Recht auf ReparaturLang lebe die Hardware

Wer ein kaputtes Gerät hat, soll es reparieren dürfen. Was selbstverständlich klingt, ist heute oft nur schwer möglich. Das Europaparlament macht sich für ein entsprechendes Recht auf Reparatur stark, jetzt muss noch die Kommission mitziehen.

Kleine Hardware-Teile
Was kaputt geht, soll repariert werden können, statt auf den Müll zu wandern. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Dan-Cristian Pădureț

Viel zu häufig lohnt es sich nicht, ein kaputtes digitales Gerät zu reparieren. Stattdessen führen hohe Kosten oft zum Wegwerfen und neu Kaufen. Dabei wollen laut einer Umfrage vier von fünf Europäer:innen viel lieber ihre Geräte weiter benutzen können.

Das Europaparlament hat sich am Mittwoch mit einem Bericht deutlich für ein Recht auf Reparatur ausgesprochen. Damit fordert es die Kommission auf, Gesetze für eine längere Nutzbarkeit insbesondere elektronischer Geräte auf den Weg zu bringen. Reparieren statt wegwerfen soll insgesamt attraktiver werden. Dafür fordert das Parlament auch finanzielle Anreize und mehr Rechte für Verbraucher:innen. In Europa soll eine „Kultur der Wiederverwendung“ entstehen.

Hersteller zu mehr Angaben verpflichten

Das Parlament fordert unter anderem neue verpflichtende Informationen zur geschätzten Lebensdauer von Geräten. Etwa bei Smartphones sollen sich die Hersteller festlegen, für wie lange sie mit Updates versorgt werden. Informationen zur Reparierbarkeit, Anleitungen und Ersatzteile sollen zuverlässig und frei verfügbar werden. Wer ein sich ein neues Produkt zulegt, könnte dann neben dem Preis auch nach dem Reparaturindex und der Lebensdauer entscheiden. Herstellerpraktiken, die die Funktionsfähigkeit künstlich verkürzen, will das Parlament einen Riegel vorschieben.

Der Berichterstatter des Parlaments, David Cormand, sagte in der Parlamentsdebatte, es sei höchste Zeit, die Kreislaufwirtschaft im Sinne des Green Deal zu fördern. Der französische Grünen-Abgeordnete wünscht sich „ein umfassendes Regelwerk, das klare und einfache Entscheidungen erleichtert, anstelle von technischen Änderungen, denen es an politischem Mut fehlt.“ Das Parlament sprach sich fraktionsübergreifend für seinen Bericht aus und lehnte Änderungen ab, die die Forderungen verwässert hätten.

Kreislaufwirtschaft fördern

Der Bericht fordert Regelungen, die über das Produktdesign hinaus gehen. Der globale Ressourcenverbrauch sei zu hoch und die Abfallmenge steige stetig. So dürfe es nicht weiter gehen. Recyclingfreundliches Design sei sehr wichtig, noch besser sei es allerdings, Produkte länger zu benutzen. Bislang wird nämlich nur ein Bruchteil einmal in die Welt gesetzter elektronischer Geräte recycelt.

Neue Regeln in der Abfallwirtschaft sollen Hindernisse für die Wiederverwendung und Aufwertung noch funktionierender Geräte beseitigen. Die EU solle das Vertrauen in Geräte vom Gebrauchtwarenmarkt und unabhängige Reparaturbetriebe stärken und Unternehmen mit nachhaltigeren Geschäftsmodellen direkt fördern. Beispielsweise nennt der Bericht internetbasierte Sharing-Modelle, die das Eigentum und die Nutzung eines Geräts entkoppeln.

Zivilgesellschaft feiert Positionierung des Parlaments

Das europäische zivilgesellschaftliche Kampagnennetzwerk „Right to Repair Europe“ feierte die Positionierung des Parlaments als „big win“ für Verbraucher:innen und die Nachhaltigkeit. Die Kommission solle den Schwung nutzen, um noch 2021 ein „Kennzeichnungssystem für die Reparierbarkeit von elektronischen Geräten sowie Reparierbarkeitsstandards“ vorzuschlagen, sagte die Sprecherin Chloé Mikolajczak.

Auch die deutschen Aktivist:innen des „Runden Tischs Reparatur“ freuen sich über die Abstimmung. Das Europaparlament mache „seinem Ruf alle Ehre, ehrgeizig und lautstark für die Rechte der Verbraucher*innen einzutreten“, sagte Koordinatorin Katrin Meyer. Im „Kampf gegen Wegwerfprodukte“ sei jetzt der Weg frei für das Recht auf Reparatur.

Die Entschließung des Parlaments ist nicht bindend, aber sie macht der EU-Kommission Druck, mögliche Bedenken der Industrie nicht über die Ziele der Nachhaltigkeit zu stellen. Die Kommission hatte sich mit dem Green Deal auf die Agenda geschrieben, zu untersuchen, ob ein Recht auf Reparatur nötig ist. Im Aktionsplan für Kreislaufwirtschaft steht nun für nächstes Jahr ein Gesetzesvorschlag für das Recht auf Reparatur auf dem Zeitplan.

4 Ergänzungen

  1. So sehr ich ein recht auf Reparatur unterstützen würde, bezweifel ich dennoch ob sich so etwas wirklich sinnvoll umsetzen lässt.
    Es gibt bei Elektronik in fast allen Bereichen alternative Produkte die sich gut reparieren und lange verwenden lassen, da diese halt oft teurer sind als vergleichbare Produkte haben die immer noch nur ein Nischendasein. Zu einen gewissen grad ist der Konsument halt doch in der Verantwortung

  2. Ein guter Anfang. Aber man darf nicht vergessen, dass gerde bei Handys die Software bzw. das OS genau so wichtig ist! Ohne Updates für Android ist die Hardware praktisch nicht nutzbar (vor allem Sicherheitskritische Apps wie z.B. Online-Banking verweigern bei älteren Android-Versionen den Dienst). Sollte es hier auch noch ein „Recht auf (Sicherheits-)Patches“ geben wäre alles perfekt.
    (Alternativ könnten sich Hersteller vielleicht von der „Update-Pflicht“ für OS/Software „befreien“, wenn sie den Quellcode in !!!nutzbarer!!! Form als Open-Source bereitstellen)

  3. Reparierbarkeit alleine reicht nicht, wenn die Unternehmen ein Ersatzteilmonopol haben bzw. Der Displayaustausch beim Händler fast genau soviel kostet wie ein Neukauf.

  4. Ich sag nur: Fairphone oder Shiftphone. Die haben ihre Smartphones von Anfang an so konzipiert, dass sie wirklich jeder selbst reparieren oder auch upgraden kann. Und an einem längeren OS-Support arbeiten die auch schon. Ich glaube, Fairphone garantiert 5 Jahre (ab Modellstart, nicht ab individuellem Kaufdatum).

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.