Was vom Tage übrig blieb: Freikaffee, Facebook und Fahren ohne Führerschein

Wer will, kann sich in Großbritannien mit Kaffee über Facebooks Datenschutzskandale hinwegtrösten lassen. Das könnte auch eine Partei in Sachsen versuchen, deren Wahlkampf-App im Datenschutztest durchfiel. Oder besser nicht. Lieber kluge Kommentare zu Gesichtserkennung lesen. Die interessantesten Reste des Tages.

Noch sucht man in Berlin vergeblich nach einem Facebookschen Datenschutzcafé. Die Himmelsfarbe scheint sich aber schon vorzubereiten.

Facebook pivots privacy failings into pop-up cafes (Engadget)
Datenschutzskandale verfolgen dich und du weißt nicht, was du tun sollst? Schenk doch einfach kostenlosen Kaffee aus! Klingt komisch, macht aber jetzt Facebook – mit fünf Pop-up-Cafes in Großbritannien.

Videoüberwachung: Warum die automatische Gesichtserkennung so gefährlich ist (Frankfurter Rundschau)
In einem Gastbeitrag bringt Kilian Vieth auf den Punkt, warum Gesichtserkennung ein Problem ist. Eines seiner Argumente: „Das Handy kann ich zu Hause lassen, wenn ich auf eine Demo gehe, mein Gesicht nicht.“ Nicht alles, was geht, ist auch gut. Word.

Deswegen klingelt eine Partei beim Haustür-Wahlkampf an Ihrer Tür (MDR)
Wer in Sachsen wohnt, hat vielleicht in den letzten Wochen von eifrigen Wahlkämpfern Besuch bekommen. Die versuchen nicht nur, von den Qualitäten der eigenen Partei zu überzeugen, sie sammeln auch per App Daten. Dabei gehört gerade die politische Einstellung zu den ziemlich sensiblen Daten. Die Hochschule Mittweida hat sich die Apps von CDU, SPD und Grünen mal angeschaut. Eine davon fällt beim Test durch.

Massenpanik in Thier-Galerie – Youtube-Star erhält deftige Strafe (Der Westen)
Ein 16-jähriger Youtuber hat im letzten Winter dazu aufgerufen, Böller in einem Einkaufszentrum zu zünden. Es brach Panik aus, Menschen wurden verletzt. Jetzt hat ihn ein Gericht verurteilt und die Strafen sind vielfältig: zwei Jahre auf Bewährung wegen gefährlicher Körperverletzung, Störung des öffentlichen Friedens und Fahren ohne Führerschein. Dazu gibt es zwei Wochen Dauerarrest und drei Monate Fahrverbot. Ach, und 120 Arbeitsstunden sowie zwölf Beratungsgespräche. Damit ist es vermutlich noch nicht erledigt, neben den Prozesskosten darf der Pranker wohl noch Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche der Geschädigten erwarten.

Jeden Tag bleiben im Chat der Redaktion zahlreiche Links und Themen liegen. Doch die sind viel zu spannend, um sie nicht zu teilen. Deswegen gibt es jetzt die Rubrik „Was vom Tage übrig blieb“, in der die Redakteurinnen und Redakteure gemeinschaftlich solche Links kuratieren und sie unter der Woche um 18 Uhr samt einem aktuellen Ausblick aus unserem Büro veröffentlichen. Wir freuen uns über weitere spannende Links und kurze Beschreibungen der verlinkten Inhalte, die ihr unter dieser Sammlung ergänzen könnt.

0 Ergänzungen

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.