Als erste Stadt der USA verbietet die Stadt San Francisco nicht nur den Einsatz von Gesichtserkennung, sondern reglementiert die Anschaffung von Überwachungstechnologien stärker. Das entschied der Stadtrat am Dienstag mit einer Mehrheit von acht zu eins seiner Mitglieder. Die neuen Regelungen beziehen sich allerdings nur auf städtische Behörden und die städtische Polizei. Flughäfen, Häfen oder andere von den Bundesbehörden betriebenen Einrichtungen sind ausgenommen, genau wie Geschäfte und private Nutzer:innen.
Der Demokrat Aaron Peskin hatte die „Stop Secret Surveillance“-Verordnung Anfang des Jahres in den Stadtrat von San Francisco eingebracht. Die Verordnung sieht unter anderem vor, dass die Anschaffung von Überwachungstechnologie generell jedes Mal vom Stadtrat abgesegnet werden muss. Dabei müssen die jeweiligen städtischen Ämter und Institutionen vor Anschaffung einer Technologie einen Bericht vorlegen, welche Auswirkungen diese auf die Privatsphäre hat, schrieb SF Weekly im Januar. Außerdem verpflichtet die Verordnung zur jährlichen Evaluation der eingesetzten Überwachungstechnik. In Sachen Gesichtserkennung sieht die Verordnung sogar ein generelles Verbot dieser Technik vor. Peskin bezeichnete Gesichtserkennung in der Debatte als „gefährliche Waffe“.
Matt Cagle, Anwalt der ACLU of Northern California sagte gegenüber der New York Times, dass Gesichtserkennung Regierung eine noch nie dagewesene Macht gebe, Bewegungsprofile von Menschen in ihrem täglichen Leben zu erstellen: „Gesichtserkennung ist inkompatibel mit einer gesunden Demokratie.“ Die Verordnung hatte in den USA bundesweite Unterstützung durch Organisationen wie Oakland Privacy, der ACLU, der Electronic Frontier Foundation und dem Council on American-Islamic Relations bekommen, berichtet Gizmodo. Ähnliche Regelungen könnte es auch demnächst in Oakland und in Somerville geben, berichtet die New York Times. Im Bundeststaat Massachussets wird zudem über ein Moratorium für Gesichtserkennung und andere biometrische Erkennungssysteme diskutiert.
Kontroverse um Nutzung in Deutschland
Eine Kontroverse um die Nutzung von polizeilicher Gesichtserkennung gibt es auch in Deutschland. In Berlin testete das Bundesinnenministerium die Technologie am Südkreuz. Und im Nachgang des G20-Gipfels nutzt die Polizei Hamburg im großen Maßstab Gesichtserkennungstechnologien, um Straftäter im Rahmen der Proteste zu ermitteln. Der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar hatte der Polizei die weitere Nutzung untersagt, auch der neue Bundesdatenschutzbeauftragte, Ulrich Kelber, sprach sich dagegen aus: „Für eine automatisierte biometrische Gesichtserkennung gibt es derzeit keine Rechtsgrundlage! Nur weil es mittlerweile technisch möglich ist, große Datenmengen detailliert biometrisch auszuwerten, ist ein entsprechendes Verfahren noch lange nicht rechtlich zulässig.“ Die Hamburger Polizei nutzt die Technik mit Rückendeckung des SPD-Innensenators weiter und klagt gegen die Anordnung des Landesdatenschutzbeauftragten.
Zuletzt hatten auch große Konzerne wie Microsoft, die selbst maßgeblich an der Entwicklung von Gesichtserkennung beteiligt sind, vor einer staatlichen Totalüberwachung gewarnt und mehr Regulierung in diesem Feld gefordert.
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