2017
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: Stiftung Warentest testet Tracking-Blocker: Ein Muss für jeden Browser
: Stiftung Warentest testet Tracking-Blocker: Ein Muss für jeden Browser Auf fast jeder Webseite spionieren Online-Tracker Internetnutzer aus. Welche Programme die Privatsphäre am Besten schützen, hat die Stiftung Warentest nun untersucht. Sie empfiehlt jedem die Installation eines Tracking-Blockers.
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: Schweiz: Beschwerde gegen neues Gesetz zur Massenüberwachung durch Geheimdienste eingereicht
Wird verklagt: Nachrichtendienst des Bundes der Schweiz. : Schweiz: Beschwerde gegen neues Gesetz zur Massenüberwachung durch Geheimdienste eingereicht Der Schweizer „Nachrichtendienst des Bundes“ darf ab morgen internationale Glasfaserkabel abhören. Die Digitale Gesellschaft Schweiz hat dagegen Beschwerde eingereicht. Da es kein nationales Internet gibt, werden zwangsläufig alle überwacht. Zudem gelten Menschenrechte nicht nur für Schweizer, sondern universell.
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: Wahl-O-Mat zur Bundestagswahl online
Wen soll man bei der Bundestagswahl wählen? Der Wahl-O-Mat kann bei der Entscheidung helfen. : Wahl-O-Mat zur Bundestagswahl online Heute hat die Bundeszentrale für politische Bildung den Wahl-O-Mat zur Bundestagswahl vorgestellt. Wir haben uns angeschaut, wie die Fragen ausgewählt werden. Wir haben außerdem gefragt, warum der Wahl-O-Mat keine freie Software ist.
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: Mutmaßliche Linksunten-Betreiber klagen vor Bundesverwaltungsgericht
Screenshot aus dem Jahr 2016. : Mutmaßliche Linksunten-Betreiber klagen vor Bundesverwaltungsgericht Die mutmaßlichen Betreiber von linksunten.indymedia.org wehren sich nach dem Verbot von vergangenem Freitag vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) gegen die Maßnahme des Bundesinnenministeriums (BMI).
In der Pressemitteilung des Anwalts Sven Adam heißt es:
Die Klagen vor dem dafür unmittelbar zuständigen BVerwG richten sich nun einerseits gegen die Feststellung, dass linksunten.indymedia.org ein Verein ist, der vereinsrechtlich verboten werden kann, und andererseits gegen die Zuordnung der Klägerinnen und Kläger zu diesem Verein. „Aus den uns bislang vorliegenden Unterlagen ist nicht ersichtlich, wie das Bundesinnenministerium die Einordnung von linksunten.indymedia.org als Verein belegen will geschweige denn was die Betroffenen der Durchsuchungen damit zu tun haben sollen“, so Rechtsanwalt Sven Adam aus Göttingen, der einen der Kläger rechtlich vertritt. „Die Klageverfahren und die enthaltenen Akteneinsichtsanträge sollen daher auch bei der Aufklärung der Frage dienen, ob das Bundesinnenministerium das Vereinsrecht missbraucht, um sich eines unliebsamen Nachrichtenportals zu entledigen, welches selbst gar keine Straftatbestände erfüllt hat“, so Adam weiter.
Das Verbot des Portals war unter anderem von Reporter ohne Grenzen kritisiert worden. Das vom Bundesinnenministerium verwendete Konstrukt eines Vereins wurde von Juristen angezweifelt. Die CDU hingegen kritisiert die Kritiker des Verbots. Sie zeigten ihr wahres Gesicht, so der innenpolitische Sprecher der Partei, Stephan Meyer. Streit gibt es auch darüber, ob die beschlagnahmten Gegenstände wirklich bei den mutmaßlichen Betreibern gefunden wurden.
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: Handydaten aller Geflüchteten sollen auf Vorrat gespeichert werden
Cellebrite ist eines der in Frage kommenden Unternehmen, wenn es um die Ausspähung und Durchsuchung von Handys geht. : Handydaten aller Geflüchteten sollen auf Vorrat gespeichert werden Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) darf ab September Smartphones und Datenträger von Asylbewerbern auslesen, um deren Identität besser feststellen zu können. Das Gesetz war auf starke Kritik von Datenschützern und Juristen gestoßen, es ist eine Verfassungsbeschwerde dagegen geplant.
In der Zeit wird nun erläutert, wie das Verfahren ablaufen soll:
Die Chefin des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Jutta Cordt, verteidigte die umstrittene Auswertung der Mobiltelefone gegen Kritik. Sobald die Asylbewerber das erste Mal Kontakt mit dem BAMF haben, würden ihre Telefone ausgelesen werden, sagte sie. Dann würden die Daten in einer Art technischem Safe gespeichert. Erst wenn in der Anhörung des Bewerbers klar werde, dass die Daten gebraucht werden, müsste ein Volljurist sie freigeben.
Im Klartext heißt das: Die Daten der Smartphones und Datenträger von Geflüchteten werden vom BAMF auf Vorrat gespeichert für den Fall, dass der Staat da irgendwann mal ran will.
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: Datenskandal bei der Polizei: Offenbar zehntausende Unschuldige gespeichert
Von der Demo direkt in die Datenbank. (Symbolbild) : Datenskandal bei der Polizei: Offenbar zehntausende Unschuldige gespeichert Durch die Recherchen rund um die G20-Presseakkreditierungen kommt heraus, dass offenbar zehntausende Menschen in Deutschland ungerechtfertigt in polizeilichen Datenbanken gespeichert werden. Es geht längst nicht mehr nur um ein paar Journalisten.
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: Wahlprogramme: Die Netzpolitik der Underdogs
Manche der Parteien treten nur in einigen Wahlkreisen an, andere nur in bestimmten Bundesländern. Kaum eine Kleinpartei startet am 24. September in allen Bundesländern. : Wahlprogramme: Die Netzpolitik der Underdogs Immer geht es nur um die Großen, dabei treten mehr als 40 Parteien zur Bundestagswahl 2017 an. Wir haben uns mal die netzpolitischen Positionen der Underdogs angesehen – und waren teilweise sehr überrascht.
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: Tanztrojaner am Freitag: Wir feiern unseren 13. Geburtstag
: Tanztrojaner am Freitag: Wir feiern unseren 13. Geburtstag Wir feiern am kommenden Freitag in Berlin unseren 13. Geburtstag mit der Tanztrojaner-Party. Es gibt inhaltliches Programm und im Anschluss Musik auf drei Floors bis in den Morgen.
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: Die Influencer-Influenza
Im Internet ist Werbung nicht immer so einfach zu erkennen : Die Influencer-Influenza Wie eine Grippewelle breitet sich Influencer-Marketing in den sozialen Medien aus. Dass es sich um Werbung handelt, ist dabei häufig nicht zu erkennen. Eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle könnte das nun ändern.
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: „Digital-O-Mat“ nun auch zur Bundestagswahl
Auch zur Bundestagswahl gibt es wieder einen Digital-O-Maten mit netzpolitischen Themen. : „Digital-O-Mat“ nun auch zur Bundestagswahl Nach der Landtagswahl in NRW hat die Koalition Freies Wissen auch zur Bundestagswahl einen Digital-O-Maten entwickelt. Wir erläutern hier die Fragen.
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: Sammlung von Briefen Alan Turings entdeckt
Skulptur von Alan Turing vor seinem Porträt in Bletchley Park, Großbritannien. : Sammlung von Briefen Alan Turings entdeckt In Großbritannien wurde ein bemerkenswerter Fund für die Geschichte der Mathematik und der Informatik gemacht: Korrespondenzen und Briefe von Alan Turing sind überraschend an der Universität von Manchester entdeckt worden, an der er einige Jahre forschte und lehrte. Sie waren mehr als dreißig Jahre lang unbeachtet verstaut. Der Großteil betrifft sein akademisches Leben an der Uni und einige politische Positionen. Insgesamt umfasst der Fund knapp 150 Briefe, über die der Guardian berichtet.
Der 1912 geborene und 1954 verstorbene Mathematiker, dessen Todesumstände nicht gänzlich geklärt sind, spielte eine entscheidende Rolle bei der Entschlüsselung von kriegswichtigen Nachrichten Deutschlands durch die Briten im Zweiten Weltkrieg. Er gilt durch seine Forschungen zur künstlichen Intelligenz und zur Berechenbarkeit als Vordenker und als Begründer der theoretischen Informatik. Er schuf mit der universellen Turing-Maschine im Jahr 1936 ein mathematisches Modell eines speicherprogrammierten Digitalrechners, obwohl es noch Jahre dauern sollte, ehe der Computer erfunden werden wird. 2014 wurde Turing im Film The Imitation Game mit Benedict Cumberbatch porträtiert und damit einem größeren Publikum bekannt.
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: Klarnamenpflicht: China verbietet anonyme Kommentare
Im chinesischen Internet wird es bald nur noch wenig anonyme Kommentare geben : Klarnamenpflicht: China verbietet anonyme Kommentare Chinesische Nutzer müssen bald ihre Identität bestätigen, um auf Online-Plattformen kommentieren zu können. Ihre Kommentare werden dann bewertet, was „illegale Informationen“ im Internet bekämpfen soll.
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: Reporter ohne Grenzen kritisiert Verbot von linker Plattform
Screenshot aus dem Jahr 2016. : Reporter ohne Grenzen kritisiert Verbot von linker Plattform Die Kritik am Verbot von linksunten.indymedia.org reißt nicht ab. Reporter ohne Grenzen wirft der Bundesregierung vor, dass sie mit dem Verbot durch die Hintertüre des Vereinsrechts eine rechtliche Abwägung mit dem Grundrecht auf Pressefreiheit umgehe. Die Plattform sei trotz allem ein journalistisches Online-Portal.
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: Interview zur Videoüberwachung in Görlitz: Keine automatisierte Identifizierung von Personen
: Interview zur Videoüberwachung in Görlitz: Keine automatisierte Identifizierung von Personen Im sächsischen Görlitz setzt der Landesinnenminister auf „intelligente Videoüberwachung“. Was es damit auf sich hat, haben wir den Sächsischen Datenschutzbeauftragten gefragt. Außerdem haben wir uns nach den Plänen zur neuen „Sicherheitsarchitektur“ im Polizeigesetz und zum Ausbau des Staatstrojanereinsatzes in Sachsen erkundigt.
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: Österreich: Präsident des Verfassungsgerichts watscht Überwachungspaket ab
Dem österreichischen Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs, Gerhart Holzinger, gefällt das geplante Überwachungspaket überhaupt nicht. : Österreich: Präsident des Verfassungsgerichts watscht Überwachungspaket ab Noch ist das Überwachungspaket in Österreich nicht beschlossen, schon meldet Gerhart Holzinger, der Präsident des Verfassungsgerichtshofs (VfGH), seine Zweifel an. In einem Interview mit der Tageszeitung Die Presse stellt der Jurist die Sinnhaftigkeit des Unterfangens generell in Frage und fürchtet, „die Menschen werden irgendwann der Überwachungsmaßnahmen überdrüssig werden, weil sie sich mit Recht fragen, wieso Millionen von Bürgern Sicherheitskontrollen über sich ergehen lassen müssen, wenn diejenigen, die wirklich gefährlich sind, sehr häufig ohnedies durch die Maschen dieses Netzes hindurchschlüpfen“.
Teil des umfangreichen Gesetzespakets sind unter anderem Staatstrojaner, Netzsperren, erweiterte Videoüberwachung, Vorratsdatenspeicherung und Registrierungspflicht im Mobilfunk. Ob das alles „sinnvoll und notwendig“ sei, beantwortet Holzinger mit:
Über die Sinnhaftigkeit und Notwendigkeit möchte ich nichts sagen; das wäre ein politischer Beurteilungsmaßstab. Außerdem würde die Regelung, sollte sie denn kommen, mit Sicherheit beim VfGH anhängig gemacht werden. Nur so viel: Der Verfassungsgerichtshof hat bisher in allen Verfahren über die Sammlung und Weitergabe von Daten auch vergleichsweise harmlose Eingriffe sehr akribisch geprüft und wiederholt Regelungen aufgehoben. Unser Maßstab ist dabei Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (Achtung des Privat- und Familienlebens, Anm.), der massenhaften Überwachungsmaßnahmen enge Grenzen setzt.
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: Welt am Sonntag: Datenschützer sind U‑Bahnschubser und Hooligans
Ausschnitt aus dem Cover der deutschen Erstausgabe von "1984". : Welt am Sonntag: Datenschützer sind U‑Bahnschubser und Hooligans Die Welt am Sonntag macht in ihrer gestrigen Ausgabe ein bisschen Werbung für mehr Überwachung. Die Deutschen, so der Artikel [Paywall], haben nämlich George Orwells Buch 1984 einfach nicht gelesen oder falsch verstanden. Im Buch gehe es um die Fälschung der Geschichte und gar nicht so sehr um Überwachung.
Angst vor Kameras hätten in den angelsächsischen Ländern nur die Verschwörungstheoretiker, alle anderen hätten gerne mehr Kameras. Auf der Titelseite von Welt am Sonntag kompakt hat die Redaktion dann noch eine Schippe draufgelegt:
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: Sicherheitslücken: Smartes Spielzeug enthält oft verbotene Schnüffelwerkzeuge
Smartes Spielzeug: Ein "dummer" Teddy bleibt die bessere Wahl. : Sicherheitslücken: Smartes Spielzeug enthält oft verbotene Schnüffelwerkzeuge Die Puppe My Friend Cayla ist bereits als getarnte Sendeanlage verboten. Auch viele andere Spielzeuge weisen Sicherheitslücken auf, die Unbefugten den Zugriff auf smarte Teddys, Puppen und Roboter erlauben. Die Bundesnetzagentur beobachtet den Markt, doch viele Schnüffelspielzeuge sind weiter erhältlich.
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: Bürgerrechtler wollen in Karlsruhe gegen Durchsuchung von Asylbewerber-Handys klagen
Seit August darf das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Smartphones und Datenträger von Geflüchteten auswerten. : Bürgerrechtler wollen in Karlsruhe gegen Durchsuchung von Asylbewerber-Handys klagen Nach einer Gesetzesänderung darf das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BaMF) seit diesem Monat Smartphones und Datenträger von Geflüchteten durchsuchen. Das war auf scharfe Kritik von Flüchtlingsorganisationen, Anwälten und Bürgerrechtlern gestoßen. Nun will die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das „Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht“ klagen, berichtet die Frankfurter Allgemeine Zeitung.
Schon im Gesetzgebungsprozess hatte der Deutsche Anwaltverein „tiefgreifende verfassungsrechtliche Bedenken“ geäußert und auch die Bundesdatenschutzbeauftragte hält es für nicht verfassungsgemäß. Während am Anfang der Debatte noch davon geredet wurde, dass die Maßnahme nur in einzelnen Fällen angewandt werden solle, kündigte das Bundesamt für Migration an, dass es schon vor der ersten Anhörung die Datenträger spiegeln und analysieren wolle – und damit zum Standardinstrument machen will. Von diesem schweren Grundrechtseingriff wären im Jahr 2016 bis zu 150.000 Geflüchtete betroffen gewesen.
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: Durchsuchungen wegen Linksunten: Doch keine Waffen bei Journalisten gefunden (Updates)
Das Vorgehen des BMI könnte auch mit dem Skandal um die Akkreditierungen beim G20-Gipfel zusammenhängen. : Durchsuchungen wegen Linksunten: Doch keine Waffen bei Journalisten gefunden (Updates) Das Bundesinnenministerium korrigiert seine Angaben zu den Razzien in Freiburg. Ein Hauptstadtsender berichtet außerdem, zwei der Betroffenen seien Journalisten. Währenddessen wird auf der Webseite von Linksunten die Rückkehr des Projekts angekündigt. Zunächst stand dort aber nur die „Unabhängigkeitserklärung des Cyberspace“.
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: „Free Basics“ von Facebook: Zero Rating, Zero Netzneutralität, Zero Datenschutz
Mit seinem „Free Basics“-Programm kontrolliert Facebook nicht nur die Inhalte, sondern auch die Infrastruktur : „Free Basics“ von Facebook: Zero Rating, Zero Netzneutralität, Zero Datenschutz Facebooks „Free Basics“-Programm verletzt die Prinzipien der Netzneutralität und verfehlt sein erklärtes Ziel, Millionen von Menschen den Einstieg ins Internet zu ermöglichen. Zu diesem Schluss kommt eine Studie von Global Voices. Auf Kritik stößt auch die übermäßige Sammlung von Daten durch das Unternehmen.
