Die fünf Kampfdrohnen der Bundeswehr knacken einem Agenturbericht zufolge die Milliardenmarke. Demnach lägen die Gesamtkosten für die israelischen „Heron TP“ bei 1,024 Milliarden Euro. Das Magazin FOCUS hatte zuvor von 978 Millionen Euro für Betrieb, Wartung, Instandhaltung und die Ausbildung von PilotInnen geschrieben. Die unterschiedlichen Angaben könnten auf die in den Verträgen noch nicht festgelegten Wechselkurse zurückgehen. Auch ist unklar, für welche Leistungen in Israel oder Deutschland Umsatzsteuer bezahlt werden muss.
Vermutlich kommen jedoch weitere Ausgaben hinzu. Noch nicht berücksichtigt ist beispielsweise die Bewaffnung. In den Verträgen soll ein Betrieb in bis zu zwei Einsatzgebieten festgelegt werden. Auch hierfür entstünden hohe Kosten, wenn die Drohnen ins Einsatzland verlegt werden oder dort ad hoc eine entsprechende Infrastruktur aufgebaut werden muss.
Vertrag mit Airbus und Israel
Die als „Überbrückungslösung“ angeschafften Kampfdrohnen stammen vom israelischen Hersteller Israel Aerospace Industries (IAI). Bei der Bundeswehr firmieren sie als „German Heron TP“ (G‑Heron TP). Für das Leasing will das Verteidigungsministerium einen Vertrag mit der Firma Airbus abschließen, die als Hauptauftragnehmer fungiert. Der größte Teil der Gesamtkosten von einer Milliarde geht damit an den europäischen Rüstungskonzern. Außerdem hat das Ministerium einen unterschriftsreifen Regierungsvertrag mit Israel verhandelt.
Nach Vertragsschluss sollen die Drohnen in spätestens 27 Monaten geliefert werden und wären damit Ende 2019 einsatzfähig. Die Vertragslaufzeit wird auf neun Jahre beziffert. Damit verspätet sich offenbar die Entwicklung der sogenannten Euro-Drohne. Bis 2025 wollte Airbus mit Partnern aus Frankreich, Italien und Spanien eine europäische Kampfdrohne entwickeln, seit 2016 sind vier Hersteller mit einer Vorstudie beauftragt. Das Projekt ist dem Agenturbericht nach also nicht vor 2027 serienreif.
Widerspruch abgelehnt
Der Zuschlag für die israelischen Drohnen erfolgte dem Verteidigungsministerium zufolge zur Stärkung der einheimischen Drohnenfähigkeiten. Die mit der „Heron TP“ gewonnene praktische Erfahrung mit Bewaffnung soll Airbus einen Vorteil verschaffen. Gegen die Vergabe ohne Ausschreibung hatte der US-Konkurrent General Atomics eine Überprüfung bei der Vergabekammer des Bundes verlangt. Dort wurde die Vergabeentscheidung für rechtmäßig erklärt. Dagegen legte General Atomics Widerspruch ein, im Mai hat das Düsseldorfer Oberlandesgericht die Entscheidung jedoch bestätigt.
Die israelischen Drohnen sollen hochauflösende elektrooptische Sensoren oder ein synthetisches Radar befördern, das Bewegungen am Boden erkennen und mithilfe einer Software analysieren kann. Auf diese Weise will die Bundeswehr gegnerische Fahrzeuge aufspüren und von denen verbündeter Kräfte unterscheiden. Die Aufklärungssensorik soll laut dem Bundesverteidigungsministerium von israelischen Firmen stammen.
Steuerung von Schleswig-Holstein
Airbus ist für die Beschaffung, den Betrieb, die Wartung und die Reparatur zuständig. Mit den israelischen Luftfahrzeugen werden auch Bodenstationen zur Steuerung der Drohnen und zur Auswertung der Missionsdaten geliefert. Zum Gesamtsystem gehören auch Simulatoren. Dabei könnte auf vorhandene Technik der „Heron 1“ zurückgegriffen werden, die von der Bundeswehr in Afghanistan und in Mali geflogen wird. Hierzu befindet sich ein Simulator auf dem Luftwaffenstützpunkt in Jagel (Schleswig-Holstein), der seit einigen Jahren zum militärischen Drohnenflughafen ausgebaut wird. Das dort stationierte Taktische Luftwaffengeschwader 51 „Immelmann“ ist für die Kampfdrohnen der Bundeswehr zuständig. Von dort könnten die „Heron TP“ im Falle eines Einsatzes auch gesteuert werden. Zunächst könnte die Steuerung und Auswertung der Missionsdaten aber aus Bodenstationen in Israel oder im Einsatzland erfolgen.
Der Regierungsvertrag mit Israel dürfte vor allem die Ausbildung der PilotInnen bestimmen. Es ist nicht bekannt, wie viel Personal hierfür gebraucht wird. Jede der vermutlich vier Bodenstationen muss redundant ausgelegt sein, wozu also mindestens eine zweite oder sogar eine dritte Anlage als Reserve vorhanden sein muss. Für jede Bodenstation braucht es dann drei Besatzungen, darunter auch zur Missionsführung und Auswertung der Sensordaten. Legt man Schichten von acht Stunden sowie Urlaub und Krankheitszeiten zugrunde, müssten mindestens fünfzig Crews ausgebildet werden.
Verhandlungen über mitgeführte Munition
Weil die Drohnen auf dem israelischen Flughafen Tel Nof stationiert werden, braucht es dort eine entsprechende Infrastruktur. Dies hatte die Bundesregierung bereits in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage mitgeteilt. Demnach fallen weitere Kosten für Satellitenverbindungen, eine Datenverteilanlage und die Anlagen zur Verschlüsselung an. Diese „Kryptierung“ wird zwar wegen Sicherheitsbedenken von einem deutschen Anbieter gekauft, jedoch muss die Drohne hierzu entsprechend ausgerüstet werden.
Zunächst werden die Drohnen unbewaffnet gekauft. Später sollen sie eine „hochpräzise, skalierbare und reaktionsschnelle Wirkung“ gegen stationäre und bewegliche Ziele ermöglichen. Für die Ausrüstung mit Raketen soll rechtzeitig ein weiterer Bundestagsbeschluss erfolgen. Trotzdem muss die israelische Regierung bereits Aufhängepunkte für die Bewaffnung vorsehen, wozu also konkrete Verhandlungen über die mitgeführte Munition geführt werden müssen. Die Bundesregierung hatte hierzu erklärt, dass Sondierungen mit den Herstellern nach Vorlage eines Vertragsentwurfs beginnen könnten.
Nach jetzigen Stand sollen die Waffen bei israelischen Anbietern gekauft werden. Das Verteidigungsministerium hat sich noch nicht dazu geäußert, ob die Munition auf Vorrat oder spontan anlässlich konkreter Einsätze beschafft werden soll.
