org sagt er, dass die Auflagen gegen die Demonstration zu weitreichend und zu unbestimmt gewesen seien – und deswegen die Versammlungsfreiheit unverhältnismäßig eingeschränkt hätten.

Es sei außerdem gängige Praxis auf Demonstrationen, dass dort auch Unterhaltungsmusik gespielt werde, wenn diese nicht mehr Raum einnimmt als der politische Teil. Diese Einschätzung teilt Versammlungsrechtler Breitbach. Er sieht im vorliegenden Fall keinerlei Anhaltspunkte für eine Dominanz von „geselligen Zwecken“. Zudem sei diese Auflage für die Versammlung inhaltsbeschränkend. „Diese die Meinungsfreiheit der Versammlung beschränkende Verfügung wird weder auf eine gesetzliche Beschränkungsnorm noch als ein gefahrenbegründender Verstoß bzw. Störung der öffentlichen Sicherheit gestützt“, moniert Breitbach.

„Versammlungsfreiheit unverhältnismäßig eingeschränkt“

„Die beiden beanstandeten Lieder haben sogar beide einen inhaltlichen Bezug zur Demonstration“, sagt Rechtsanwalt Stolle. So thematisiere das Lied „Pisse“ die Care-Arbeit in Beziehungen. Ebenso verhalte es sich mit dem Lied „Querdenker klatschen“, das im Songtext einen Bezug zum Klatschen für Pflegekräfte in der Corona-Krise habe. Genau dieses Thema „Care-Arbeit“ sei zudem das angemeldete Motto der Frauentags-Demonstration gewesen.

Polizei und Versammlungsbehörde müssten zudem „im Zweifel für die Versammlungsfreiheit“ entscheiden, sagt Stolle. Die Auflagen zur Lärmbelästigung seien viel zu weit gefasst gewesen: „Der Sinn einer Demonstration ist, dass sie im öffentlichen Raum in Kommunikation mit der Öffentlichkeit geht. Die Idee ist ja, dass Menschen mitbekommen, was geht. Es geht darum, Menschen zu erreichen“, so Stolle weiter.

Frau hält ein Plakat mit der Aufschrift "Gleiche Arbeit, gleicher Lohn, alles andere purer Hohn."
Foto am Rande der Demonstration am 5. März 2022 in Augsburg. - CC-BY-NC 2.0 Frauenstreik-Komitee

„Lärmauflage zu unbestimmt“

Auch Verwaltungsrechtler Breitbach hält die Lärmauflage für zu unbestimmt, die Behörde müsste konkretisieren, was auf welcher Rechtsgrundlage als unzumutbar anzusehen sei. Es sei zudem fraglich, ob der tatsächliche „Lärm“ unzumutbar gewesen sei, das würde im Strafbefehl ebenfalls nicht konkretisiert.

Kritisch sieht Breitbach auch die Auflage, dass abgespielte Musik den „öffentlichen Frieden“ wahren müsse. Dies ziele auf die Unterlassung von volksverhetzenden Verhaltensweisen, sei aber ein „bloßer Hinweis auf die allgemeine Rechtslage, ohne den Einzelfall zu regeln“. Dies stelle keinen rechtsgültigen Verwaltungsakt dar. Ein Straftatbestand der Volksverhetzung dürfte wegen des Abspielens der zwei Lieder „kaum nachgewiesen werden können“, so Breitbachs Einschätzung.

Stolle ist überzeugt, dass der Demonstrationsleitung kein Vorwurf zu machen sei, wenn die vorbeiziehende Querdenker-Demo das Anti-Querdenker-Lied habe hören müssen: „Wer sich mit einer Demonstration in die Öffentlichkeit begibt wie die Querdenker, hat kein Recht vor Widerspruch geschützt zu sein“.

Für den Berliner Rechtsanwalt ist letztlich klar: „Diese Demonstrationsauflagen aus Augsburg konterkarieren den Wesensgehalt der Versammlungsfreiheit und sind letztlich mit einer liberalen Demokratie nicht zu vereinbaren“.

Für den Gerichtstermin am Donnerstag um 10 Uhr haben Menschen eine Solidaritätskundgebung angemeldet. Die Auflagen der Versammlungsbehörde für diese Demonstration erlauben laut den Aktivist:innen das Abspielen des Liedes „Pisse“ – aber nur maximal vier Mal pro Stunde.

Augsburg: Razzien wegen Kreide malen und Zeitungsartikel posten

Screenshot der Medienverlinkung, die zur Hausdurchsuchung führte. - Alle Rechte vorbehalten Verfasser:innen des Blogs Pimmelgate Süd. Bearbeitung: netzpolitk.org

Es ist nicht das erste Mal, dass die Augsburger Polizei unverhältnismäßig hart gegen die Zivilgesellschaft der Stadt vorgeht. So veranlasste sie im Jahr 2020 unter anderem eine Hausdurchsuchung bei einer 15-jährigen Schülerin, weil sie diese im Verdacht hatte, im Rahmen einer Greenpeace-Aktion im Jahr 2019 mit Kreide auf die Straße gemalt zu haben.

In einem anderen Fall hatte ein Klimaaktivist einen Zeitungsartikel  der Schleswig-Holsteiner-Zeitung unter einem Facebook-Post des Augsburger AfD-Lokalpolitikers Andreas Jurca verlinkt. Dieser fühlte sich offenbar von dem Vorschaubild „Du bist so 1 Pimmel“ beleidigt und erstattete Anzeige gegen den Aktivisten.

Für die Augsburger Polizei war die Verlinkung des Medienartikels Anlass genug für eine Razzia in der Wohnung des Aktivisten im April 2022. Die Beamt:innen beschlagnahmten dabei auch private Geräte des Aktivisten, der für das Augsburger Klimacamp aktiv ist. Diese beiden Fälle sind auf einer Webseite dokumentiert.

Update 25.11.2022:
Bei der Gerichtsverhandlung erzielte die Anmelderin einen Teilerfolg: Das Verfahren wurde gegen Zahlung von 600 Euro eingestellt. Jetzt prüfen die Betroffenen, ob sie den Fall weiter juristisch aufarbeiten und feststellen lassen, ob die Auflagen rechtswidrig waren.

Wenn Sie auch betroffen sind von ähnlichen Vorgängen in Augsburg, freuen wir uns über Hinweise an die Redaktion über die üblichen Kanäle.

 

31 Ergänzungen

  1. Zitat: „(…) Es ist nicht das erste Mal, dass die Augsburger Polizei unverhältnismäßig hart gegen die Zivilgesellschaft der Stadt vorgeht. (…)“

    Augsburg liegt im Polizeistaat Bayern. Das erklärt vieles.

    1. In Augsburg spinnt die Justiz sogar für bayerische Verhältnisse. Habe schon verdatterte Anrufe aus Nachbarstädten (auch in Bayern) bekommen, wenn die Justiz und Polizei mal wieder versucht Aktivisten einzuschüchtern.

  2. „Augsburg: Razzien wegen Kreide malen und Zeitungsartikel posten“

    Wahnsinn.

    Und die Begründung ist, das Handy zu finden, und das gilt dann als verhältnismäßig?

    Nicht, dass das ein Paradebeispiel für die Entfernung der Grundrechte durch das Digitale sein könnte…
    (Abgesehen von dem Beispiel, das es unabhängig davon bereits abgibt.)

    Meiner Meinung nach bedarf es hier einer Auflistung der Fälle, beteiligter Einheiten, Staatsanwälte, Richter, usw., um mal einen Überblick zu kriegen.

    1. Auch für Beamte gelten erstmal Persönlichkeitsrechte und die Unschuldsvermutung.
      Andererseits gibt es auch den ein oder anderen Beamten, der wiederholt durch sein respektloses Verhalten aufgefallen ist und damit innerhalb der Klimagerechtigkeitsbewegung in Augsburg fast einen C-Promistatus erlangt hat.

      Wie begegnet man so einem Verhalten? Versuche mit Dienstaufsichtsbeschwerden waren bislang nicht so erfolgreich. Siehe:
      https://www.klimacamp-augsburg.de/pressemitteilungen/2022-10-06-polizei-kann-widersprueche-nicht-aufloesen/

      1. Naja, irgendwer Unabhängiges muss genau diese statistische Auswertung machen.
        – Bestimmte Partei/Gruppierung?
        – Bestimmte Leute (platzierte?)?
        – Ideologien?
        – Netzwerke?

        Eine Demokratie braucht eine bessere „Innere“ als den Beschwerdegang zur Dienstaufsicht. Habt ihr solche nicht, ist der Weg zum Regime sehr einfach (an der Stelle jedenfalls hättet ihr mit wenig Widerstand zu rechnen).

        ALTERNATIVE: Das ganze mittels der Verfassung und deren (gefälligst zu erfolgender) Interpretation wirksam regeln. Ausnutzung von „Möglichkeiten“ ist zwar alt und geläufig in Polizeibehörden, auch weil Mafiabosse sehr geschickt sein können (u.ä./analog), aber beliebig weit, bei beliebig kleinen Sachen darf das nicht dehnbar sein. Nicht dehnbar sein, sonst Brechen.

    2. Meiner Meinung nach ist das Hauptproblem, dass der Beschuldigte bei Vorladung durch die Polizei zugegeben hat, dass er das auch gepostet hatte. Was es da also noch an Beweisen zu sichern gibt ist fragwürdig. Also, Durchsuchung rechtswidrig. Traurig, dass ein Richter das zugelassen hat.

      1. Ich glaube, das verwechsel(st/n) Du/Sie mit dem ursprünglichen Pimmelgate in Hamburg.
        Bei Pimmelgate Süd in Augsburg gab es meines Wissen keine Vorladung. Es gab nur die Anzeige und fünf Monate nach dem Vorfall die Hausdurchsuchung.
        Fragwürdig finde ich den Vorwand, Beweise sichern zu wollen, in diesem Fall trotzdem.

        Noch verwerflicher:
        Im Augsburger Pimmelgate-Fall hat die Polizei dem Durchsuchten während der Durchsuchung das ihm zustehende Telefonat mit seiner Anwältin verweigert. Als er mit diesem Missstand an die Medien ging, hat die Justiz in Augsburg – im Gegensatz zu Hamburg, wo das Verfahren schließlich still und heimlich eingestellt wurde – nochmal nachgelegt und dem Betroffenen ein Verfahren wegen „verbotener Mitteilungen über die Gerichtsverhandlungen“ angehängt.
        https://www.klimacamp-augsburg.de/pressemitteilungen/2022-08-02-so-reagiert-die-polizei-auf-pimmelgate-sued/
        https://netzpolitik.org/2022/pimmelgate-sued-augsburger-polizei-ueberzieht-klimaaktivisten-mit-weiterem-verfahren/

    3. „Meiner Meinung nach bedarf es hier einer Auflistung der Fälle, beteiligter Einheiten, Staatsanwälte, Richter, usw., um mal einen Überblick zu kriegen.“

      Damit ist gemeint, dass selbstverständlich ermittelt werden muss, wie es dazu kommt. Da gehören dann nun mal Zahlen über Menschen dazu. Sind es platzierte Claqueure? Feindliche Agenten? Demokratiefeindliche Netzwerke? Verfassungsfeinde?

      Die Fragen sind ein Muss, nicht ein kann. Da die Behörden intern nicht so ganz dabei zu sein scheinen (bei der Demokratie), müssen vielleicht doch diejenigen, denen Demokratie etwas bedeutet, diese Daten zusammensammeln. Man muss ja keine Namen veröffentlichen…

  3. „Dieser fühlte sich davon offenbar von dem Vorschaubild „Du bist so 1 Pimmel“ beleidigt und erstattete Anzeige gegen den Aktivisten.“
    Das „davon“ kann raus.

    Danke für eure wichtige Arbeit

  4. Der folgende Satz ist nicht ganz korrekt:
    > So veranlasste sie im Jahr 2019 unter anderem eine Hausdurchsuchung
    > bei einer 15-jährigen Schülerin, weil sie diese im Verdacht hatte,
    > im Rahmen einer Greenpeace-Aktion mit Kreide auf die Straße gemalt zu haben.

    Die Aktion von Greenpeace fand in der Nacht auf den 29.11.2019 statt. Die Hausdurchsuchung erreignete sich jedoch nicht 2019 sondern erst ein halbes Jahr später am 20.05.2020.

      1. Gern geschehen. :-)

        Die junge Welt hat die Jahreszahl gar ganz weggelassen und den Termin der Hausdurchsuchung damit implizit ins Jahr 2022 verlegt. :-D
        > So wurde im Mai das Zimmer der damals 15jährigen in der
        > Fridays-for-Future-Bewegung und für das Augsburger Klimacamp
        > engagierten Janika Pondorf vom »Staatsschutz« durchsucht.
        Quelle: https://www.jungewelt.de/artikel/439028.staatsschutz-vs-feministischen-protest.html
        Leider fehlt dort eine Möglichkeit, unbürokratisch und anonym derartige Fehler zu melden.

    1. Die Durchführung von Hausdurchsuchungen ein halbes Jahr später ist in Augsburg ein bekanntes Muster.

      Sprühkreide:
      • Sprühkreideaktion in der Nacht zum 29.11.2019
      • Hausdurchsuchung am 20.05.2020

      Pimmelgate:
      • Mutmaßliche Beleidigung im Oktober 2021
      • Hausdurchsuchung am 05.04.2022

      Das lässt Beweismittelsicherung als Vorwand noch lächerlicher erscheinen.
      Der repressiven Wirkung tut das aber keinen Abbruch. Im Gegenteil: Je klarer ist, dass die Maßnahme keinen anderen Zweck erfüllt, umso repressiver wirkt sie.

  5. Das ist nicht neu.

    Und wer denkt, er würde in Deutschland frei leben, der lebt außerhalb der Realität.

    Menschen in Deutschland fühlen sich von einer Maske bedroht, die Freiheiten bedroht…. das ist so zum Fremdschämen.
    Denn bist du eine Frau, oder POC… dann weißt du genau, wie unfrei es in Deutschland abgeht.

    Man bedenke: Menschenverachtende Politiker wie der Merz besetzen immer noch höchste Posten und haben einen inneren Kompass Marke „Vergewaltigung in der Ehe ist keine Vergewaltigung“.

    Da braucht’s euch nicht über Augsburg wundern, da gab’s ja schon Stress, wenn man auf catcalling aufmerksam machte. Schon da griff die Stadt Augsburg faschistoid ein.

    1. DUDE! das ist ja ein Horrorkabinett.

      Was wiederum beweist, dass Deutschland und gerade CDU/CSU schon seit Jahrzehnten durchweg korrupt sind.

  6. Gab es in der Nähe noch eine andere Demonstration, die durch diese hier in ihren Rechten eingeschränkt wurde? Berichtet wird ja nebenbei von der von den Querdenkern.

    1. Kommt darauf an, ob man die Demonstration von Kaufkraft als Grundrecht betrachtet, Stichwort „Fuggerstadt“. Wobei die Shopping-Queens und die Einzelhändler eher von den Spaziergängern genervt sind, welche mit ihrer SA-Sambatruppe sowie Schlagern aus mobilen Soundsystemen das ganze Zentrum zwangsbeschallen. Ich habe Schallschutzfenster, aber der samstägliche Kartoffelauflauf unter meinem Fenster lässt meine Wände wackeln, was der Polizeieskorte mal sowas von wumpe ist. Vielleicht sollte ich doch mal mit „Hubschraubereinsatz“ von Foyer des Arts zurückwummern. Alle mitsingen! „Handtaschenräuber, Handtaschenräuber, überall, überall Handtaschenräuber…“

  7. Polizeistaat Deutschland.

    Rechtsradikale Terroristen, gewalttätige Verschwörungsgläubige und Nazis – da wird weggeschaut.
    Weil… diese Typen kennt und akzeptiert man ja seit 1933.
    Durchgehend.

    Alles Andere ist sofort „links“ – also sowas wie „Menschenrechte“, oder „Frauenrechte“.

    #welcometoGermany #siegfailGermany

    1. An Killswitches mangelt es eigentlich nicht (vgl. Deindustrialisierungspotential, Abwanderung, Inkompetenz first), bei variierender Güte und Zeitskala.

      Die Frage ist, ob man noch etwas aufbauen will, also dann auch mit Menschen, die vielleicht Nazis sein könnten, oder welchen die es sein wollen oder sogar sind, oder ob ab hier die Karre konzeptionell schon erst mal an der Wand ist. Die Frage beinhaltet auch, ob wir das ganz allein können, oder (nur?) mit Europa, mit ein paar haupts. europäischen Staaten zusammen, nur mit/ohne die USA, Gas aus Katar, und/oder sonst wem oder was.

      Seit Jahrtausenden wird immer wieder massenweise gemordet, und „vertröstet“, unter dem Vorwand, die Sachzwänge seien nun mal da, und man müsse eben die starke Hand am Steuer haben. Das ist hier kein anderes Potential. Ohne „Ideologie“ gibt es KEINEN Weg, der in eine langfristig haltbare Zivilisation führt. Das schließt Wissenschaft natürlich NICHT aus, im Gegenteil. Ihr haltet (aufgrund von „Inkompetenz“) nur noch keinen Beweis in der Hand.

      Ob man analog zu „Besser ein schlechter Lehrer als gar kein Lehrer!“ hier auch einfach IRGENDWAS machen kann, halte ich beides für ähnlich unzutreffend im Sinne einer Gesamtkonzeption, da ich weiß, dass schlechte Lehrer viel kaputtmachen können (mittel/gute seltener), aber es vor allem gar nicht derart viele sich selbst erhaltende schlechte Lehrer gibt. Die verrückten und bösen Quatschideologien, mit Ausnahme der reaktionären Standardschwachstelle der Menschheit, die wohl nur intelligent behebbar ist, sind sicherlich so gut wie immer von Geld+Macht gepusht, direkt oder indirekt durch Druck, UM ETWAS ZU ERREICHEN, haben also in der Regel keinerlei zivilisatorisch verwendbaren Wert, und in aller Regel sicherlich keinerlei zivilisatorisch valide Motivation.

      (Nicht verwechseln: Nichtdeterministisch, Irgendwas, Randomisiert, …)

    2. Naja, für einen Polizeistaat fehlt noch eine Menge mehr, Flächendeckend. Bei 1933 dahingegen, sollte man wesentlich sensibler und schneller bei der Verteidigung der Grundrechte sein.

      1. Söder legt noch mal nach: „Bundesweiter Präventivgewahrsam“, „bei Straftaten“ im Zusammenhang mit diesen Klimaaktivisten, und es könne doch nicht Gesetz gebrochen werden, nur um zu demonstrieren, „versteht sich“.

        Das ist insofern lustig, als dass wir unter Verweis auf wenige Instanzen, die Demokratie kurz mal für beendet erklärt wird, unter Anwendung der Technik „Hetze“. Söder ist damit jetzt auch ganz offiziell offiziell ein Demagoge.

        1. Wie groß ist denn eigentlich die bestätigte Problemgröße?

          Zugutehaltend könnte man denken wollen, dass zivilier Ungehorsam nicht mit Sachbeschädigung gleichzusetzen ist. Allerdings dürfte es in Deutschland schwierig sein, etwas zu tun, was nicht irgendeinen finanziellen Schaden anrichtet, und du dich nur mit einem „abschreckenden Plakat“ vor eine Bäckerei stellst, die dann 0,0625 Kunden dadurch verliert.

          Insofern wäre es fair zu sagen, wir nehmen die von Steuergeld und von Versicherungen gedeckten Schäden raus (also zumeißt auch Museen).

          Dampft man das nun noch auf „schwerwiegend“ ein, vergleicht z.B. die Wahrscheinlichkeiten, z.B. 1 Lebensjahr mit der Aktion zu kosten gegenüber der Wahrscheinlichkeit 1 Lebensjahr einer Person durch einen weiteren Tag Untätigkeit zu kosten, dann bin ich nicht mal mehr sicher, ob wir nicht bereits eine untere Grenze benennen können (wobei die Wahrscheinlichkeit, dass ein Mensch in Afrika bei draufgeht, sicherlich sehr hoch gegenüber der für einen in Europa sein dürfte, insofern…).

          Nein, wirklich nur ziemlich konkret greifbar schwerwiegend: Wieviel bleibt denn da übrig? Am Flughafen wird sicherlich rechtzeitig gesperrt, die sind ja nicht blind, bzw. haben u.a. genau diesen Job, zudem ist das ein guter Security Test. Wäre nämlich wesentlich uncooler bei Terroristen mit homemade Manpads gewesen. Kann natürlich sein, dass die bei harmlosen Protestieren ihre Sicherheit nicht preisgeben wollen, wofür ich verständnis hätte, dann aber nicht mehr für das Abhandenkommen des Wörtchens „harmlos“, bzw. eine entsprechende Einordnung des Vorfalls. Für Harmlos halte ich das natürlich nicht, wobei ein großes Transparent an einer Autobahnbrücke zu entrollen auch nicht ohne ist (vor allem ist die Sicherheit vor Ort und die durchschnittliche Ausbildung von Fahrern schlechter). Von der Berliner Nummer bleibt jetzt in der Realität noch übrig? „Präventivgewahrsam aufgrund von Demonstrationswillen seitens der Behörden, wo man sich dachte, dass eine Kausalität hätte bestehen oder wenigstens konstruiert hätte werden können, unter Auslassung aller weiteren Fragestellungen wie Zeitfaktoren, Planung und Gassenbildung?“ /? Man hätte noch unabhängig eine Werbekampagne für korrektes Verhalten im Verkehr und wie man Gassen bildet in mehreren Sprachen fahren können, gerade zu diesem Anlass. Aus juristischen Gründen freilich, hätte man bei der Erwähnung jenes Todesfalles lediglich aufpassen müssen, nicht zu früh endgültig abzuurteilen, sonst wäre die Kampagne schnell wieder kassiert gewesen.

  8. Darf man mitspielen, wenn man wegen eines Nachbarschaftsstreits mit einer AfD-Oma 90 Tage in den Knast muss? AfD ist relevant, da sie einen Gaskrieg mit Haushaltschemiewaffen gegen mich geführt und dann einen Szene-Anwalt engagiert hat, von dessen haarsträubend konstruiertem Märchen vom „gemeingefährlichen Irren“ sich die Augsburger Justiz auffällig leicht überzeugen ließ. Meine Anzeigen gegen die Ilse Koch für Arme wurden allesamt abgewimmelt bzw. ignoriert und wenn die Cops ins Haus kamen, wurde ich dumm angeredet und/oder bedroht. Der Vermieter? Ist die Stadt, die sich aus sowas raushält, auch Hilfeersuchen bei Ämtern & Behörden wurden abgewimmelt bzw. ignoriert. Und wie es der Zufall so will, hat auch die vom Gericht ausgesuchte Pflichtverteidigung keinen Finger krumm gemacht, obwohl ich ordnerweise Munition geliefert habe. Ein Schelm, der Muff von 1000 Jahren wittert. Nicht ganz so alt, aber typisch Lechkloake ist auch dieser historische „Justizirrtum“, der ganz normale Wahnsinn beginnt am Ende des Absatzes „Über die Jahre“:
    https://susanne-wosnitzka.de/karl-the-ripper-der-maedchenschneider-von-augsburg/2020/02/26/
    Die irrtümliche Verhaftung ist eine Sache, die Ausweisung und der Rufmord eine andere, nämliche eine lokale Spezialität. Mit der auch schon die Wahlaugsburgerin Claudia Roth Bekanntschaft gemacht hat. Dummerweise hat sie so gar nicht verstanden, warum der Polizeibeamte, der wirklich übelst gegen sie gehetzt hat, mit einen AfD-blauen Auge davongekommen ist. Nicht der erste lokale Besorgtbürger in Uniform, die Sorte fällt hier watteweich. Wenn überhaupt läuft es auf Beleidigung hinaus und das Strafmaß bleibt unter 90 Tagessätzen, da ist dienstrechtlich nicht viel am Zeug zu flicken. Söder gefällt das, darum kommt er uns ja auch so oft besuchen…

  9. Nunja, Deutschland ist nunmal keine liberale sondern eine konservative Demokratie: das Ziel ist nicht allgemeine Freiheit sondern Bewahrung von etablierten Privilegien.

    Da ist sich die ganz große Koalition aus Union, SPD, FDP und Grün einig. Die Wahl der Mittel ist unterschiedlich, und über ein paar Details gibt’s Differenzen. Aber wenn’s an Eingemachte geht, steht die bürgerliche Front, wie an den ganzen Landesregierungsvarianten eindrucksvoll zu sehen.

  10. Liebes Netzpolitik.org,
    ich würde mich sehr über einen ausgewogenen Artikel zu diesem neuen Vorfall in Augsburg freuen:
    https://www.oat-augsburg.de/2023/03/02/polizei-stuermt-oat-plenum-wegen-kampf-gegen-afd/
    https://de.indymedia.org/node/263984

    Wieder einmal gab es Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmungen bei Zeugen. (Das war ja schon bei den Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmungen bei den Zwiebelfreunden so und solange das legal ist und derart verwendet wird, kann ich Deutschland spärlich als Rechtsstaat anerkennen. Übrigens ist, wie auch beim Vorfall mit den Zwiebelfreunden, die AfD wieder Teil der Begründung der Maßnahme.)
    Wieder einmal zielt die Aktion gegen politische Aktivistinnen und Aktivisten.
    Wieder einmal wurden alle elektronische Geräte beschlagnahmt.
    Wieder einmal wurde der Anruf beim Anwalt unterbunden.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.