Rundfunk-FrequenzenWas die Corona-Pandemie für die Frequenzpolitik bedeutet


In den kommenden Jahren sollen die Rechte für die Nutzung frei werdender Funkfrequenzen neu vergeben werden. Auf diese Frequenzblöcke spitzen besonders Mobilfunkbetreiber. Doch die Corona-Pandemie zeigt anschaulich, dass der Rundfunk und die Kulturwirtschaft bei der Neuvergabe nicht unter die Räder kommen dürfen. Das schreiben vier Bundestagsabgeordnete in einem parteiübergreifenden Gastbeitrag.

Funkmikrofon im Live-Einsatz
Die Kulturwirtschaft zittert um Frequenzbereiche, wie sie etwa bei Funkmikrofonen eingesetzt werden. (Symbolbild) – Alle Rechte vorbehalten Initiative SOS – Save Our Spectrum

Dies ist ein parteiübergreifender Gastbeitrag 

aktiver Politiker:innen: Margit Stumpp, MdB (Bündnis 90/Die Grünen), Anke Domscheit-Berg, MdB (DIE LINKE), Thomas Hacker, MdB (FDP) und Dr. Christian Jung, MdB (FDP)
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Funkfrequenzen entscheiden darüber, ob ein Staat seine Bürger im Katastrophenfall mit Informationen sicher versorgen kann. Die derzeitige Pandemie zeigt, wie wichtig dafür ein autonomes Informationssystem ist.

Gemeint sind Rundfunksysteme in Deutschland und Europa, die den Teilnehmer direkt ohne Umwege erreichen: Terrestrisches Fernsehen und Hörfunk können nicht – wie Übertragungen über das Internet – gedrosselt oder ausgeschaltet werden und begegnen bei massiver Nutzung keinen Überlastungsproblemen. Terrestrischer Rundfunk ist daher systemrelevant. Eine der unabdingbaren Voraussetzungen für terrestrischen Rundfunk ist, dass dafür die notwendigen Frequenzen zur Verfügung stehen. Einen essenziellen Teil bilden dabei die Frequenzen im UHF-TV-Spektrum (470 MHz bis 694 MHz), die vom Rundfunk (derzeit: DVB-T2) und der Kulturwirtschaft genutzt werden.

Die Hälfte des UHF-TV-Spektrums wurde in den letzten Jahren zugunsten des Mobilfunks versteigert und steht für Rundfunk und Kulturwirtschaft nicht mehr zur Verfügung. Diese Frequenzen sind besonders gut für die TV-, aber auch die Mobilfunkversorgung geeignet. In den nächsten Jahren wird entschieden, wie es mit den übrigen Frequenzen weitergeht, weil der Mobilfunk immer mehr Spektrum fordert. In diesem Zusammenhang sind aber nicht nur die Interessen des Mobilfunks zu betrachten, sondern auch die Organisation unserer offenen Informationsgesellschaft auch im Katastrophenschutz zu klären.

Rundfunk leistet unverzichtbaren Beitrag

Wir wollen, dass langfristig ausreichend Frequenzen für das Antennenfernsehen via DVB-T2 und der zukünftigen Technologie „5G-Broadcast“ bereitstehen. Diese Nutzung schließt auch drahtlose Mikrofone für die Produktion der Inhalte mit ein. Die UHF-TV-Frequenzen sind dazu unabdingbar. Deshalb lehnen wir eine Vergabe des verbliebenen Spektrums an den Mobilfunk ab und fordern die Aufrechterhaltung der terrestrischen Fernsehübertragung.

Der Rundfunk hat eine verfassungsrechtlich abgesicherte Position. Er leistet einen unverzichtbaren Beitrag zur neutralen Information etwa über die Corona-Pandemie. Die Einschaltquoten der Nachrichtensendungen belegen das Vertrauen in diese Berichterstattung. Die terrestrische Übertragung ist – neben Zeitungen – der sichere Weg, wie Behörden die Bürgerinnen und Bürger in Katastrophenfällen zuverlässig erreichen können.

Auch das Internet und der Mobilfunk müssen im Katastrophenfall überall funktionieren. Dass dies noch nicht überall der Fall ist, merken wir gerade schmerzlich. Das Problem dafür ist aber nicht ein Mangel an Frequenzen. Der Mobilfunk verfügt schon heute über weit mehr als ein Gigahertz Spektrum. Das ist deutlich mehr als beim Rundfunk. Das Problem ist der vernachlässigte Ausbau von Infrastruktur. Hier müssen Bundesregierung und Mobilfunknetzbetreiber ansetzen, um Verbesserungen zu erreichen.

Pandemie zeigt Wichtigkeit des UHF-TV-Spektrums

Gleichzeitig braucht man aber von Mobilfunk und Internet unabhängige Netze, die auch gegen Stromausfall abgesichert sind. Dies trifft auf Rundfunknetze zu, auch für die DVB-T2 Netze. In diesen terrestrischen TV-Netzen kann zudem jeder ohne Beobachtung sehen, was er will. Das ist bei einer Mediennutzung via Mobilfunk oder Internet nicht der Fall.

Ein weiterer Punkt kommt hinzu: Die Kultur- und Kreativwirtschaft braucht für die Zeit nach der Pandemie eine sofortige Möglichkeit, ihre Veranstaltungen wieder aufzunehmen. Das UHF-TV-Spektrum ist der einzige Bereich, bei dem drahtlose Produktionsmittel wie Funkmikrofone zahlreiche Hindernisse wie Dekorationen aus Stahl- oder Aluminiumkonstruktionen gut durchdringen. Nur so ist sichergestellt, dass das Publikum die Künstlerinnen und Musiker ohne Störungen gut versteht.

Der Erhalt des UHF-TV-Spektrums ist vor allem im Katastrophenfall wie der derzeitigen Pandemie sinnvoll. Die Frequenzen sorgen aber auch dafür, dass in Deutschland nach Ende der Pandemie wieder Millionen von Kulturveranstaltungen stattfinden können: vom Alternativtheater bis zur Prozession, von der Schulaufführung bis zum großen Sommerfestival.

3 Ergänzungen

  1. Endlich wird das mal thematisiert. Während Netflixer und Youtuber das Breitband in die Knie zwingen, werden auch noch die Frequenzbänder des öffentlichen Rundfunks verschleudert.

    Es muss schon ein ziemlich dumpf beglückendes Lebensgefühl sein, sich durch Kabel zu befriedigen. Doch wer redet Bierdunst-beeinträchtigten Hirnen ein, Internet-Glotzen sei der Fortschritt jeglicher Landbevölkerung? Es ist doch wieder nur die Werbeindustrie, die dann realtime messen kann, welcher Dummkopf wie lange welche Werbung ertragen kann und wie das Volk so zappt.

    Besitzer von Internet-Radios und IP-Fernseher sollten sich mal die IP-Packete ansehen, die das Gerät noch neben dem Media-Stream an mehr oder weniger bekannte Server senden. Der kluge Minimalist ist zieht den Netzwerk-Stecker und guckt lieber anonym via Antenne.

  2. Funkmikrofon:
    Hier wäre es meiner Meinung nach wünschenswert, einen Teil des genannten Spektrums komplett lizenzfrei anzubieten. Somit kann der Nutzer selbst entscheiden, wofür er das Spektrum nutzen möchte ohne dafür Lizenzen kaufen zu müssen. Der aktuelle Frequenznutzungsplan kann von der Bundesnetzagentur abgerufen werden [1]. Leider habe ich keine umfängliche Übersicht über unlizensierte Frequenzbereiche gefunden. Aufgrund begrenzter Sendeleistung sind Störungen räumlich begrenzt, weshalb es zu keinen Problemen im Veranstaltungsbereich kommen sollte. Ich glaube, es gibt auch eine Art digitales Hausrecht, sodass der Eigentümer den Betrieb von Funkeinrichtungen (z.B. WLAN-Router/Hotspots) auf seinem Privatgrund reglementieren und verbieten darf (einige Firmen/Universitäten verbieten z.B. WLAN Hotspots, um die optimale offizielle WLAN-Abdeckung zu gewährleisten -> hier sollte die genaue Gesetzeslage überprüft werden).

    Krieseninformation:
    Wie im Artikel richtig erwähnt, ist eine Übertragung nach dem „Broadcast“ System in Kriesensituationen unabdingbar. Für Handys gibt es hier den Standard „Cell Broadcast“ [2], bei dem jedem Mobilfunkteilnehmer eine Nachricht direkt auf das Endgerät gesendet werden kann. Meiner Meinung nach sollte auf diesem Weg nach Lösungen gesucht werden, offizielle Mitteilungen (z.B. Corona-Verodnung der entsprechenden Behörden) direkt auf mobile Endgeräte zu senden. Da es sich hierbei ebenfalls um ein Broadcast-System handelt, ist dies weitgehend (sofern die gleichen Frequenzen verwendet werden) oder komplett (falls getrennte Frequenzen verwendet werden) unabhängig von der Internetauslastung.

    DVB-T2:
    Die Begründung für die Zuweisung der Frequenzen zu DVB-T2 ist laut Artikel ein Erreichen eines möglichst großen Teils der Bevölkerung. Hierbei ist relevant, welcher Anteil der Bevölkerung überhaupt in der Lage ist ein Fernsehsignal über DVB-T2 zu empfangen (Empfangseinrichtung „Antenne“, Decoder „Receiver“, Fernsehapparat). Durch sich schnell ändernde Standards (Analog-TV, DVB-T, DVB-T2) sowie Veränderung von Nutzerpräferenzen (On-demand oder interaktiv gegenüber vorgegebenes Sendeprogramm) ist der Anteil der Bevölkerung gering, welcher digitales terrestrisches Fernsehn (DVB-T, DVB-T2) überhaupt empfangen kann. So besitzen aktuell nur 12% der Bevölkerung einen Antennen-TV-Anschluss, dahingegen besitzen jeweils 45% einen Kabel- oder Satelliten-TV-Anschluss laut Statistischem Bundesamt [3].

    Quellen:
    [1: Frequenznutzungsplan] https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Frequenzen/Grundlagen/Frequenzplan/frequenzplan-node.html
    [2: Cell Broadcast] https://de.wikipedia.org/wiki/Cell_Broadcast
    [3: Statistisches Bundesamt TV-Anschluss] https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Einkommen-Konsum-Lebensbedingungen/_Grafik/_Interaktiv/hh-unterhaltungselektronik.html

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.