Für 1,024 Milliarden Euro will die Bundeswehr fünf Kampfdrohnen vom israelischen Hersteller Israel Aerospace Industries (IAI) beschaffen. Für das Leasing dieser „German Heron TP“ (G‑Heron TP) plant das Verteidigungsministerium einen Vertrag mit der Firma Airbus. Ein Dienstleistungsvertrag mit der israelischen Regierung regelt die Bereitstellung der Infrastruktur auf dem Flughafen Tel Nof in Israel, wo die Drohnen stationiert werden.
Am morgigen Mittwoch sollte der Vorgang abermals auf der Tagesordnung des Haushaltsausschusses stehen, nachdem die SPD vergangene Woche für eine Absetzung gesorgt hatte. Nach einer mehrstündigen Debatte vor drei Jahren im Verteidigungsausschuss war die Beschaffung der Kampfdrohnen in der Koalition nicht mehr umstritten. Heute hat sich die Bundestagsfraktion der SPD jedoch anders besonnen und will die Drohnen höchstens unbewaffnet, aber mit den nötigen Aufhängepunkten für Raketen oder Lenkbomben einkaufen. Über die Bestückung mit Raketen soll zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden.
US-Konkurrent moppert bei deutschen Abgeordneten
Der Zuschlag für die israelischen Drohnen erfolgte ohne öffentliche Ausschreibung. Der US-Konkurrent General Atomics klagt deshalb vor deutschen Gerichten gegen das Vergabeverfahren, bislang allerdings erfolglos. In den letzten Tagen hatte sich die Firma in einem Brief an die Abgeordneten des Haushaltsausschusses gewandt und darauf hingewiesen, dass ihre Drohne „Guardian Eagle“ (ein Derivat der bekannten „Predator“) deutlich günstiger sei, mehr Nutzlast befördere, eine höhere Fluggeschwindigkeit habe und über eine größere Reichweite verfüge.
Die neunjährigen Leasingkosten des „Guardian Eagle“ lägen der US-Firma zufolge bei der Hälfte des Angebotes aus Israel. Möglich wäre auch ein günstiger Kauf des US-Systems, „inklusive Zulassung, Ausbildung, logistischer Unterstützung“. Dem Verteidigungsministerium sei sogar eine Rückkaufoption angeboten worden. Schließlich habe eine Entscheidung für den „Guardian Eagle“ auch eine „positive Strahlwirkung für den deutschen Mittelstand“, da bei der Musterzulassung sowie in zahlreichen Produktionsabläufen deutsche Unternehmen eingebunden seien.
Airbus im Zielkonflikt
General Atomics hat jetzt eine Anhörungsrüge gegen einen ablehnenden Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf eingereicht. Hinter der gerichtlichen Auseinandersetzung steht wohl der Vorteil, den Airbus als Hauptauftragnehmer des Drohnen-Deals mit Israel hätte. Erstmals erhielte der europäische Rüstungskonzern dadurch Erfahrung mit bewaffneten Drohnen. Dies wäre bei der Entwicklung einer bewaffnungsfähigen Drohne, wozu das Unternehmen eine Vorstudie anführt, äußerst brauchbar. Airbus könnte sich auf diese Weise zu einem ernstzunehmenden Konkurrenten auf dem äußerst überschaubaren Markt bewaffneter Drohnen entwickeln.
Die „europäische Drohne“ soll in zehn Jahren serienreif sein und dann die Zwischenlösung aus Israel ersetzen. Zu Recht weist General Atomics auf einen Zielkonflikt von Airbus hin. Denn der Konzern dürfte wenig Interesse an einer termingerechten Entwicklung des neuen Modells bis 2027 haben, wenn er währenddessen am Betrieb der israelischen Drohnen verdient.
Einsatz in städtischem Gebiet
Die Luftwaffe will die „G‑Heron TP“ mit Präzisionsmunition ausrüsten und damit „kleinteilige, chirurgische Angriffe“ fliegen. Explizit sollen die Drohnen in städtischem Gebiet eingesetzt werden. Eine entsprechende Leistungsbeschreibung für die gewünschte Bewaffnung haben das deutsche und das israelische Verteidigungsministerium mit der israelischen Luftwaffe festgelegt.
Bislang sind keine Details zur Bewaffnung bekannt. Die Waffen sollten jedoch ursprünglich in Israel gekauft werden. Angeblich hat auch die Bundesregierung keine Erkenntnisse darüber, welche Bewaffnung von den Herstellern bereits an den Drohnen „Heron TP“ eingesetzt oder getestet wurde. Testergebnisse will die israelische Regierung erst nach Vertragsschluss herausgeben.
CDU wollte schnelle Ausbildung an Lenkwaffen
Denkbar ist, dass Raketen des Typs „Nimrod“ eingekauft werden sollen, die vom Drohnenhersteller IAI in einer leichteren Version („Mikhol“ und „Mikholit“) auch für den Einsatz an den Kampfdrohnen produziert werden.
Vergangene Woche hatte der Spiegel berichtet, dass die Bundeswehr schon jetzt 60 Lenkraketen zu Trainingszwecken einkaufen wollte. Um die Waffen bei einer geplanten Lieferung der Drohnen in 18 Monaten einsetzen zu können, müssten diese außerdem zertifiziert werden. Auch hierfür sei der vorzeitige Waffendeal notwendig. Dem will sich die SPD nun verschließen.
Die Raketen seien laut Spiegel vom Typ „Jedi“ und würden rund 25 Millionen Euro kosten. Das nicht online erscheinende Lobbyblatt „Newsletter Verteidigung“ bestätigt die Angaben und beruft sich auf Informationen, die man auf der Paris Air Show erhalten habe. Demnach würden die Kosten auch die Ausbildung von Bundeswehrangehörigen an den Raketen decken. Mehr Informationen zu den „Jedi“ sind allerdings nicht aufzutreiben, auch nicht in Israel. Im Newsletter Verteidigung wird gemutmaßt, dass es sich um eine Lenkwaffe handeln könnte, die mithilfe einer Funkübertragung oder von einem Lichtwellenleiter gesteuert wird. Über die Zündereinstellung ist die Sprengwirkung vermutlich skalierbar. Die abfeuernden Militärs haben über einen Suchkopf bis zum Einschlag Kontakt mit der Rakete und können die Mission jederzeit abbrechen.
78 Besatzungen für die deutschen Drohnen
Für die Ausbildung der DrohnenpilotInnen wäre die israelische Luftwaffe zuständig. Zum „durchhaltefähigen Einsatz in zwei Einsatzgebieten“ will die Bundeswehr bis zu 78 Besatzungen ausbilden. Dies betrifft vor allem die steuernden PilotInnen, die teilweise von den bereits bei der Bundeswehr geflogenen „Heron 1“ übernommen werden. Trainiert wird auch an zwei Handhabungs- und Missions-Simulatoren beim Luftwaffengeschwader 51 in Jagel (Schleswig-Holstein) und in Tel Nof. Vermutlich würden dabei auch bewaffnete Einsätze geprobt.
Zur Besatzung gehören auch LuftbildauswerterInnen, die unter anderem die Daten von Kameras, Radar und Infrarotsensoren verarbeiten. Sie müssen allerdings nicht eigens ausgebildet werden, sondern stammen aus vorhandenem Personal und wurden bereits für die Verwendung bei „Tornado“-Aufklärern oder der „Heron 1“ entsprechend geschult.
Die „G‑Heron TP“ sollen von vier Bodenstationen im Einsatzgebiet gesteuert werden, in das sie per Flugzeug vom Stationierungsland Israel verlegt werden können. Eine Steuerung aus Israel oder aus Deutschland, etwa dem Einsatzführungskommando in Potsdam oder dem Luftwaffengeschwader 51 in Jagel, ist zwar technisch möglich, jedoch würden hierfür zwei weitere Bodenkontrollstationen sowie die zugehörigen Satelliten-Kommunikationssysteme benötigt. Ihre Beschaffung ist laut Verteidigungsministerium derzeit nicht beabsichtigt.
