In Niedersachsen ist heute ein Pilotversuch zu so genannter „Section Control“ gestartet. Es handelt sich bei der Abschnittskontrolle um eine Maßnahme zur Geschwindigkeitsüberwachung im Straßenverkehr, bei der das Nummernschild eines Autos an Punkt A erfasst wird und dann wieder an Punkt B. Mittels dieser Daten wird dann die Durchschnittsgeschwindigkeit ermittelt – und gegebenenfalls ein Bußgeld verhängt.
Gegen den heutigen Start des bundesweit bislang einmaligen Verfahrens auf der B6 südlich von Hannover will der Bürgerrechtler und Jurist Patrick Breyer (Piraten) beim Verwaltungsgericht Hannover Unterlassungsklage einreichen. In einer Pressemitteilung sagt er:
In Deutschland ist es datenschutzrechtlich schlichtweg unzulässig, Fahrzeuge rechtstreuer Verkehrsteilnehmer überhaupt zu fotografieren. Die Abschnittskontrolle ist weit teurer als die bewährten Geschwindigkeitsmessungen und zudem noch weit fehleranfälliger. Und leider leistet sie einer zukünftigen Zweckentfremdung der Daten bis hin zur Erstellung von Bewegungsprofilen Vorschub.
„Bewährt“ würde ich da jetzt nicht zu sagen.
Die meisten Fahrer wissen genau, wo die Blitzkästen stehen, fahren vorher und nachher zu schnell und bremsen nur unmittelbar vor dem Gerät ab – meist deutlich unter die erlaubte Höchstgeschwindigkeit und sorgen so noch für Staubildung und Unfallgefahr.
Ich gebe Herrn Breyer recht, ein solches System wird nahezu zwangsläufig Begehrlichkeiten wecken, bei mehreren 10.000 gefahrenen Kilometern in wenigen Monaten kann ich mich jedoch der Einschätzung, Autofahrer seien mehrheitlich rechtstreu, nicht so ganz anschließen, das sind sie augenscheinlich nur dann, wenn sie beobachtet werden.
Die Streckenwarner werden auch vor diesen Gefahren warnen, wie heute vor den Mob-Stationären Blitzern!
Die Einzige Möglichkeit, die es gibt, ist die streckengesteuerte Geschwindigkeitsbegrenzung.
Ein Signalgeber markiert den Anfang und ein anderer Signalgeber das Ende einer Geschwindigkeitszone.
Bei aktuellen Fahrzeugen wird ein Geschwindigkeitsbegrenzer aktiviert, bei älteren Fahrzeugen ertönt ein Warnton und ein zeitlich begrenzter Eintrag über die Dauer der Überschreitung (z.B. Überholvorgang) in die Blackbox, falls eine Polizeikontrolle innerhalb dieser zeitlichen Begrenzung diese Daten auswertet, hat der Fahrer Pech gehabt, ist die Zeit verstrichen, so hat die Polizei keinen verwertbaren Nachweis in der Hand!
Eine automatische Verurteilung findet somit nicht statt!
Aber das „wollen“ unsere Politiker nicht, ist zu einfach und die Sicherheitswirtschaft darf den Autofahrer nicht Pauschal schröpfen, siehe Mautsystem!