Kampfdrohnen der Bundeswehr: Lieblingsraketen dürfen nicht mit US-Modell fliegen

Die Bundeswehr wollte eigentlich sieben Drohnen aus Israel beschaffen, die SPD ließ den Deal platzen. Außerdem klagt ein US-Konkurrent gegen die Vergabe, bislang jedoch erfolglos. Trotzdem könnte es passieren, dass die Bundeswehr am Ende eine Exportversion der US-Drohne „Predator“ bestellt.

Die Drohne „Predator B“ des US-Herstellers General Atomics. Bei Schwierigkeiten mit der israelischen „Heron TP“ soll sie die „Rückfalloption“ für die Bundeswehr sein. – Alle Rechte vorbehalten GA-ASI

Die Pläne zur Bewaffnung der deutschen Kampfdrohnen, die die Bundeswehr beschaffen wollte, waren fortgeschrittener als bislang bekannt. Dies geht aus dem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf hervor, das in einem Streit um die Auftragsvergabe vor einem Monat zugunsten des Verteidigungsministeriums geurteilt hat. Demnach habe die Bundeswehr „von Anfang an“ eine bestimmte Munition favorisiert. Die gewünschten Raketen stammten aus einem Drittland und dürften nur an israelische Drohnen vom Typ „Heron TP“ gehängt werden. Daher habe das Verteidigungsministerium rechtens gehandelt, als es ohne Ausschreibung das Leasing der „Heron TP“ beschlossen hat.

Die Information dürfte vor allem Abgeordnete düpieren, die sich seit Jahren nach der geplanten Bewaffnung der Drohnen für die Bundeswehr erkundigen. Das Verteidigungsministerium behauptete immer, dass weder Sondierungen noch Gespräche und schon gar keine Verhandlungen mit Waffenproduzenten geführt worden seien. Damit werde erst begonnen, wenn das Leasing der Drohnen vertraglich besiegelt sei. Angeblich habe die Bundeswehr auch keine Erkenntnisse dazu, welche Bewaffnung an den israelischen Drohnen eingesetzt oder getestet wurde. Allerdings räumte das Verteidigungsministerium ein, dass sich die Bundeswehr mit der israelischen Luftwaffe zur Bewaffnung abgestimmt hat. Aus Rücksicht auf die Regierung Israels sollen Details dazu geheim bleiben.

„Bewaffnungsfähig“ oder „bewaffnet“?

In dem Urteil des OLG Düsseldorf werden weder der Hersteller noch das Land genannt, aus dem die Raketen stammen. Da diese jedoch in israelische Drohnen eingerüstet werden sollen, liegt nahe, dass diese auch in Israel gekauft werden sollten. Israel Aerospace Industries (IAI), der Hersteller der „Heron TP“, ist schließlich auch Raketenproduzent. Denkbar wäre also, dass die gewünschten Lenkwaffen von IAI stammen.

Nach den ursprünglichen Plänen sollten die Drohnen auf dem israelischen Flughafen Tel Nof stationiert werden. Dies hätte den Vorteil, dass die Bundeswehr die Raketen nicht auf Vorrat kaufen müsste, sondern sie bei einem Einsatz von der israelischen Luftwaffe besorgen würde. Gemeinsam mit den Drohnen würden die Waffen dann ins jeweilige Einsatzgebiet der Bundeswehr verlegt.

Am Donnerstag ließ die SPD den Drohnen-Deal im Haushaltsausschuss platzen. Angeblich sei die Fraktion überrascht gewesen, dass die „Heron TP“ in einer bewaffnungsfähigen Ausführung geleast werden sollten.

Die mögliche Beschaffung von Drohnen mit „weitergehenden Kampffähigkeiten“ ist im Koalitionsvertrag von CDU und SPD – nach Klärung von völker- und verfassungsrechtlichen, sicherheitspolitischen und ethischen Fragen – aufgeführt. Das bedeutet nicht nur die Ausrüstung der Drohnen mit Aufhängepunkten und Bordelektronik für die Raketen, sondern auch die Zertifizierung der Waffen durch die Bundeswehr. Für diese Herstellung der Bewaffnungsfähigkeit, die bis zu zwei Jahre dauern kann, wollte das Militär sechzig Lenkraketen einkaufen. Mit diesen Waffen hätte dann auch trainiert werden sollen.

Vertrag für sieben Drohnen

Nach mehrstündigen ergebnislosen Verhandlungen mit dem Koalitionspartner wurde die Vorlage für die Beschaffung der Drohnen und Raketen durch die Mehrheit der Abgeordneten des Haushaltsausschusses von der Tagesordnung genommen. Die neue Bundesregierung wird den Beschluss vermutlich nachholen wollen, doch dann sind die bereits verhandelten Verträge mit der israelischen Regierung und dem Rüstungskonzern Airbus als Hauptauftragnehmer erstmal veraltet.

Bislang war immer die Rede davon, dass die Bundeswehr fünf „German Heron TP“ aus Israel haben will. In der Fragestunde des Bundestages kam jetzt heraus, dass im Falle von Einsätzen zwei weitere Drohnen und Bodenstationen geleast würden, um damit die Ausbildung der PilotInnen in Israel sicherzustellen. Die Zusatzkosten für diese Option sind nicht bekannt. Auch für jeden Einsatz würden sich die Kosten, die im Grundbetrieb mit 1,024 Milliarden Euro angegeben werden, erhöhen. Dem Verteidigungsministerium zufolge müssten dafür pro Jahr mindestens dreißig Millionen Euro aufgewendet werden.

Wegen der Vergabe ohne Ausschreibung hatte der US-Drohnen-Hersteller General Atomics bereits in mehreren Verfahren gegen das Verteidigungsministerium prozessiert. Zwar unterlag die Firma heute abermals in einer Anhörungsrüge, die Firma kündigte aber bereits Ende Mai den Gang vor das Bundesverfassungsgericht an. General Atomics will der Bundeswehr seine für den europäischen Markt entwickelte „Certifiable Predator B“ (auch als „Guardian Eagle“ bezeichnet) verkaufen. Die NATO-Partner Großbritannien, Frankreich und Italien haben sich ebenfalls für dieses Modell entschieden.

Zuviel Abhängigkeit von US-Regierung?

Der „Guardian Eagle“ wäre laut dem Generalinspekteur der Bundeswehr die „Rückfalloption“, falls der israelische Hersteller Lieferschwierigkeiten für seine „Heron TP“ hätte oder Auflagen an die Zulassung und Waffenintegration nicht erfüllt.

Vor Gericht hat das Verteidigungsministerium nun weitere schwere Bedenken gegen die US-Drohnen geltend gemacht, um die Entscheidung für die israelischen Drohnen zu rechtfertigen. Demnach hätte die US-Regierung nicht nur über den Kauf bzw. das Leasing und den Export der „Predator“ zu entscheiden, sondern müsste auch das Einsatzgebiet absegnen. Hierfür müsste das Verteidigungsministerium einen sogenannten Letter of Request einreichen. Bei der Verlegung in ein anderes Einsatzgebiet, das noch nicht von der Genehmigung erfasst ist, müsste ein neuer Antrag gestellt werden. Die Entscheidung hängt dann von den Mehrheitsverhältnissen im US-Kongress ab.

Die Bundesregierung rechnet offenbar damit, dass die US-Regierung den deutschen Drohneneinsätzen Steine in den Weg legen könnte, etwa wenn das Verteidigungsministerium „andere, von denen der amerikanischen Stelle abweichende militär-taktische oder einsatzpolitische Entscheidungen treffen möchte“. Bei den Drohnen aus Israel sei man hingegen hinsichtlich der Einsatzgebiete „völlig frei“.

Anmerkung: In einer früheren Version war im Artikel zu lesen, Drohnen mit „weitergehenden Kampffähigkeiten“ wären auch von der SPD „ausdrücklich gewünscht“ gewesen. Das führt der Koalitionsvertrag aber tatsächlich nicht explizit auf. Die SPD-Fraktion bat hierzu um eine Richtigstellung, der wir nachgekommen sind.

Im Koalitionsvertrag steht zudem, dass vor deren Beschaffung eine gesellschaftliche Debatte geführt werden sollte. Ob diese erschöpfend ausgefallen ist, darüber scheiden sich jedoch die Geister. Zwar habe diese Debatte dem Verteidigungsministerium zufolge stattgefunden, der Ministerin von der Leyen nach „mit reger Beteiligung auch der SPD“. Doch im gleichen Artikel schreibt die Welt, dass sich die Debatte bloß in „einer Sitzung des Verteidigungsausschusses“ erschöpft habe.

Die SPD-Fraktion hat den abzustimmenden Vertrag vergangene Woche als Tagesordnungspunkt abgesetzt, da es darin auch „explizit um die Bewaffnung“ ging. Allerdings wurde dieses Vorgehen mit der CDU verabredet, um zu einem späteren Zeitpunkt erneut darüber abzustimmen. Die Opposition forderte die SPD auf, die Kampfdrohnen auf der Tagesordnung zu lassen und, wie zuvor in den Medien angekündigt, dagegen zu stimmen. [Anm. d. Red.: Der Autor ist Mitarbeiter des MdB Andrej Hunko, Die Linke]

7 Ergänzungen

  1. Das geht doch so alles nicht!

    In Europa müssen militärische Fluggeräte und Cybertechnik UNBEDINGT und ausnahmslos von EADS produziert werden, so wie bei BAE Systems und Lockheed bei den 5Eyes!

    Nur wenn unsere Drohnen und Trojaner so erfolgreiche Produkte wie der ruhmreiche EADS A400M werden kann ich als Europäer glücklich und zufrieden sein! Nur dann! :)

  2. Ich wuerde vermuten, dass die transatlantisch orientierte SPS-Fuehrung die derzeit geplante Auftragsvergabe unbedingt verhindern moechte, damit letztlich doch US-Drohnen gekauft werden. Die Ausrede ist einfach nur peinlich…

  3. Ein Schritt zurück: Kann irgendwer erklären warum eine Armee, die rein zur Verteidigung des Staatsgebietes verpflichtet ist überhaupt Kampfdrohnen benötigt? Vielleicht reduziert die Reduktuion an irgendwelchen Kriegen sich zu beteiligen direkt proportional die Gefahr von Menschen, die dort bombardiert wurden ebenfalls angegriffen zu werden. Diese Drohnen haben sich speziell daher als so wichtig für Vorwärtsverteidigungskriege herausgestellt, da sie endlose Weiten von ölreichen Gebieten remote kontrollierbar machen. Schaut man sich die Schneise die jetzt die tillerson-ex-exxon „Verteidigungsminister“ jetzt von der IS in Syrien „zurückerobert“ haben ganz genau an, dann deutet die Form dieses vollkommen wüsten Gebietes sehr stark auf eine Pipeline-Trasse hin. Da müssen die Deutschen natürlich den globalisierten Exxonisten den Rest von diesen destabilisierten Einreiseverbotlern vom Hals halten. Oder eben aufnehmen. Noch einmal: Wo genau steht, dass Deutschland in Nordafrika Verantwortung trägt, wo genau steht, dass Deutschland in Afghanistan die geostrategischen Entsatz-Truppen mit Drohnenankauf für die USA spielen sollen? Was sagt da ein Grundgesetz dazu. Ahh – das ist der Trick: die Globalisierung stellt die Weltherrschaft des Geldes her, da sie sich durch internationale Sonderrechtsformen (Geheimgerichte, Steuerdeals) über nationale Gesetze stellt. Diese kann die Globalisierung im Gegenteil für ihre Macht nutzen, da sie jedweden Widerstand durch die lobby-synchronisierten nationalen Rechtssysteme untergräbt. Einzelne nationale Regierungen und Bewegungen, die die Hegemonie der Globalisierung kappen wollen, werden in konzertierten Aktionen isoliert. Jede Schutzgelderpressung fängt mit einer Destabilisierung des Sicherheitsniveaus an um dann sofort die Versicherungs-Lösungen anbieten zu können. Die meisten ehemaligen Soldaten und Söldner der westlichen „Friedensschafferheere“ sind nach ihrem Kontrakt dann Risiko-, Motivations- oder Sicherheitsberater. Also zuerst gehen sie irgendwo hin und bringen Menschen in fremden Ländern um, um dann in der, dadurch destabilisierten Lage die Menschen in Sicherheitsfragen zu braten. Und die Bundeswehr fliegt dann auch dort herum um wie genau Deutschland zu verteidigen? Wozu braucht ein deutscher Militär eine US-Kampfdrohne? Weil Deutschland nicht weiß wie es sonst auf die 2% vom BIP-Schutzgelder an die US-Waffenlobby zahlen kann?

  4. Für Schulen ist seit Jahren kein Geld da.
    Für bewaffnete Drohnen kann man aber mal so Nebenbei mehr als 1 Mdr. raus kitzeln.
    Selbstverständlich wurde es ausreichend gesellschaftlich diskutiert.
    Mit Ausnahmen von ein paar Mördern waren alle dagegen.

      1. Schulen sind ja nur ein Beispiel.
        Die Jahrzehntelange Unterfinanzierung von Ländern und Gemeinden liegt trotzdem in Bundesverantwortung.

  5. wenn ttip aktiv wäre, wäre dann die klage der us noch brenzliger in dieser konkreten situation?

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