EU-Parlament setzt sich für europaweiten Whistleblower-Schutz ein

Whistleblower könnten auf EU-Ebene bald besseren Schutz erhalten. Das Europäische Parlament hat gestern mit großer Mehrheit für eine Entschließung gestimmt, mit der sie der EU-Kommission Vorschläge zum Schutz von Hinweisgebern macht. Die Kommission hat bereits angekündigt, zu Beginn 2018 weitere Maßnahmen einzuleiten.

Whistleblower dienen dem öffentlichen Interesse und brauchen deshalb Schutz.

Gestern stimmte das EU-Parlament in einer nichtlegislativen Entschließung über einen Antrag zum Schutz von Whistleblowern auf EU-Ebene ab. Sie wurde mit 399 Ja-Stimmen angenommen. Es gab 101 Gegenstimmen und 166 Enthaltungen.

Das Europäische Parlament war dazu aufgefordert, einen Initiativbericht zu Maßnahmen zum Schutz interner Hinweisgeber zu erörtern. Unter Führung von Berichterstatterin Virginie Rozière von der Fraktion der Progressiven Allianz der Sozialdemokraten (S&D) wurde nun ein Bericht beschlossen, der die herausragende Rolle von Hinweisgebern als unverzichtbare Quelle bei der Offenlegung von Missständen benennt, die Schäden für das öffentliche Interesse mit sich bringen können. Die EU-Kommission wird in dem Papier dazu aufgefordert, Rechtsvorschriften vorzulegen, die Hinweisgeber in der EU wirksam schützen.

Bei den Wortmeldungen in der tags zuvor stattgefundenden öffentlichen Anhörung machte sich die Mehrheit der Abgeordneten für einen stärkeren Whistleblower-Schutz stark. Den Fall um die kürzlich ermordete maltesische Journalistin Daphne Caruana Galizia nannten viele der Abgeordneten als tragisches Beispiel dafür, dass es endlich einen EU-weiten und gleichermaßen ausgereiften Schutz für Menschen geben müsse, die sich für das moralisch Richtige entscheiden und kritische Informationen offenlegen.

Diese Schutzmaßnahmen werden gefordert

Der Bericht fordert die Einführung von Berichterstattungsmechanismen, um interne Enthüllungen zu erleichtern. Dafür solle es Whistleblowern unter anderem ermöglicht werden, sich im Zweifelsfall an die Presse oder Nichtregierungsorganisationen zu wenden. Außerdem soll es einen Schutz vor Vergeltungsmaßnahmen geben, der auch Sanktionen für jene vorsieht, die versuchen, Hinweisgeber zum Schweigen zu bringen. Die Abgeordneten fordern zudem unterstützende Maßnahmen wie z. B. Rechts- und Finanzhilfe sowie psychologische Betreuung und Schadensersatz für Informanten, die durch die Offenlegung von Missständen einen Nachteil erlitten haben. Auch müssten national unabhängige Gremien eingerichtet werden, die für die Berichte von Hinweisgebern zuständig sind, ihre Glaubwürdigkeit überprüfen und die Hinweisgeber in weiteren Schritten anleiten. Außerdem soll eine EU-Behörde eingerichtet werden, um die Koordinierung in grenzüberschreitenden Fällen zu erleichtern.

Gegenstimmen und Enthaltungen

Enthaltungen kamen von der Europäischen Volkspartei (EVP), die mit ihren zuvor eingereichten Änderungsanträgen gescheitert war. In diesen versuchte sie zu verhindern, dass Whistleblower als letzte Möglichkeit ein Recht darauf haben, mit ihren Informationen an die Presse gehen. Das soll in solchen Fällen möglich sein, wenn sich die organisationsinternen Meldemechanismen als unzureichend erweisen und die zuständigen öffentlichen Stellen nicht in angemessener Zeit reagieren oder die Offenlegung als solche offensichtlich gefährden.

Gegen die Entschließung stimmten Abgeordnete aus der Fraktion der Europäische Konservativen und Reformer (EKR). Die EU-kritische und rechtspopulistische Fraktion argumentierte, dass Whistleblower-Schutz zwar wichtig sei, aber in Verantwortung der Mitgliedsstaaten auf der Ebene nationaler Rechtsprechung umgesetzt werden müsse.

Ein Vertreter der EU-Kommission äußerte sich bereits vergangenen Montag, im Anschluss an die öffentliche Anhörung im Parlament, positiv zu dem vorgelegten Bericht und kündigte an, dass die Kommission zu Beginn des kommenden Jahres weitere Maßnahmen einleiten werde.

5 Ergänzungen

  1. Ich beginne an Whistleblowerschutz in der EU zu glauben,
    sobald Edward Snowden unbeschwert in Berlin leben kann.
    Dem EU-Parlament kann man wirklich nur danken, von dort kommt ja die Resolution vom 29.10.2015,
    in der ausdrücklich genau das gefordert wird:
    „The European Parliament … calls on the EU Member States to drop any criminal charges against Edward Snowden, grant him protection and consequently prevent extradition or rendition by third parties, in recognition of his status as whistleblower and international human rights defender.“
    >>> Ja bitte !
    Ich warte, Bundestag + Bundeskabinett !

  2. > Gegen die Entschließung stimmten Abgeordnete aus der Fraktion der Europäische Konservativen und Reformer (EKR).

    Der deutsche Anteil an der EKR wird aus der AfD gespeist.

  3. Leider kann ja das Europaeische Parlament nur vorschlagen, jedoch nichts rechtmaessig bindend erlassen. Das Parlament kann mit 100% FUER eine Sache sein, der Europarat kann das allerdings mit einer Handbewegung vom Tisch wischen und dagegen rechtsbindend entscheidend. Daher sehe ich die Erreichung des Schutzes zwar fuer noetig, jedoch noch lange nicht in trockenen Tuechern, da der Europarat hauptsaechlich diejenigen vertreten, die garantiert anders hierueber denken.

  4. alles Täuschung……..wenn wirklich mal ein Whistleblower die EU hochnehmen würde…..und deren Koruptions Netzwerke aufdecken würde….da wäre Snowden ein feuchter Pupps….gegen.

    Ach….Snowden dürfte ja wohl in Belgien Asyl bekommen? Oder in Deutschland, Frankreich…….ach nee….die EU kreicht ja vor den USA!

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.