Der Bundestag hat gestern Abend mit den Stimmen der Großen Koalition die Speicherpflicht für Fingerabdrücke in allen Personalausweisen angenommen. FDP, Grüne und Linke stimmten dagegen, die AfD enthielt sich. Bislang gab es beim Beantragen eines Personalausweises noch die Wahl, ob diese biometrischen Daten auf einem Chip im Personalausweis gespeichert werden sollen. Diese Wahlmöglichkeit wurde jetzt abgeschafft. Bürgerrechtsorganisationen kritisieren die Fingerabdruck-Pflicht heftig und halten sie für unvereinbar mit dem Grundgesetz.
Das Gesetz „zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen“ geht auf die EU-Verordnung über die Sicherheit von Personalausweisen zurück, bei der sich die Hardliner der Sicherheitspolitik durchgesetzt hatten. Sie wurde bereits vor über einem Jahr beschlossen. Die Verordnung verpflichtet alle EU-Staaten dazu, zwei Fingerabdrücke in einem maschinenlesbaren Format auf einem Chip in den Identitätsnachweisen zu speichern. Datenschützer Thilo Weichert sieht darin einen Verstoß gegen Grundrechte auf Datenschutz.
Digitalcourage: Zugriff der Polizei „nur Frage der Zeit“
Für erhebliche Bürgerrechtsbedenken sorgt auch die Möglichkeit, dass die Fingerabdrücke nicht nur in der Plastikkarte bleiben könnten, sondern möglicherweise für die Datenbanken der Polizeien oder Geheimdienste zugänglich gemacht werden. Digitalcourage warnt davor, dass es „nur eine Frage der Zeit“ sei, bis Polizei und Geheimdiensten ein automatischer Zugriff auf biometrische Daten von Personalausweisen möglich werde. Angesichts der Tatsache, dass Fingerabdrücke Personen lebenslang unveränderlich identifizieren – anders als ein Name – sei eine „anlasslose und massenhafte biometrische Erfassung von Fingerabdrücken […] ein nutzloser und gefährlicher Übergriff des Staats auf die Bevölkerung“.
Für einen Reisepass sind schon jetzt Fingerabdrücke abzugeben. Allerdings ist es allen selbst überlassen, ob sie einen Reisepass beantragen wollen. Jedoch sind in Deutschland lebende deutsche Staatsbürger über 16 Jahren laut Personalausweisgesetz verpflichtet, ein gültiges Ausweisdokument zu besitzen, das bedeutet in den meisten Fällen einen Personalausweis. Die bisherigen Personalausweise, die ohne die Abgabe von Fingerabdrücken beantragt werden können, behalten ihre Gültigkeit. Aber mit jedem neuen Perso werden jetzt nach und nach die Fingerabdrücke aller Bürger*innen erfasst.
In der abschließenden Aussprache im Bundestag gestern Abend ging es nicht mehr um die Speicherpflicht für Fingerabdrücke, sondern um den Teil des Gesetzes, der über die Umsetzung der EU-Regeln hinausgeht. Diese treten ab 2. August 2021 in Kraft. Der Grüne Konstantin von Notz kritisierte, dass die angehörten Expert:innen im Innenausschuss ignoriert wurden. Die sicherheitspolitische Notwendigkeit der Speicherpflicht könne nicht belegt werden. Es stelle sich die Frage, warum ein bislang „sicheres, funktionierendes System“ ohne Not überhaupt verändert werde.
Der Abgeordnete Josef Oster von der CDU/CSU-Fraktion machte deutlich, worum es seiner Fraktion ging: „ein Mehr an Sicherheit“. Der Redner der SPD, Helge Lindh, freute sich über eine „intensive, leidenschaftliche Gesetzgebung“, die auf die Situation in den Einwohnermeldeämtern angemessen reagiere. Die AfD fand die Änderungen sinnvoll und enthielt sich bei der Abstimmung, die mit den Stimmen der Unions- und SPD-Fraktion entschieden wurde. FDP, Linke und Grüne stimmten dagegen.
Strengere Regeln für biometrische Passbilder
Die größere Diskussion im Bundestag gab es um den Teil des Gesetzes, der neue Regeln für biometrische Passbilder enthält. Diese müssen zukünftig digital eingereicht werden – nicht mehr als ausgedrucktes Foto, das eingescannt wird. Die Bundesregierung sieht die Funktion des Reisepasses oder Personalausweises durch digitale Bildbearbeitung wie Morphing „im Kern bedroht“. Bei dieser Technik werden zwei oder mehr Gesichter verschmolzen, sodass das Endergebnis jedem der Gesichter sehr ähnelt.
Bei gemorphten Passbildern treffen die biometrischen Daten auf mehrere Personen zu, sodass diese – theoretisch – denselben Reisepass für Grenzübertritte nutzen könnten. Allerdings ist Morphing auch eine Möglichkeit, um seine Privatsphäre gegenüber Videoüberwachung zu schützen und automatisierte Gesichtserkennung zu verwirren, sollten zukünftig solche Überwachungssysteme mit den biometrischen Daten aus Ausweisen gefüttert werden.
Weil bisher Passbilder als ausgedruckte Bilder zur Ausweisbeantragung verwendet wurden, ist es schwerer, Spuren von digitaler Bildbearbeitung zu entdecken. Wer einen neuen Ausweis beantragt, hat zukünftig die Wahl, ob die ausstellende Behörde ein biometrisches Bild vor Ort machen soll oder ob ein privates Fotostudio bevorzugt wird. Die Fotostudios müssen sich dafür registrieren und zertifizieren lassen, um die Passbilder bei der Ausweisbehörde digital einzureichen zu dürfen.
Die digital eingereichten Passbilder werden auf Betrugsversuche gescannt. Sollte die „Biometrietauglichkeit“ eines Lichtbilds in Zweifel gezogen werden oder ein Verdacht auf Missbrauch aufkommen, wird das Passbild dann doch von der Behörde „unter Aufsicht eines Mitarbeiters“ selbst erstellt.
Weitere Änderungen für Ausweise
Aus dem Ausland werde häufig bei Hinweisen zu aufgegriffenen Personen nur die Seriennummer des Personalausweises übermittelt. Die Polizei in Deutschland könne damit aus rechtlichen Gründen bislang nichts anfangen, heißt es im Gesetzentwurf. Daher wird der Polizei jetzt erlaubt, anhand der Seriennummer eines Personalausweises die darauf abgebildeten Daten wie Name und Adresse zu ermitteln, ohne den betreffenden Perso jemals in die Hand bekommen zu haben. Die Daten des Personalausweises sind bei der Behörde gespeichert, die den Ausweis ausgestellt hat.
Außerdem gibt es Änderungen für Menschen, die sich weder als männlich noch als weiblich identifizieren. Wenn diese eine Änderung nach dem Personenstandgesetz beantragt haben, können sie sich entscheiden, ob sie ein „X“ an Stelle eines „M“ oder „F“ im Ausweis eintragen lassen möchten, um Diskriminierung bei Grenzübertritten zu vermeiden.
Korrektur 9:50 Uhr: In der Erstveröffentlichung des Artikels stand fälschlicherweise, dass die FDP-Fraktion zugestimmt habe, tatsächlich stimmte sie dagegen. Wir bitten diesen Fehler zu entschuldigen.
Siehe auch:
„Hier überschreitet der Gesetzgeber eine gefährliche Grenze und stellt die Bevölkerung unter Generalverdacht. Da es aufgrund der EU-Verordnung und den aktuellen Machtverhältnissen unwahrscheinlich ist, dass der Bundestag heute mehrheitlich gegen den Gesetzesvorschlag stimmt, bleibt Bürger:innen nur eine Möglichkeit, wie sie zumindest mittelfristig Widerstand leisten können:
Bis zum Sommer des kommenden Jahres müsste man einen neuen Personalausweis beantragen. Sollte dieser bis dahin noch nicht abgelaufen sein, so kann ihn ja der Hund gefressen haben oder er ist leider, leider in einen Gulli gefallen. Dabei muss man in den sauren Apfel beißen und die Kosten für eine Neuausstellung einkalkulieren. Manchmal kostet der Schutz der eigenen Grundrechte leider Geld.
Damit gewinnt man aber einige Jahre ohne erfasste Fingerabdrücke. Und möglicherweise wird es bis dahin erfolgreiche Klagen gegen die Speicherung von biometrischen Merkmalen geben.“
Quelle: https://netzpolitik.org/2020/bits-bundestag-will-verpflichtende-fingerabdruecke-in-paessen-so-kannst-du-dich-wehren/
Die SPD hat sich klar entschieden, ihre Zukunft in die Haende der CDU zu legen und sich beim Kampf um Posten & Pensionen nicht vom Waehler abhaengig zu machen 8)
Wettet jemand gegen ein Koalitionsangebot der SPD an einen Unionskandidaten Merz?
Gleich als KI-Startup anmelden:
Fingerabdrücke und Gesichtsmasken herstellen, deren „Abdrücke“ als die originalen erkannt werden. Besonders wichtig für die Sicherheitsbehörden, z.B. bei der Infiltration von Terrorismus, Kinderpornographie und Hass!
Gibt es bereits Ankündigungen, dass dagegen geklagt wird? Und werden die Fingerabdrücke nur lokal auf dem Chip gespeichert? Was ist, wenn der kaputt geht, z.B. beim Kochen?
Die techn. Umsetzung wird bei Meldebehörde oder Bundesdruckerei ein Backup mit sich bringen.
Für Passbilder gilt dies bereits.
Mach man sich strafbar, wenn man ein gemorphtes Bild für den Perso einreicht?
IANAL, aber Du erzeugst damit wissentlich ein gefälschtes Dokument, also anzunehmen.
Davon abgesehen, dass Du damit idR in Ausweiskontrollen hängen bleibst, mit dem damit verbundenen Ärger und uU Schaden.
Noja, wenn es gut gemorpht ist, soll ein Streifenpolizist ja denken dass ich das auf dem Foto bin ;P
Gibt es nicht auch so „falsche Haut“ die man sich auf die Fingerkuppen kleben kann btw.?
Wie ist das nun mit dem Passbild? Muss man nun zum Fotograf dort ein Passbild machen oder wird das Foto beim Antrag zum neuen Personalausweis dann direkt bei der Antragsstelle gemacht? Ich finde das alles jetzt sehr verwirrend. Muss mitte nächsten Jahres einen neuen Perso beantragen.
Die dann gültige Situation wird Dein zuständiges Amt dann auf seiner Webseite haben. Guck halt einfach, wenn Du den Termin klarmachst…
Bin etwas baff über die letzte Passage. Was ist hier die Rechtsgrundlage auf dem die Polizei hier so einfach Zugriff bekommt?
Gerade das die Polizei so etwas so einfach missbrauchen kann und in der Vergangenheit hat schon getan hat macht mir Gedanken.