Auf der ganzen Welt entdeckte ein Recherche-Konsortium Menschen, die potenzielles Spionageziel der Spähsoftware Pegasus waren. Auch die Handynummern von Frankreichs Präsident Macron und einiger Minister befanden sich auf entsprechenden Listen. Bei fünf Minister:innen fanden Ermittlungsbehörden nun tatsächlich Spuren einer Infektion mit der Software von NSO Group auf den Geräten, berichtet Mediapart. Das französische Investigativmedium beruft sich dabei auf einen vertraulichen Bericht.
Eine weitere Person aus dem Elysée-Palast sei auch betroffen, ist aber nicht namentlich benannt. Ob die Infektion erfolgreich war, Daten abgeflossen sind und wie lange die Spionagesoftware sich auf den Geräten befand, ist nicht bekannt. Ebenso, wie es um die Geräte des französischen Präsidenten steht, für die ebenfalls eine Untersuchung angekündigt worden war. Diese Information zählt als Staatsgeheimnis. Eine Stellungnahme zu der Veröffentlichung gibt es derzeit weder von den betroffenen Kabinettsmitgliedern noch vom Élysée-Palast.
Das Recherche-Konsortium berichtete zuvor darüber, dass die französischen Politiker mutmaßlich von Marokko aus in den Fokus genommen worden seien. Marokko weist die Vorwürfe von sich. Ebenso bestreitet NSO Group, dass mit Pegasus Regierungsmitglieder angegriffen wurden. Nachdem der Verdacht bekannt wurde, diese könnten betroffen sein, reiste der israelische Verteidigungsminister nach Frankreich und versuchte zu beschwichtigen.
Neben Regierungsmitgliedern waren in Frankreich offenbar auch Journalist:innen unter den Spionagezielen, darunter zwei Personen aus der Mediapart-Redaktion. Die Staatsanwaltschaft nahm daraufhin Ermittlungen wegen des Vorwurfs der Bandenbildung, illegaler Nutzung von Daten, illegalem Verkauf von Spionagesoftware und der Verletzung der Privatsphäre auf.
Nach den Pegasus-Enthüllungen im Juli wurde bekannt, dass auch das deutsche Bundeskriminalamt eine abgespeckte Version des Staatstrojaners erworben und eingesetzt hat. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte hat dagegen kürzlich Beschwerde beim Bundesdatenschutzbeauftragten eingereicht. Darüber, ob Bundesbehörden weitere Staatstrojaner von anderen Unternehmen erworben haben, schweigt die Bundesregierung.
Lustig wird es, wenn zu Begründen angefangen wird, warum der Einsatz von hier aus in Ordnung gehen soll, oder warum welcher Hersteller jetzt in Ordnung geht.
In einem anderen Netzpolitik-Artikel von heute konnte ich lesen, dass der Anbieter eines Crypo-Handys zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt wurde. Kann man hier ein ähnliches Strafmaß für die Geschäftsleitung von NSO erwarten? Oder geht das hier in Ordnung, weil Diplomatie und so weiter? Der Einsatz von „Spy-Software“ um der/dem (Ex-)Freund(in) nachzustellen ist ja schon für den Normalbürger eine Straftat (§ 202b „Abfangen von Daten“).