Neues aus dem Fernsehrat (18): Nominierung von „presseähnlich“ als Unwort des Jahres

Während Zeitungen wie „Die Welt“ und „Bild“ online mehr und mehr zu Fernsehsendern mutieren, versuchen öffentlich-rechtliche Sender im Netz weniger „presseähnlich“ zu sein. Ein Begriff, der schon bei seiner Erfindung veraltet war, inzwischen aber jede Berechtigung verloren hat.

Was bedeutet „presseähnlich“ im Internet? – CC0 Andrys

Seit Juli 2016 darf ich den Bereich „Internet“ im ZDF-Fernsehrat vertreten. Was liegt da näher, als im Internet mehr oder weniger regelmäßig über Neues aus dem Fernsehrat zu berichten? Eine Serie.

Diskussionen über öffentlich-rechtliche Angebote im Netz drehen sich vor allem um zwei Themen: Erstens, wie lange dürfen Inhalte in Mediatheken verfügbar gehalten werden? Und zweitens, dürfen öffentlich-rechtliche Angebote „presseähnlich“ sein? Während bei der ersten Frage von Seiten der Politik eine Ausdehnung von Verweildauern bereits angekündigt wurde, steht „Presseähnlichkeit“ prototypisch für die Rückwärtsgewandtheit der Debatte.

Laut Rundfunkstaatsvertrag gelten als „presseähnliches Angebot“

nicht nur elektronische Ausgaben von Printmedien, sondern alle journalistisch-redaktionell gestalteten Angebote, die nach Gestaltung und Inhalt Zeitungen und Zeitschriften entsprechen.

Solche „presseähnlichen Angebote“ sind öffentlich-rechtlichen Sendern im Internet verboten, sofern sie nicht unmittelbaren Sendungsbezug aufweisen. In den Erläuterungen zu der gesetzlichen Bestimmung wird im Umkehrschluss von den Öffentlich-rechtlichen im Netz ein „Schwerpunkt in einer hörfunk- und/oder fernsehähnlichen Gestaltung“ eingefordert. Auch ohne Sendungsbezug sind Texte erlaubt, zum Beispiel um „dem Nutzer überhaupt den zielgerichteten Zugriff auf ein Telemedium zu ermöglichen“. Wie Stefan Niggemeier anlässlich des Prozesses um die Tagesschau-App 2011 festgestellt hat, lässt „sich all das vielfältig interpretieren“.

Aus der Zeit gefallen

Diese Interpretationsprobleme gibt es allerdings nur insoweit überhaupt an der Sinnhaftigkeit eines Konzepts wie „Presseähnlichkeit“ im Internet des Jahres 2017 festgehalten wird. Genau das wird jedoch zunehmend absurder.

Wie sehr das Konzept der „Presseähnlichkeit“ inzwischen aus der Zeit Gefallen ist, veranschaulicht ein Blick auf die digitalen Angebote von Presseverlagen. Journalismus im Internetzeitalter ist crossmedial. Online-Journalismus ist fast immer eine Kombination aus Text-, Video- und Audioinhalten. Weit fortgeschritten bei dieser crossmedialen Integration sind dabei gerade die Angebote von Axel Springer. Ab 2018 geht beispielsweise der Fernsehsender N24 komplett in dem Mediengebot der „Welt“ auf und bewirbt diesen Umstand mit einem aufwändig produzierten Video (Direktlink zur MP4-Datei).

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Auch das Axel-Springer-Flaggschiff Bild “gibt mächtig Gas bei Bewegbild“, wie Jens Twiehaus im Branchendienst turi2 schreibt. Er zitiert dabei Bild-Videostrategen Jakob Wais wie folgt:

Wir sind kein Fernsehsender, aber eine Marke, die Video ab dem ersten Moment mitdenkt. Und damit können wir Fernsehsendern durchaus Konkurrenz machen.

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Dass sich Axel-Springer-Vorstand Mathias Döpfner in seiner Rolle als Vorsitzender des Verbandes der Deutschen Zeitungsverleger (BDZV) besonders für eine Beschränkung öffentlich-rechtlicher Angebote im Internet einsetzt, ist deshalb so ironisch wie folgerichtig. Während die Öffentlich-Rechtlichen ihre audio-visuellen Inhalte nicht durch mobil besonders nachgefragte Texte ergänzen sollen, werden die eigenen „Print“-Titel mit massiven Investitionen in Videoinhalte zu crossmedialen Online-Anbietern ausgebaut.

Presseähnlichkeit hat sich überlebt

Der Begriff der „Presseähnlichkeit“ wird damit aber auch noch des letzte Funkens Sinnhaftigkeit beraubt. Presse im Internet ist ein multimedialer Mix aus Text, Bild, Video- und Audiomaterialien. Presseähnlichkeit als Kriterium hat sich damit überlebt. Vielmehr geht es um die Grundsatzfrage, ob es beitragsfinanzierten Journalismus online geben soll oder nicht. Wenn das mit „Ja“ beantwortet ist, stellt sich nur noch die Frage, ob dieser im Gegenzug werbefrei sein sollte – was er in Deutschland auch weitgehend ist.

Denn den Textanteil online zu reduzieren, wie es nach dem ZDF jetzt auch der WDR angekündigt hat, bedeutet letztlich vor allem eines: einen qualitativ schlechteren, öffentlich-rechtlichen Rundfunk im digitalen Zeitalter. Die Beitragszahlenden bekommen weniger und vor allem mobil unpraktischeren Journalismus für ihr Geld. Es handelt sich dabei, wie Deutschlandfunk-Journalist Stefan Römermann so schön formuliert hat, um „Verlegerfreundlichkeit statt Nutzerfreundlichkeit.“ Dieser Weg ist kurzfristig falsch und unterminiert langfristig die Legitimität öffentlich-rechtlicher Angebote im Netz. Ich habe deshalb mal „presseähnlich“ als Unwort des Jahres nominiert.

22 Ergänzungen

  1. Schönes Stück Doppeldenk.
    Weil ein Begriff die eigene Freiheit einschränkt, ist er aus der Zeit gefallen.
    Allerdings hat das mit der Presseähnlichkeit ja seinen Grund und der liegt, darin dass die Gebühren-/Beitrags-/Steuer-finanzierten Sender möglichst wenig in Konkurrenz mit sich selbst finanzierenden Angeboten stehen sollen.
    Es gibt einige Dinge, die „aus der Zeit gefallen sind“.
    Als man die Rundfunksender von den vier (drei, eigentlich nur zwei) Mächten übernahm und in öffentlich-rechtliche Trägerschaft überführte war der Grund dafür, dass kein privater Träger einen Rundfunk stemmen könnte. Die Volte mit der achso staatsfernen Unabhängigkeit kam erst später.
    So gesehen könnte man ein paar Fragen stellen, warum da immer noch ÖR-Sender ohne abschließend definierten Auftrag unterwegs sind, da sich sowohl der Gründungs- als auch der Bestandsgrund als unrichtig herausstellten.
    Der Grund für die durch die Landesmedienanstalten kontrollierte Lizenzpflicht von privaten Medienveranstaltern in den 80ern war, dass Frequenzen ja so knapp sind. Das ist mit dem Internet nun nicht mehr wirklich Realität – aus der Zeit gefallen – und statt die Lizenzpflicht aufzugeben, werden die Streamer aufs Korn genommen. Die Demokratie-Simulation bei der Wahl des für die Kontrolle der privaten Sender zuständigen, hat schon etwas von einem Marionetten-Staat und die Vorstellung, dass es in den anderen Feldern des parteinahen Mediengeschäfts ähnlich zugeht, ist nie wirklich entkräftet worden.
    Die Frage, wozu, außer zur Ruhigstellung der Senioren, man noch RundFUNK braucht, wo das Internet durch seine geringe technische Schwelle immer Zugang zu meinetwegen crossmedialer pluralistischer und unabhängiger Meinungsbildung und -Äußerung ermöglicht, ist auch nicht annähernd beantwortet. Man könnte auch Nägel mit Köpfen machen und schauen ob der öffentlich rechtliche Rundfunk angesichts der Tatsache, dass er seine ursprüngliche Funktion, der wahlfreien und gleichzeitigen Aussendung von Medieninhalten mittels Funkwellen durch die Luft oder entlang eines Kabels an einen unbestimmten Empfängerkreis, verlässt, nicht auch aus der Zeit gefallen ist.
    Solange der RundFUNK jedoch off-Label unterwegs ist, ist es nicht an ihm oder seinen peripheren Akteuren, sich an Begrifflichkeiten aufzuhängen. Ohne eine starke und damit abgeschlossene Auftragsdefinition, die in einem wirklich öffentlichen und demokratischen Diskurs gefunden werden muss, muss der RundFUNK damit leben, dass er auch mit angejahrten Begrifflichkeiten in seine ebenfalls überholt wirkenden Schranken gewiesen wird.
    Solange er sich bei der Auftragsdefinition auf ein extrem zeitgenössisches Urteil aus der Zeit, in der Telefone noch Wählscheiben hatten, stützt und seine Finanzierung große Fragen zu Legitimation und Vertragsfreiheit aufwerfen, sollte man vielleicht nicht versuchen, derart süffisant zu schreiben. Könnte sein, dass das schlicht als arrogant aufgefasst wird. Gerade dann, wenn der Verfasser außer Kreisssaal, Hörsaal und Plenarsaal noch nicht viel von der echten Welt erlebt hat und gut in das Schema passt, das die, die sich für die Rundfunkgebühren lieber vier Schachteln Zigaretten, eine Prepaidkarte oder ein halbe Tankfüllung für den Arbeitsweg im Monat kaufen würden, von „Mitglied des Rundfunkrates“ haben, wäre etwas mehr Zurückhaltung angebracht.

    1. Dem ist nicht viel hinzuzufügen. Danke!

      Aus dem Artikel:
      > Denn den Textanteil online zu reduzieren, wie es nach dem ZDF jetzt auch
      > der WDR angekündigt hat, bedeutet letztlich vor allem eines: einen qualitativ
      > schlechteren, öffentlich-rechtlichen Rundfunk im digitalen Zeitalter.
      …einzig und allein deshalb, weil es das derzeitig bestehende beitragsfinanzierte duale Rundfunksystem in dieser Form überhaupt gibt, oder…?

      Die korrekte, grundlegendere Fragestellung lautet nicht, ob die „Presseähnlichkeit sich überlebt hat“, sondern ob sich das System „örR“ in der bestehenden Form (duales Rundfunksystem, beitragszwangsfinanziert…) endlich(sic) der schon lange überfälligen „Grundrenovierung“ stellt. Und das wäre alleinige Aufgabe des Gesetzgebers.
      Die unzähligen weiteren „Profiteuere“ des gegenwärtigen Systems seien hier zum Schweigen und Nachdenken aufgefordert.

      Journalistische Tätigkeit (und nur die!) hätte m.E. eine „Grundsicherung“ verdient, nicht jedoch deren redaktionelle Verarbeitung, ihre Veröffentlichung und die Zurverfügungstellung technischer Verbreitungsmöglichkeiten.

    2. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und die daran hängende Bürokratie von Landesmedienanstalten hatten/haben natürlich ein Interesse daran, durch das Internet nicht marginalisiert zu werden und also ihre Tätigkeit in dieser Hinsicht zu erweitern.

      Im Weiteren gibt es ein breites politisches Interesse, die informierende und meinungsbildende Funktion des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu erhalten, jedenfalls nicht entscheidend zu schwächen. Aus konservativer Sicht gilt dies deshalb, weil dem Amüsierbetrieb der Privatsender nur die Darstellung der Politik als Klamauk zuzutrauen ist und aus progressiver Sicht deshalb, weil gewinnorientierte Privatsender das Interesse der allgemeinen Öffentlichkeit nicht im Blick haben.

      Beide o.g. Interessen haben ihre Berechtigung, wenn gleich natürlich das zweite Argumente von größerer politischer Legitimität ist.

      Eine breite öffentliche Debatte und eine entsprechende gesetzgeberische Entscheidung im Hinblick auf die Ausweitung des Auftrages des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, ggf. einschließlich einer Ausweitung der Reichweite des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG, hat man jedoch vermieden. Wahrscheinlich hat man sich auf die normative Kraft des Faktischen verlassen, dem auch das BVerfG sich nicht würde entziehen können, und andererseits wohl auch das Konfliktpotential der Konversion unterschätzt. Zudem sind die Interessen derjenigen, die Rundfunkgebühren-(-steuern) zahlen nicht gut organisierbar – das Gegenteil gilt natürlich für diejenigen, die Medienpolitik gestalten bzw. auf sie Einfluß nehmen.

      Die jetzige Sachlage kommt mir absurd bis komisch vor: Was würde wohl eine Landesmedienanstalt, die jetzt eine Rundfunklizenz für Live-Streaming verlangt, sagen, wenn der Anbieter bereits eine Amateurfunklizenz hätte…

      Persönlich habe ich nichts dagegen, wenn der öffentlich-rechtliche Rundfunk sich auch im Internet betätigt, aber meines Erachtens ist es brandgefährlich, wenn man aus noch so guten Gründen erlauben würde, dass das Internet regulatorisch dem Rundfunkrechtsregime unterworfen wird. Dies ist aber die Entwicklungslinie die sich ergibt, wenn man die auftretenden Konflikte (u.a. mit Presseverlegern) ohne neuen Rechtsrahmen zu Gunsten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auflösen will.

  2. Warum die Verleger einerseits gegen Text im Netz poltern, selber aber fleissig Audio, Video und Bilderstrecken ins Netz stecken und dies für völlig selbstverständlich halten, habe ich auch noch nicht verstanden. Insofern fände ich es passend, wenn schon die öffentlich Rechtlichen Text von ihren Online-Angeboten verbannen müssten (und ich finde es befremdlich, dass ZDF und WDR das in vorauseilendem Gehorsam einfach schonmal machen), dass dann die Verleger auch bitteschön im Internet als Print-Äquivalent, d.h. nur mit Text und ohne Bilderstrecken, Video und Ton auftreten dürften ;)

    Abgesehen davon würde mich in der Diskussion mal der Aspekt der Barrierefreiheit interessieren – jemand gehörloses möchte doch sicher gerne auch weiterhin eine Audiodeskription (lies: Text) zu einem Audio-Beitrag haben usw? Wie soll das denn funktionieren. Und ich selber muss sagen, dass ich 10mal lieber einen Text (quer-)lese und schnell entscheiden kann, ob es mich interessiert oder nicht, statt mir linear Audio oder Video ansehen zu müssen, um erst nach 2:45 festzustellen, dass da wirklich nichts interessantes kommt. So viel Freizeit hab ich nicht. Und viele andere sicher auch nicht. Insofern ist da meine Befürchtung, dass man damit nicht wirklich mehr Leute anspricht, eher weniger.

    Noch ein Aspekt was das Depublizieren angeht: es wäre toll, wenn das nicht nur endlich verschwinden würde, sondern auch gleich die Archive geöffnet würden und man mal auch auf alte Schätze (die ja sicher inzwischen auch schon in digitalen Archiven schlummern) zugreifen könnte. *Das* wär mal was interessantes und schließlich wurde das ja alles auch schonmal irgendwann von Gebühren finanziert ;)

    1. Eine Audiodeskription zu einem Audio-(oder Video)-Beitrag ist nicht presseähnlich da sie Bezug zu einer Sendung hat.

      Und was die Archive angeht: Gebühren sind out. Für den Rundfunkbeitrag reicht es schon aus das die öffentlich-rechtlichen irgend etwas anbieten, ob sie dieses Angebot nutzen oder nicht (z.B. weil es schon aus dem Archiv verschwunden ist…) spielt für die Beiträge keine Rolle…
      Aber keine Panik, viel was die öffentlich-rechtlichen produziert haben findet man im Media Markt oder auf Sky… zum Glück erlauben die Gesetzgeber den Rundfunkanstalten auch privatwirtschaftlich aktiv zu werden.
      Für nur wenig Geld können sie so z.B. sämtliche Folgen der Schwarzwaldklinik auf DVD kaufen. Das hochgelobte Babylon Berlin können sie auf Sky im Pay TV sehen wenn sie nicht warten wollen bis es in der ARD läuft welche die Serie zu einem Großteil finanziert hat (ARD 9 Millionen, Sky 4…).

  3. Die Beitragszahlenden bekommen weniger und vor allem mobil unpraktischeren Journalismus für ihr Geld ?
    Die Beitragszahlenden bekommen gar nichts für ihr Geld. Geld gegen Leistung wäre ein Gebühr.

    Der Rundfunkbeitrag wird dagegen fällig weil die öffentlich-rechtlichen ein Angebot anbieten das von den Beitragszahlern genutzt werden könnte.
    Ob dieses Angebot nun das enthält was der Beitragszahler will ist völlig unwichtig. Das ist ja das schöne am Beitrag, und genau deswegen wurde die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zum 1. Januar 2013 vom Gebühren auf Beiträge umgestellt.

  4. Muss es gebührenfinanzierten Journalismus geben?
    Die Frage wurde nicht beantwortet. Eigentlich gibt es keinen Grund dafür.

    1. > Muss es gebührenfinanzierten Journalismus geben?
      Bitte beim Begriff „Journalismus“ zwischen journalistischer Tätigkeit und dem nachfolgenden „Rattenschwanz“ trennen. Das erlaubt m.E. eine differenziertere Diskussion. Danke!

      Das BVerfG (hoffentlich) und der EuGH (spätestens) werden diese Diskussion ohnehin um ganz neue „rechtsstaatliche“ Aspekte und Konsequenzen zu erweitern wissen.

  5. Lieber Leonhard Dobusch, das ZDF (da sitzen Sie im Fernsehrat) hat sein Angebot auch umgebaut und Texte reduziert. Warum eigentlich? „Das ZDF habe sich in seinen Textbeiträgen im Netz zurückgenommen, was sich nicht immer positiv auf den Erfolg auswirke.“ so der ZDF Intendant in der Zeit – daher ging auch die Online-Reichweite des ZDF zurück.

    1. Das ist eben genau aus dem Grund passiert, den ich kritisiere: als Reaktion auf Forderungen von Seiten der Presseverlegerlobby. Und keine Sorge, ich spreche das auch bei jeder Gelegenheit in den Fernsehratsgremien an.

      1. @Leonhard Dobusch
        Sie sehen aber augenscheinlich kein Problem darin, dass die Ausweitung der Angebote des öff.-rechtl. Rundfunks im Internet als Kehrseite quasi automatisch befördert, dass das Internet der Regulierung als Rundfunk unterworfen wird, oder?

        1. Zumal Sie ja jetzt selbst auch oben quasi so argumentieren, dass die Presseverleger im Internet „Rundfunk“ betreiben…

        2. Und Internetfähige Geräte damit Gebührenpflichtig wurden… Nur damit wurde der Rundfunkbeitrag möglich…

          1. @Patrick S.
            Sollte man aber trotzdem differenzieren:

            (i) Man kann mit guten Gründen der Meinung sein, dass der ÖR im Internet präsent sein sollte.
            (ii) Man kann mit (m.E. allerdings weniger guten) Gründen der Meinung sein, dass diese Aktivitäten auch aus der als Haushaltspauschale erhobenen Rundfunksteuer finanziert werden sollten.
            (iii) Keine guten Gründe sind mir ersichtlich, weshalb diese Betätigung des ÖR im Internet rechtlich und regulatorisch unter dem Begriff „Rundfunk“ gefasst werden muss und dadurch die weiter fortschreitende Rundfunkregulierung des Internet billigend in Kauf genommen wird.

            Ich sehe mit gewissem Erstaunen, wie die Problematik zu Punkt (iii) auch von Menschen, denen man anderes zutrauen würde, mit Missachtung übergangen wird.

          1. @Leonhard Dobusch
            Die Logik ist doch aber: Wenn der öffentlich-rechtliche Rundfunk Bewegtbilder im Internet „ausstrahlt“ ist das „Rundfunk“. In dieser Logik schreiben Sie doch selbst oben, dass Presseverlage im Internet zu „Fernsehsendern“ mutieren. Bei dieser nicht auf das Trägermedium (Rundfunk oder Internet) sondern auf „Sendeinhalte“ abhebenden Betrachtungsweise kommt man in folgefalscher Logik zu dem Punkt, dass man für Live-Streaming (Video/Audio) Rundfunklizenzen benötigt. Und die gleiche Logik setzt sich dort fort, wo man – wie in der Rundfunkregulierung auch – „Must-Carry“-Regelungen für Plattformanbieter im Internet diskutiert. Sie opfern um ein meinetwegen auch erstrebenswertes Ziel hin die klare Abgrenzung zwischen Rundfunk und Internet – mit Konsequenzen.

          2. Aber die „klare Abgrenzung“ zwischen Rundfunk und Internet ist ja sowieso passé. Und deshalb muss natürlich auch „Rundfunkregulierung“ angepasst werden – am besten unter einer neuen Bezeichnung.

      2. @Leonhard Dobusch
        Passé ist nicht der technische Unterschied zwischen Rundfunk und Internet und damit auch nicht der Grund, warum es rechtlich unterschiedliche Regime geben sollte. Passé sind auch nicht wesentliche rechtliche Rahmenbedingungen, die auf den „Rundfunk“ Bezug nehmen. Verwischt werden die Unterschiede im wesentlichen durch eine gewollte Praxis und eine gewollte Nicht-Abgrenzung zwischen Rundfunk und Internet.

        1. Rundfunkregulierung war schon immer formal bis zu einem gewissen Grad „technologieneutral“. Genau deshalb ist es passé, bei der Pflicht zur Rundfunklizenzierung auf Kriterien wie „live“ und „redaktionelles Programm“ abzustellen, was kleine Twitch-Angebote in die Lizenzierung zwingt, YouTube-Channels mit Millionen Abonnenten aber nichtmal eine Anzeigepflicht abverlangt.
          Letztlich erfordert das aber gar nicht einmal so weitreichende Änderungen, sondern ein paar vernünftige Adaptierungen, die vor allem auf (realisierte) Reichweite und entsprechende Verantwortlichkeiten abstellt.

          1. Ist es auch nicht passé das die öffentlich-rechtlichen Sender sich selber kontrollieren ?
            Was spricht dagegen sie auch durch die jeweiligen Landesmedienanstalten kontrollieren zu lassen ? Wenn sie den privaten staatsfernen Medien Konkurrenz machen wollen, dann sollen sie auch wie diese kontrolliert werden.
            Bei den Fernsehräten scheint es oft der Fall zu sein das sie sich nicht als Kontrollinstanz sehen, sondern als Lobbyisten.

  6. @Alreech
    Die Landesmedienanstalten sind auch kein Hort der Unabhängigkeit und kontrollieren ihre Sender so super gut.
    Die Medienaufsicht müsste komplett reformiert werden. Wir bräuchten eine zentrale Aufsicht die dafür sorgt das in ganz Deutschland die gleichen Regeln gelten.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.