Geschäftsgeheimnisse und Cum/Ex: Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Correctiv-Chefredakteur

Die Staatsanwaltschaft Hamburg ermittelt wegen CumEx – nicht gegen die Drahtzieher der Geschäfte, die die Gesellschaft Milliarden Euro kosteten, sondern gegen die Journalisten, die sie aufdeckten. Aktuell entscheidet der Bundestag neu über die Rechtslage, möglicherweise mit verheerenden Konsequenzen.

Correctiv-Chefredakteur Oliver Schröm – Alle Rechte vorbehalten Correctiv

Die Staatsanwaltschaft Hamburg ermittelt wegen des Verdachts der Anstiftung zum Verrat von Geschäftsgeheimnissen gegen den Chefredakteur des Recherchenetzwerks Correctiv, Oliver Schröm. Das gab Correctiv heute bekannt. Die Ermittlungen stehen im Zusammenhang mit den Cum/Ex-Recherchen, die zeigen, wie Banken den Haushalt von europäischen Staaten um 55 Milliarden Euro schädigten.

Statt gegen die Drahtzieher der Bankengeschäfte ermittelt die Staatsanwaltschaft jetzt gegen die Journalisten, die die Praxis aufdeckten. Auf Ersuchen der Staatsanwaltschaft Zürich leiteten die Hamburger ein Ermittlungsverfahren gegen Oliver Schröm ein und vernahmen bereits einen mutmaßlichen Informanten.

Neues Gesetz verschlechtert Lage für Journalisten

Dass ein solches Ermittlungsverfahren überhaupt möglich ist, wirft ein negatives Licht auf die Gesetzeslage zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen. Schon jetzt kann die Staatsanwaltschaft nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb gegen Journalisten ermitteln, wenn der Verdacht besteht, dass Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen verraten wurden.

Derzeit plant die Bundesregierung allerdings die Einführung des Gesetzes zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen, eines neuen Gesetzes, das die Inhaber von Geschäftsgeheimnissen in eine noch stärkere Position bringen würde. Ermittlungsverfahren wie gegen Schröm würden mit dem vorgesehenen Entwurf noch weiter erleichtert werden.

Maulkorb für Beschäftigte

Das liegt zum einen an der neuen Definition von Geschäftsgeheimnissen. Anders als bisher sollen Inhaber von Geschäftsgeheimnissen kein berechtigtes Interesse an der Geheimhaltung von Informationen mehr nachweisen müssen. Der Effekt: Auch rechtswidrige Praktiken könnten künftig von Unternehmen zu Geschäftsgeheimnissen erklärt werden.

Nicht nur für Journalisten, auch für Arbeitnehmer könnte dies zum Problem werden. Das DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach nennt die vorgesehene Regelung gegenüber netzpolitik.org einen „Maulkorb für Beschäftigte und ihre Interessenvertretungen“. Sie räume den Unternehmen die Deutungshoheit darüber ein, welche Informationen ein Geschäftsgeheimnis sein sollen.

Fehlender Schutz für Whistleblower

Außerdem könnten Informanten und Hinweisgeber künftig noch schneller einer Strafverfolgung ausgesetzt sein. Zwar sollen journalistische Tätigkeiten und Whistleblowing im Zusammenhang mit der Veröffentlichung von Geschäftsgeheimnissen nach dem Gesetzentwurf nicht strafbar sein. Der Gesetzentwurf schränkt allerdings ein, dass lediglich Whistleblower geschützt seien, die die Absicht gehabt hätten, das allgemeine öffentliche Interesse zu schützen. Statt also zu prüfen, ob Veröffentlichungen tatsächlich im öffentlichen Interesse geschehen, soll eine Gesinnungsprüfung für Whistleblower eingeführt werden. Es ist abzusehen, dass eine solche Regelung zu weiteren Schikanen gegen Whistleblowern führen würde.

Selbst wenn manche Ermittlungsverfahren künftig letztlich keine Verurteilung von Journalistinnen oder Whistleblowern zur Folge haben sollten, kann alleine die Möglichkeit der Strafverfolgung eine abschreckende Wirkung auf investigative Recherchen haben. Sollte der Gesetzgeber ein Interesse daran haben, die Pressefreiheit angemessen zu verteidigen, sollte er Sanktionen für Personen einführen, die den Schutz von Geschäftsgeheimnissen missbräuchlich gegen Journalisten und Whistleblower einsetzen.

Am morgigen Mittwoch diskutiert der Rechtsausschuss des Bundestags den Gesetzentwurf im Rahmen einer Anhörung, auch mit dem Autoren dieses Textes. Correctiv ruft zur Unterzeichnung eines offenes Briefs an Justizministerin Katarina Barley und Finanzminister Olaf Scholz auf.

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17 Ergänzungen

  1. So wichtig wie es wäre, aber eine derartig verseuchte Tracking-Seite wie die von Correctiv, das geht gar nicht.

    1. Verstehe das Problem nicht. Mit einschlägigen Blocker-Plugins ist die Seite immer noch perfekt bedienbar und der Anruf unterzeichenbar.

  2. Das heißt in der Praxis, dass ich, wenn ich von illegalen, illegitimen, amoralischen, oder verwerflichen Geschäftspraxen meines Unternehmens weiß – ich mir gleichzeitig sicher sein kann, dass einzig eine breite Veröffentlichung mich ggf. schützen kann und gleichzeitig geeignet ist den Zustand abzumildern oder zu verändern – dann muss ich in fürchten dafür strafrechtlich belangt zu werden, wenn ich den einzig verantwortbaren, richtigen Schritt gehen würde?
    Das hieße auch, ich müsste schweigen oder abstreiten, dass in meinem Unternehmen mit meinem Wissen so gehandelt wird, falls jemand mit diesem Vorwurf an mich herantritt?
    Das heißt weiter, ist mir bekannt, dass Gesetzeslücken von der Leitung meines Unternehmens derart ausgenutzt werden, dass sie sich schädlich auswirken, dann muss ich darüber in der Öffentlichkeit schweigen, so dass diese Gesetze dann auch nicht korrigiert werden können?
    Wenn dies zur allgemeinen rechtlichen Kultur verkommt und sich in weitere Bereiche ausdehnt, was schützt uns dann, explodiert man das ganze, vor der Entwicklung hin zu einer Kleptokratie?

  3. „Der Effekt: Auch rechtswidrige Praktiken könnten künftig von Unternehmen zu Geschäftsgeheimnissen erklärt werden.“

    Wow. Ist dann also für den Arbeitgeber kein Problem mehr im Keller der Firma eine kleine Folterkammer einzurichten. Ist ja ein Geschäftsgeheimnis.

  4. Hi Arne, ich sehe, dass der Whistleblower-Schutz im Gesetzentwurf ungenügend umgesetzt ist und wünsche mir eine bessere Lösung. Ich finde aber, dass an die gute Lobby (Journalisten) die gleichen Maßstäbe angelegt werden sollten, wie and die böse (Unternehmen):

    Wer etwas gegen den Begriff Raubkopie hat, sollte Correctiv den Begriff Steuerraub nicht durchgehen lassen.

    Die Anfrage an die Staatsanwaltschaft erfolgte bereits im März (laut Correctiv). Ist die Koinzidenz der Veröffentlichung mit dem Termin der anstehenden Anhörung zum neuen Gesetz zufällig? Wenn sich herausstellen sollte, dass Correctiv mehrere Monate lang auf einer Sache von öffentlichem Interesse gesessen hat, nur um sie als Hebel im rechten Moment einzusetzen, dann würde ich sagen, die können sich ihren journalistischen Kodex mal wohin schieben.

    1. > Wer etwas gegen den Begriff Raubkopie hat, sollte Correctiv den Begriff Steuerraub nicht durchgehen lassen.

      genau das stößt mir auch beim offenen Brief auf. Steuerbetrug ist Betrug, und 55 Mrd sind eine gewaltiger Betrug aber Raub, das jeder der das Mal ggü einer Versicherung rechtfertigen musste, geht mit körperlicher Gewalt einher.

      1. Die Einschätzung zu dem Begriff „Steuerraub“ teile ich. Der Vergleich mit „Raubkopie“ ist allerdings misslich.

      1. Alle wussten wie es lief, es war hochgradig organisierte Kriminalität, aber der Staat kann schlecht seine „Eliten“ „schlachten“, die man während der Finanzkrise mühselig wirtschaftlich „am Leben gehalten“ hat.

        „Die „steuergetriebenen Geschäfte“ bezeichnet der Insider als „organisierte Kriminalität in Nadelstreifen“, eine Industrie, in der Moral keinen Platz hatte. „Alle wussten, worum es geht: Dass man hier Rendite aus dem Steuersäckel holt.““

        https://daserste.ndr.de/panorama/archiv/2018/Jahrhundertcoup-Angriff-auf-Europas-Steuerzahler,cumexfiles104.html

        Es wäre durchaus denkbar, daß das teilweise eine Art „verdeckte Subvention“ war, die nicht aufgearbeitet werden kann, da halt formal illegal. „Finanznot kennt kein Gebot“.

        Und da nach der Krise ab 2007 halt vor der nächsten Krise ist im kapitalistischen Blasensystem, da muß man jetzt halt den Boten für die Botschaft erschlagen, pervers aber konsequent. Damit wir auch morgen noch so reich sind wie heute. Und die Clickbait Dealer sich raushalten.

        Die Frage ist bloß wer „wir“ ist.

  5. Diese Form des Dividendenstrippings ist seit 1992(!) [1] dem Bundesfinanzministerium bekannt. Sogar ein gewisser Christian Ude aus Müchen soll bereits 2011 das Bundesfinanzministerium gewarnt haben. Dieses habe aber keinen Handlungsbedarf gesehen. Für mich ist damit der Tatbestand der Beihilfe durch Unterlassung gegeben und bandenmäßig organisierte Kriminalität. Ein Finanzministerium hat Steuerrückerstattungen aus Steuern, die nie gezahlt wurden, sofort nach Kenntnis zu unterbinden. Das muss für die Politiker auch endlich mal strafrechtliche Konzequenzen haben.

    Der BR schreibt sogar von „unter staatlicher Aufsicht“:
    „Das hat mich wirklich fassungslos gemacht, dass auf einen so konkreten Hinweis – und ich hab das ja amtlich als Stadtspitze gesagt – dann der Finanzstaatssekretär schreibt, es besteht kein Handlungsbedarf. Das fand ich empörend.“

    Schon 2016 wurde dann das Investmentsteuerreformgesetz verabschiedet. Diatenerhöhungen gehen deutlich schneller.

    [1] http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-148160524.html
    [2] https://www.br.de/nachricht/cum-deka-bank-steuertricks-aktiengeschaefte-100.html
    [3] https://de.wikipedia.org/wiki/Dividendenstripping

  6. Ich finde es empörend dass Journalisten und Wistleblower angegangen werden und die Verursacher damit weiter gedeckt werden.Typisch ist wie immer wo Geld ist und Lobby da gelten plötzlich andere Maßstäbe und sogar Gesetze werden dafür geändert!Bei Politikern und Banken sind Recht und Gesetz scheinbar anders anwendbar!

  7. Ich finde es empörend dass Journalisten und Wistleblower angegangen werden und die Verursacher damit weiter gedeckt werden.Typisch ist wie immer wo Geld ist und Lobby da gelten plötzlich andere Maßstäbe und sogar Gesetze werden dafür geändert!Bei Politikern und Banken sind Recht und Gesetz scheinbar anders anwendbar!

  8. Ja, sagt mir doch einmal ein Jurist, ist das nicht der Straftatbestand der Straftat Vereitelung ??
    Somit, weil ja bekannt ist, das zig Politiker und Finanzminister es schon Jahrzehnte wissen und absolut nichts unternommen haben, dann ja „Straftäter“ sind !!
    Cum-Ex und Cum-Fake sind ja nur die Spitze eines Eisberges !
    Welchen Eid schwören den unsere Politiker und Juristen ???

    1. Wir klären das dann in den Iden des Merz, wenn Aladdin mal wieder mark-to-myth die Wunderlampe aus schwarzem Stein wienert. :)

  9. Betrug hin oder her – nur ein weiterer Fall dessen, dass das künstliche System der DIN-A4-Zettel-Schlacht nicht mit den menschlichen Grundinteressen kompatibel ist –

    ^^

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.