Reaktion auf SicherheitsgesetzEU-Staaten wollen Exporte von Überwachungstechnologie nach Hongkong und China einschränken

Der Rat der Europäischen Union hat wegen des nationalen Sicherheitsgesetzes ein Maßnahmenpaket gegen China und die Regierung von Hongkong verabschiedet. Es sieht unter anderem eine Beschränkung der Exporte von Technologie zur Überwachung der Bürger:innen vor. Für die deutsche Industrie dürfte sich aber nicht allzu viel ändern.

Demonstrant:innen sammeln sich mit Regenschirmen in Hongkongs Straßen.
Erst richteten sich die Demonstrationen in Hongkong gegen ein Auslieferungsabkommen, aber mittlerweile geht es um viel mehr. CC-BY 2.0 doctorho

Vereinfachte Asylverfahren für Hongkonger Bürger:innen, Überprüfung von Auslieferungsabkommen und ein Exportstopp für Überwachungstechnologie: Diese und andere Maßnahmen hat der Rat der Europäischen Union in der vergangenen Woche beschlossen, um sich gegen das nationale Sicherheitsgesetz zu positionieren.

Die chinesische Regierung führte das umstrittene Gesetz Ende Juni in Hongkong ein, um gegen die anhaltenden Proteste vorzugehen, die sich im vergangenen Jahr an einem Auslieferungsabkommen zwischen Hongkong und Festland-China entzündet hatten. Das Abkommen wurde wegen des Widerstandes der Bevölkerung nicht verabschiedet; die Demonstrationen hielten dennoch an, auch weil sie das brutale Vorgehen der Sicherheitskräfte als Gefahr für die Demokratie empfanden. Das Sicherheitsgesetz räumt der Regierung weitreichende Möglichkeiten ein, gegen vermeintliche Widerständige vorzugehen.

Der Rat der EU-Mitgliedsregierungen äußert mit seiner Entscheidung „große Besorgnis“ über die Entwicklungen und sieht die Beziehungen zwischen China und der EU davon bedroht. Er missbilligt sowohl den Inhalt des Gesetzes als auch die Art und Weise der Einführung. Als Sofortmaßnahme empfiehlt die EU ihren Mitgliedern „das Prüfen und Limitieren des Exports spezieller sensibler Ausrüstung und Technologien für die Nutzung in Hongkong; besonders wenn es die begründete Annahme gibt, dass diese für Repressalien, das Abhören interner Kommunikation oder für Cyber-Überwachung genutzt werden könnten.“

Der Exportstopp betrifft also nicht nur Hongkong, sondern auch China und potenziell alle weiteren Drittstaaten, die die Technologie in Hongkong einsetzen könnten. Im Sicherheitsgesetz ist festgeschrieben, dass „der Staatsrat der Volksrepublik China in der Sonderverwaltungszone Hongkong ein Büro für die Sicherung der nationalen Sicherheit einrichten soll“. Dieses Büro soll unter anderem Informationen sammeln, die die nationale Sicherheit betreffen. Somit müssen EU-Staaten ihre Exportbeschränkungen auch auf die Volksrepublik ausdehnen.

Eher geringe Auswirkungen auf deutsche Exportpolitik

Die konkrete Umsetzung der Maßnahmen bleibt den Mitgliedsstaaten überlassen. In der Presseerklärung bleibt zudem offen, welche Technologien genau davon betroffen sein werden. Auch auf Nachfrage von netzpolitik.org lieferte der Rat keine genaueren Informationen.

Das Bundeswirtschaftsministerium teilte auf Anfrage mit, der Beschluss umfasse Güter, die zur Überwachung der Bevölkerung eingesetzt werden können, „vor allem im Bereich Telekommunikation und Cyber, unter anderem Spysoftware“. Betroffen seien auch „Ausrüstung für Polizei und Militär, Wasserwerfer oder Ähnliches“ und Güter, die in der EU-Anti-Folter-Verordnung aufgeführt sind, beispielsweise Reizgas. Deutschland habe außerdem seit 2015 „zusätzlich einige Güter zur Telekommunikationsüberwachung […] national gelistet und damit der Ausfuhrkontrolle unterworfen.“

Auf die deutsche Exportpolitik dürfte die Entscheidung aber ohnehin keinen besonders großen Einfluss haben, selbst wenn Deutschland die Empfehlungen auf nationaler Ebene umsetzt. In den Rüstungsexportberichten der vergangenen Jahre taucht Hongkong nur sehr spärlich auf.

2018 etwa kaufte Hongkong [PDF] aus Deutschland eine Datenbank für Detektionsausrüstung. 2017 hat die Bundesregierung fünf Exportanträge abgelehnt [PDF], 2016 immerhin zwei von vier [PDF]. Deutsche Firmen haben in diesen Fällen Teile für Tauchausrüstung, Waffenzielgeräte und Teile für Revolver nach Hongkong verkauft. Keiner dieser Exporte dürfte unter die angedachten Restriktionen für Überwachungstechnologie fallen. Auch Dual-Use-Technologie, die im Zielland sowohl zivil als auch militärisch genutzt werden könnte, ist in den Rüstungsexportberichten aufgeführt. Auch hier ist Hongkong kein wichtiger Abnehmer deutscher Exportgüter.

Ein Sprecher des Wirtschaftsministeriums bestätigte, dass in den letzten fünf Jahren keine Ausfuhren von Ausrüstung zur Telekommunikationsüberwachung oder Güter, die in der Anti-Folter-Verordnung der EU aufgeführt sind, nach Hongkong genehmigt wurden. Exportanträge nach Hongkong seien in den letzten Jahren vergleichbar mit Anträgen für China behandelt werden.

Gegen China besteht seit 1989 ein EU-weites Waffenembargo [PDF]. Die Entscheidung traf die EU nachdem China die Demokratiebewegung gewaltsam niedergeschlagen hatte. In den Exportberichten der vergangenen Jahre taucht China nur mit Treibstoff und verschiedenen Chemikalien auf, deren Export die Bundesregierung genehmigte.

Auswärtiges Amt warnt vor freier Meinungsäußerung

Der Rat beschloss darüber hinaus eine generelle Unterstützung der Zivilgesellschaft, aber auch verstärkte Zusammenarbeit mit Hongkongs Universitäten und vereinfachte Asyl- und Visa-Verfahren für politisch verfolgte Menschen aus Hongkong. Außerdem können die Mitgliedsstaaten prüfen, ob das neue Gesetz Einfluss auf ihre Auslieferungspraxis nach Hongkong haben sollte. Vorläufig sollen keine neuen Verhandlungen mit Hongkong aufgenommen werden.

Der Rat regt zudem an, die Risiken für EU-Bürger:innen in Hongkong zu diskutieren. Das Auswärtige Amt warnt auf seiner Webseite schon vor dem neuen Sicherheitsgesetz:

In Hongkong ist am 30. Juni 2020 ein neues Sicherheitsgesetz in Kraft getreten, das für neue und nicht klar definierte Tatbestände der Sezession, Subversion, Terrorismus sowie Zusammenarbeit mit ausländischen Staaten Strafandrohungen bis zu lebenslanger Haft vorsieht. Gleichzeitig werden auch Handlungen, die außerhalb des Territoriums von Hongkong von Ausländern begangen werden, in den Anwendungsbereich des Gesetzes einbezogen. Es kann nicht gänzlich ausgeschlossen werden, dass deutsche Staatsbürgerinnen oder Staatsbürger in Hongkong von Maßnahmen aufgrund des neuen Gesetzes betroffen werden. […]Seien Sie besonders vorsichtig und seien Sie sich bewusst, dass politische Äußerungen, auch in den Sozialen Medien, als relevant betrachtet werden können.

Hongkongs Autonomie-Status in Gefahr

Kritiker:innen sehen in dem nationalen Sicherheitsgesetz einen Verstoß gegen Artikel 23 des „Hong Kong Basic Law“, demzufolge Hongkong Sicherheitsgesetze eigenständig verabschiedet. Das „Hong Kong Basic Law“ entspricht einer Verfassung der Sonderverwaltungszone und ist Teil des Abkommens zwischen China und dem Vereinigten Königreich aus dem Jahr 1997.

Hongkong ist seitdem keine britische Kronkolonie mehr, sondern Teil der Volksrepublik. Mit dem Abkommen gewährte China Hongkong aber bestimmte Autonomierechte. Die Region sollte kapitalistisch und demokratisch bleiben dürfen und Freiheits- und Bürgerrechte, die in China nicht gelten, sollten für die Hongkonger Bürger:innen bestehen bleiben – laut Vertrag zumindest bis 2047.

Diese Sonderrechte sehen die Demonstrant:innen und auch der Rat der Europäischen Union durch das neue Gesetz nun gefährdet. Auch die Vereinigten Staaten und Großbritannien hatten Sanktionen gegen China und Hongkong verhängt. Diese sind allerdings wesentlich weitreichender als die der Europäischen Union, weil sie sich konkret gegen einzelne chinesische Beamte richten.

Hinweis: Die beiden Statements des Bundeswirtschaftsministeriums wurden nachträglich eingefügt.

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