Martin Wieske vom Verband Deutscher Lokalzeitungen (VDL) kritisiert in einem Gastbeitrag in der Zeitschrift „Neue Justiz“ das Netzwerkdurchsetzungsgesetz. Einerseits sei der Anwendungsbereich des Gesetzes wegen der breiten Definition problematisch.
Wieske verweist zudem auf Erfahrungen aus der Zeitungsbranche:
Die Erfahrungen der Zeitungsbranche belegen, dass es selbst im Meinungsaustausch erprobten Redakteuren nicht möglich ist, rechtsverletzende Kommentare zeitnah zu erkennen und hierauf in kurzer Zeit angemessen zu reagieren. Viele Kommentarfunktionen wurden deaktiviert. Wie sollen dann Laien diese ihnen aufgegebene Funktion erfüllen können? Wenn Menschen das objektiv nicht leisten können, ist es naheliegend, diese Funktion schon bald auf Programmierungen zu übertragen, die bestimmte voreingestellte Begriffe filtern. Der nächste Schritt wird dann sein, dass bestimmte Ansichten aufgrund technischer Vorkehrungen überhaupt nicht mehr veröffentlicht werden können – eine Entwicklung, die wir bereits aus Einschränkungen der Funktionen der Internetsuchmaschinen kennen.
Wieske befürchtet, dass unbequeme Meinungen und Kommentare weniger angezeigt würden, wenn sie nicht in das Weltbild der Betreiber von Netzwerken passen. Seiner Einschätzung nach kommt das Gesetz einer faktischen Einschränkung der Meinungsfreiheit gleich. Außerdem bestünde durch die Verlagerung der Verantwortlichkeit für das Erkennen von offensichtlichen Strafbarkeiten auf Private die Gefahr der Schaffung einer „digitalen Bürgerwehr“.
Das mit der „digitalen Buergerwehr“ ist Programm: je mehr der Staat sich zurueckzieht, desto einfacher faellt es den wenigen Starken, ihre Interessen gegen alle anderen, einzeln schwaecheren, durchzusetzen. Egal, ob bei Steuerpolitik, Bildungspolitik, Sicherheit oder Meinungsfreiheit.