„Kleinteilige, chirurgische Angriffe“: Neue Details zu den Kampfdrohnen der Bundeswehr

Die Kampfdrohnen, die von der Bundeswehr womöglich aus Israel beschafft werden, sollen im urbanen Raum eingesetzt werden. Die israelische Luftwaffe soll hierfür unter Mitarbeit von Airbus 78 Besatzungen ausbilden. Im letzten Moment wollte der US-Konkurrent die Abgeordneten des Haushaltsschusses dafür gewinnen, den Deal zu stoppen.

Waffensysteme der israelischen Firma IAI. Eines der Produkte könnte bald auch bei den deutschen Kampfdrohnen zum Einsatz kommen. – Alle Rechte vorbehalten IAI

Für 1,024 Milliarden Euro will die Bundeswehr fünf Kampfdrohnen vom israelischen Hersteller Israel Aerospace Industries (IAI) beschaffen. Für das Leasing dieser „German Heron TP“ (G-Heron TP) plant das Verteidigungsministerium einen Vertrag mit der Firma Airbus. Ein Dienstleistungsvertrag mit der israelischen Regierung regelt die Bereitstellung der Infrastruktur auf dem Flughafen Tel Nof in Israel, wo die Drohnen stationiert werden.

Am morgigen Mittwoch sollte der Vorgang abermals auf der Tagesordnung des Haushaltsausschusses stehen, nachdem die SPD vergangene Woche für eine Absetzung gesorgt hatte. Nach einer mehrstündigen Debatte vor drei Jahren im Verteidigungsausschuss war die Beschaffung der Kampfdrohnen in der Koalition nicht mehr umstritten. Heute hat sich die Bundestagsfraktion der SPD jedoch anders besonnen und will die Drohnen höchstens unbewaffnet, aber mit den nötigen Aufhängepunkten für Raketen oder Lenkbomben einkaufen. Über die Bestückung mit Raketen soll zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden.

US-Konkurrent moppert bei deutschen Abgeordneten

Der Zuschlag für die israelischen Drohnen erfolgte ohne öffentliche Ausschreibung. Der US-Konkurrent General Atomics klagt deshalb vor deutschen Gerichten gegen das Vergabeverfahren, bislang allerdings erfolglos. In den letzten Tagen hatte sich die Firma in einem Brief an die Abgeordneten des Haushaltsausschusses gewandt und darauf hingewiesen, dass ihre Drohne „Guardian Eagle“ (ein Derivat der bekannten „Predator“) deutlich günstiger sei, mehr Nutzlast befördere, eine höhere Fluggeschwindigkeit habe und über eine größere Reichweite verfüge.

Die neunjährigen Leasingkosten des „Guardian Eagle“ lägen der US-Firma zufolge bei der Hälfte des Angebotes aus Israel. Möglich wäre auch ein günstiger Kauf des US-Systems, „inklusive Zulassung, Ausbildung, logistischer Unterstützung“. Dem Verteidigungsministerium sei sogar eine Rückkaufoption angeboten worden. Schließlich habe eine Entscheidung für den „Guardian Eagle“ auch eine „positive Strahlwirkung für den deutschen Mittelstand“, da bei der Musterzulassung sowie in zahlreichen Produktionsabläufen deutsche Unternehmen eingebunden seien.

Airbus im Zielkonflikt

General Atomics hat jetzt eine Anhörungsrüge gegen einen ablehnenden Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf eingereicht. Hinter der gerichtlichen Auseinandersetzung steht wohl der Vorteil, den Airbus als Hauptauftragnehmer des Drohnen-Deals mit Israel hätte. Erstmals erhielte der europäische Rüstungskonzern dadurch Erfahrung mit bewaffneten Drohnen. Dies wäre bei der Entwicklung einer bewaffnungsfähigen Drohne, wozu das Unternehmen eine Vorstudie anführt, äußerst brauchbar. Airbus könnte sich auf diese Weise zu einem ernstzunehmenden Konkurrenten auf dem äußerst überschaubaren Markt bewaffneter Drohnen entwickeln.

Die „europäische Drohne“ soll in zehn Jahren serienreif sein und dann die Zwischenlösung aus Israel ersetzen. Zu Recht weist General Atomics auf einen Zielkonflikt von Airbus hin. Denn der Konzern dürfte wenig Interesse an einer termingerechten Entwicklung des neuen Modells bis 2027 haben, wenn er währenddessen am Betrieb der israelischen Drohnen verdient.

Einsatz in städtischem Gebiet

Die Luftwaffe will die „G-Heron TP“ mit Präzisionsmunition ausrüsten und damit „kleinteilige, chirurgische Angriffe“ fliegen. Explizit sollen die Drohnen in städtischem Gebiet eingesetzt werden. Eine entsprechende Leistungsbeschreibung für die gewünschte Bewaffnung haben das deutsche und das israelische Verteidigungsministerium mit der israelischen Luftwaffe festgelegt.

Bislang sind keine Details zur Bewaffnung bekannt. Die Waffen sollten jedoch ursprünglich in Israel gekauft werden. Angeblich hat auch die Bundesregierung keine Erkenntnisse darüber, welche Bewaffnung von den Herstellern bereits an den Drohnen „Heron TP“ eingesetzt oder getestet wurde. Testergebnisse will die israelische Regierung erst nach Vertragsschluss herausgeben.

CDU wollte schnelle Ausbildung an Lenkwaffen

Denkbar ist, dass Raketen des Typs „Nimrod“ eingekauft werden sollen, die vom Drohnenhersteller IAI in einer leichteren Version („Mikhol“ und „Mikholit“) auch für den Einsatz an den Kampfdrohnen produziert werden.

Vergangene Woche hatte der Spiegel berichtet, dass die Bundeswehr schon jetzt 60 Lenkraketen zu Trainingszwecken einkaufen wollte. Um die Waffen bei einer geplanten Lieferung der Drohnen in 18 Monaten einsetzen zu können, müssten diese außerdem zertifiziert werden. Auch hierfür sei der vorzeitige Waffendeal notwendig. Dem will sich die SPD nun verschließen.

Die Raketen seien laut Spiegel vom Typ „Jedi“ und würden rund 25 Millionen Euro kosten. Das nicht online erscheinende Lobbyblatt „Newsletter Verteidigung“ bestätigt die Angaben und beruft sich auf Informationen, die man auf der Paris Air Show erhalten habe. Demnach würden die Kosten auch die Ausbildung von Bundeswehrangehörigen an den Raketen decken. Mehr Informationen zu den „Jedi“ sind allerdings nicht aufzutreiben, auch nicht in Israel. Im Newsletter Verteidigung wird gemutmaßt, dass es sich um eine Lenkwaffe handeln könnte, die mithilfe einer Funkübertragung oder von einem Lichtwellenleiter gesteuert wird. Über die Zündereinstellung ist die Sprengwirkung vermutlich skalierbar. Die abfeuernden Militärs haben über einen Suchkopf bis zum Einschlag Kontakt mit der Rakete und können die Mission jederzeit abbrechen.

78 Besatzungen für die deutschen Drohnen

Für die Ausbildung der DrohnenpilotInnen wäre die israelische Luftwaffe zuständig. Zum „durchhaltefähigen Einsatz in zwei Einsatzgebieten“ will die Bundeswehr bis zu 78 Besatzungen ausbilden. Dies betrifft vor allem die steuernden PilotInnen, die teilweise von den bereits bei der Bundeswehr geflogenen „Heron 1“ übernommen werden. Trainiert wird auch an zwei Handhabungs- und Missions-Simulatoren beim Luftwaffengeschwader 51 in Jagel (Schleswig-Holstein) und in Tel Nof. Vermutlich würden dabei auch bewaffnete Einsätze geprobt.

Zur Besatzung gehören auch LuftbildauswerterInnen, die unter anderem die Daten von Kameras, Radar und Infrarotsensoren verarbeiten. Sie müssen allerdings nicht eigens ausgebildet werden, sondern stammen aus vorhandenem Personal und wurden bereits für die Verwendung bei „Tornado“-Aufklärern oder der „Heron 1“ entsprechend geschult.

Die „G-Heron TP“ sollen von vier Bodenstationen im Einsatzgebiet gesteuert werden, in das sie per Flugzeug vom Stationierungsland Israel verlegt werden können. Eine Steuerung aus Israel oder aus Deutschland, etwa dem Einsatzführungskommando in Potsdam oder dem Luftwaffengeschwader 51 in Jagel, ist zwar technisch möglich, jedoch würden hierfür zwei weitere Bodenkontrollstationen sowie die zugehörigen Satelliten-Kommunikationssysteme benötigt. Ihre Beschaffung ist laut Verteidigungsministerium derzeit nicht beabsichtigt.

9 Ergänzungen

  1. Die Israelis haben eindeutig die längeren Erfahrungen im Killen mittels Drohnen. Die Amis träumten noch von ihrem Krieg gegen alle anders Denkenden, da haben die Israelis schon smartphone-suchende Raketen auf Palästinenserhäuptlinge perfekt eingesetzt. Erst schiebt man dem zukünftigen Opfer ein Handy oder Peilsender unter und dann kann man sich die Zeit, an dem es gekillt wird, sogar aussuchen. Dagegen ist die US-Killermethode mit Hellfire-Raketen reichlich hemdsärmlig. So eine Hellfire zerlegt natürlich sogar schwere Panzer. Den Auszubildenden sollte bewusst gemacht werden, dass sie zu Mördern, Killern, Schwerstverbrechern im Dienste fragwürdiger Regierungen gemacht werden, Auch Mord im Dienste eines Staates ist und bleibt Mord. Zumal sie wohl erst mal an Opfern in „befreundeten“ Staaten „üben“ werden.

    Die heutige Gesellschaft ist ziemlich pervers. Früher wären solche Regierungen, wie die letzten Bundesregierungen bestenfalls gestürzt worden. Es wäre durchaus angemessen in einer Verfassung festzulegen, dass Verfassungsänderungen nur nach Volksabstimmungen zulässig sind. Da war sogar die DDR „demokratischer“. Dort stand das nämlich in der Verfassung. Das wurde tatsächlich so gehandhabt. Für solche Kriegstreiberei und Hetze durch Medien und Regierung wie derzeit wäre man garantiert lebenslänglich hinter schwedischen Gardinen verschwunden. Von daher ist es nicht verwunderlich, dass ausgerechnet im Osten Opposition das bedeutet, was sie ist.

    1. Ach bitte könntest Du mir hundsgemeinen Westfalen mal einen Hinweis oder Link geben, wo im Osten Opposition im wahrsten Sinne des Wortes stattfindet?

  2. Alle anderen europ Verbündeten haben die predator B, aber nein, Deutschland muss wieder eine eigene Lösung haben und zudem noch die eigene deutsche Technik ausbooten, Was für eine Witzland….

  3. Die SPD hat schon angekündigt diese Legislaturperiode keine Abstimmung über Dröhnen durchzuführen.
    Je schneller wir uns endlich auch Know-How mit bewaffneten Drohnen aneignen, umso besser.

  4. Wird doch nicht ein Strategiepapier in der Schublade geben, wie man die am besten gegen die Zivilbevölkerung einsetzt, wenn sie zuviel aufmuckt? Oder kauft unsere geliebte Regierung nur „sicherheitshalber“ schon jetzt das passende Späh- und Mordwerkzeug ein, wenn der nächste „asymetrische“ Auslandseinsatz mit der NATO ansteht?

    1. Die aufmuckende Zivilbevoelkerung wird bekanntlich durch Chemtrails und modulierte Mobilfunkstrahlung kontrolliert, also keine Angst vor Killerdrohnen 8)

  5. Wenn dafür Geld ausgegeben wird, dann bitte diesesmal mit Verstand. Anders, als bei einigen in den Sand gesetzten Multimillionen-/Multimilliardenprojekten.

    In der Schweiz laufen solche Beschaffungsprojekte auch teilweise höchst surrealistisch ab. Ein Luft-Boden-Affektor(Luftabwehrrakete) von einem deutschen oder britischen Hersteller hatte nur einen Radar- oder einen Infrarotsuchkopf und war nur beschränkt, unter günstigen Bedingungen einsetzbar.
    Das erprobte universell einsetzbare israelische Raketensystem wurde von vorne herein ausgeschlossen.
    Ein seinen Verstand benutzenden Abgeordneten, der diesen Unsinn
    stoppte, wurde dafür heftig von der Beschaffungskommision angegriffen. Ihr seht, nicht nur in Deutschland scheint Waffenbeschaffung ein Fall für die 3-Affen-Abteilungen zu sein

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