Wer in Deutschland Unterlagen oder Akten von staatlichen Behörden oder Ministerien einsehen möchte, kann sich auf die Informationsfreiheitsgesetze in Bund und Ländern berufen. Für den Bund existiert ein solches Gesetz seit zehn Jahren. Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Andrea Voßhoff, hat einen aktuellen Einblick in die Anzahl der Beschwerden und Eingaben im Zusammenhang mit dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gegeben, die in den letzten beiden Jahren in ihrer Behörde bearbeitet wurden. Es geht also nicht um die Anzahl der IFG-Anfragen an sich, sondern um solche Fälle, in denen die BfDI um Hilfe und Vermittlung ersucht wird. Grund dafür können beispielsweise Streitigkeiten um Gebühren oder stark verzögerte Antworten sein.
Auf eine Anfrage bei der Plattform FragDenStaat macht die BfDI folgende Angaben:
Bei der BfDI werden pro Jahr Beschwerden zum IFG in dreistelliger Höhe eingelegt. Im vergangenen Jahr gab es 464 Eingaben, 2015 waren es 640.
Die BfDI erstellte regelmäßig Tätigkeitsberichte, in denen solche Zahlen und detaillierte Angaben über IFG-Fälle nachzulesen sind. Wir berichten darüber auch regelmäßig. Aus ihren Angaben auf die aktuelle Anfrage ergibt sich ein Rückgang der Eingaben, nachdem im Jahr davor noch ein Zuwachs zu verzeichnen war.
Nach § 12 IFG kann jeder die BfDI anrufen, wenn er sein Recht auf Informationszugang nach dem Gesetz als verletzt ansieht.
Zeitdauer der Bearbeitungen
In der IFG-Anfrage wurde auch die Beantwortungsbereitschaft der Behörden sowie die Zeitdauer der Bearbeitung abgefragt. Es geht dabei wiederum nicht um die Beantwortung der IFG-Anfrage an sich, sondern um die Zeitspanne zur Reaktion auf das Eingreifen der BfDI. Hier macht die Behörde aber keine konkreten Angaben:
Die dem IFG unterliegenden Stellen sind verpflichtet, die Bundesbeauftragte bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen. Zu einer etwaigen Beantwortungsbereitschaft werden jedoch keine Daten erhoben, so dass ich hierzu keine Angabe machen kann. Die Unterstützungspflicht der Behörden ist nicht an Fristen gebunden. Dies ist einer der Gründe, warum die Vermittlungstätigkeit längere Zeit in Anspruch nehmen kann.
Die jeweilige Zeitdauer der Bearbeitungen wird nach ihren Angaben aber nicht aufgezeichnet und ist daher nicht beauskunftet worden.
im letzten Absatz ist noch ein Korrekturhinweis drin…
Ups, danke, ist entfernt. :}
Vor fast 20 Jahren hatte ich mal bei der BaFin wegen einer ziemlich absurden Aktienbewegung gefragt. Die Antwort war, wir tun was wir können. Heute bin ich auch nicht klüger und die Behörden (nicht nur die BaFin) sind immer noch zahnlose (Papier-)Tiger. :-)