WLAN-Hotspots: Verbraucherschützer verklagen Unitymedia

Symbolbild WLAN-Situation in Deutschland. CC BY-NC-ND 2.0, via flickr/Elfike

Die Verbraucherzentrale NRW hat heute eine Klage gegen den Kabelnetzbetreiber Unitymedia angekündigt, der auf den Modems seiner Kunden automatisch WLAN-Hotspots aktivieren will. Zwar hat das Unternehmen auf eine Abmahnung der Verbraucherschützer reagiert und einige der kritisierten Punkte fallengelassen, etwa die vorgesehene Verpflichtung für Kunden, ihren Router ständig laufen lassen zu müssen. Allerdings sieht Unitymedia weiterhin vor, dass sich Kunden von sich aus beim Betreiber melden müssen, um den zusätzlichen und auch für andere nutzbaren Hotspot wieder auszuschalten.

„Nach unserer Auffassung wird das bestehende Vertragsverhältnis mit Unitymedia dadurch unzulässig erweitert, weil der Router des Kunden automatisch in einen Hotspot umfunktioniert wird, wenn dieser nicht widerspricht“, begründete Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW, den Gang vor Gericht: „Es geht nicht an, dass Unitymedia seinen Kunden vorschreibt, dass sie der Aktivierung des zusätzlichen WLAN-Signals widersprechen müssen. Vielmehr muss der Kunde selbst entscheiden dürfen, ob über seinen jeweiligen Router im Haus ein Hotspot geschaltet wird oder nicht.“

Unitymedia-CTO Dieter Vorbeck erklärte vor einigen Wochen der c’t gegenüber, sich deshalb für ein Opt-out-Verfahren entschieden zu haben, um einem „Henne-Ei-Phänomen“ aus dem Weg zu gehen: „Um eine Community erfolgreich aufzubauen, muss sie von Beginn an die Vorteile für sich sehen und spüren. Mit einem Opt-in-System wird das kaum funktionieren, weil hier der einzelne Nutzer zu Beginn feststellt, dass noch gar nichts da ist, wofür sich seine Teilnahme an der Community lohnt.“

10 Ergänzungen

  1. Ich verstehe uns Deutsche nicht. Auf der einen Seite beklagen wir uns über die Servicewüste hierzulande. Auf der anderen Seite unternimmt ein Anbieter einen Vorstoß, um zehntausende, frei zugänglich Hotspots zu schaffen, um dann einen Stein nach dem anderen in den Weg gelegt zu bekommen.
    Zugegeben, der erste Vertragsentwurf war unglücklich, wurde aber sofort nachgebessert. Und nun argumentiert der Verbraucherschutz, dass dem Kunden die Wahl bleiben soll, ob er an dem Projekt teilnehmen will, oder nicht. Hat er nicht genau das? Zwar als Opt-out, aber wer nicht mitspielen will, ist nur ein paar Mausklicks vom Ausstieg entfernt.
    Mir ist das zu viel Fortschrittsangst, zu viel Defätismus. Mal wieder. Vielleicht sollten die Verbraucherschützer auch mal fragen, ob die Verbraucher in jedem Fall geschützt werden möchten. Als Unitymedia-Kunde freue ich mich auf den kostenlosen Internetzugang. Nennt mich naiv oder blauäugig, aber für mich entsteht hier der Eindruck, dass eine Organisation nur um ihrer selbst willen ins Horn stößt und nicht im Sinne derjenigen handelt, die sie vertreten soll.

    1. Wer lesen kann ist klar im verteil.

      „““Router des Kunden automatisch in einen Hotspot umfunktioniert“““

      Das ist genau das Problem ! ( Juristisch nee ziemlich Krume Sache )

      Problem Nr 2: Bei 24 Stunden Dauerbetrieb einstehen erhöhte Stromkosten die dann der Kunde Zahlen darf ohne selbst einen nutzen davon zu tragen.

      Problem Nr 3: Wenn der WLAN-Hotspots von anderen Kunden mit genutzt wird ist dann die gesamt Geschwindigkeit des WLAN Anschlusses dem entsprächen aufgeteilt das der Hauptanschlussnutzer von einen 200 MB Vertrag nur 100 MB bzw nur 50 MB bei last ganz nutzen kann obwohl er für 200 MB Monatlich zahlen tut.

      Problem Nr 4 : Ein 24 Stunden 365 Tage aktiver WLAN Hotspots ist ein Sicherheitsrisiko und das nicht nur im Bereich der Juristischen Haftbarkeit des WLAN Betreibers und des Hackings.

      Problem Nr 5: Wenn ein WLAN 24 Stunden 356 Tage im Dauerbetrieb sich befindet erhöht es die Wahrscheinlichkeit das das WLAN einen Technischen Defekt erleidet ( Austrocknung der Kondensatoren durch die Wärmewirkung oder Abnutzung der Elektronischen Schaltkreise durch den anhaltenden andauernden Stromfluss der Elektronen , usw. Und wenn das WLAN dann defekt ist, darf der Kunde das Defekte WLAN dann an Unitymedia zurücksenden „auf eigene Kosten“ und ein Ersatz Gerät beantragen ebenfalls „auf eigene Kosten“ ( Je nach Vertragsentwurf und und je nach Vertragsdauer versteht sich )

      Problem Nr 6: Ein WLAN was 24 Stunden 365 Tage laufen darf bzw muss, besteht diesbezüglich eine rechnerisch erhöhte Brandgefahr, was wenn der Kunde in den Urlaub fährt und das WLAN bleibt weiterhin unbeaufsichtigt im Betrieb lest , was rein Theoretisch bzw Versicherungstechnisch eine erhöhte Brandgefahr bzw Brandwahrscheinlichkeit darstellt. ( Was wäre wenn die Brandursache das WLAN an sich war das sich im Dauerbetrieb auf anordnen von Unitymedia sich befand, wie weit kann man dann Unitymedia in die Haftberkeit mit einfliessen lassen wenn es um Schadenersatz Forderungen geht oder gar wenn es zu Todesfällen kam.

      1. Ein paar kleine Anmerkungen zu ihren 6 Problemen:
        Ich glaube wenn einen die 5€ Stromkosten stören, dann kann man auch den Anbieter Wechseln.

        Wenn Sie sich mit dem Thema beschäftigt hätten wüssten Sie das das „Problem Nr. 3“ nicht besteht. Die Hotspots sollen Maximal 10 MBit/s im Down- und 1 MBit/s im Upload sein, wenn ihre Bandbreite das mehr nicht hergibt wird ihre Verbindung priorisiert.

        Ihre Sicherheitsbedenken (24h Betrieb) können sie auch aus dem weg räumen wenn Sie den Router ausschalten (Ich hoffe Sie glauben nicht das sie vor Hackern geschützt sind weil Sie nachts ihr wlan ausschalten…).

        Das was sie als Problem Nr5 betiteln halte ich für Unsinn, die meisten Geräte gehen beim An/Aus-schalten kaputt.

        Wenn Sie Angst vor Bränden haben sollten sie ihre FritzBox und andere Standby-Geräte, wie Fernseher . Rund 600 Menschen Sterben jedes Jahr in Deutschland an Bränden (meistens durch Fernsehgeräte laut R+V versicherung)

        1. An Catmax und Stefan: Es sollte doch wohl sonnenklar sein, dass eine Öffnung des hauseigenen Routers niemals per Opt-Out eingeführt werden darf, sondern nur per Opt-In. Einer von vielen Kurzschlüssen der Art „Wir können das technisch, es hat einen Nutzen, also machen wir es auch“. Diese Frechheit lässt sich auch nicht mit Deutschlands Versäumnissen in der Digitalisen Agenda rechtfertigen, denn diese Fehler machen ganz andere.

      2. „““Router des Kunden automatisch in einen Hotspot umfunktioniert“““

        Es sind nur nicht die Router des Kunden, sondern die Router von UM, die an die Kunden vermietet werden.

        Und jetzt wird’s spannend, denn 535 BGB sagt:
        „Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren.
        Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zu vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten.“

        Dazu zwei Fragen: wird der Gebrauch der Mietsache dadurch eingeschränkt, dass eine zweite SSID geschaltet wird? und ist die Mietsache nicht mehr in einem zu vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand, wenn eine zweite SSID geschaltet wird?

    2. Straftat über „dein“ offenes Wlan, Polizei tritt Tür ein … wer bezahlt die neue Tür?

  2. Ganz zu schweigen von den erhöhten anfallenden Stromkosten.

    Wenn ein WLAN Router 24 Stunden am Tag und das ein Jahr lang im Dauerbetrieb läuft, entspricht der Spaß dann Jährlichen Stromkosten von 11 bis 44 Euro.
    ( bei 5 bis 20 Watt – je nach Model und je nach Nutzungintensivität )

    http://www.strominventur.de/stromverbrauch/computer/wlan-router

    Den der Nutznießer des erweiterten Hotspots Netzes ist im Grunde Unitymedia, aber die Jährlichen mehr anfallenden erhöhten Stromkosten darf dann der Konsument bzw der Verbraucher von sich aus zahlen.

    Das heist im indereckten sinne Arbeitet der Kunde unendgeldlich für Unitymedia da der Kunde ja für die erhöhte Stromrechnung gerade stehen darf, die für den 24 Stunden WLAN Dauerbetrieb benötigt würd. ( ergo erbringt der Kunde Arbeitsleistung für Unitymedia und deren rentablen Eigentümer )

    Irgendwie hat das was von https://www.youtube.com/watch?v=O1n8aChFcGI im indirekten sinne, aber auf das gleiche Resultat hin.

    Denn so ein linkisches krummes Vertragsverhältnis ist Vorne und Hinten nicht Wasserdicht geschweige den überhaupt seriös.

  3. Was bisher noch gar nicht erwogen wurde, ist der Elektrosmog durch die Pflicht, den Hotspot rund um die Uhr laufen zu lassen.
    Meines Erachtens sollte jedermann selbst entscheiden, ob er sich dem aussetzt – beim Opt-out befürchte ich, dass sehr viele Techniklaien gar nicht die Wahl sehen geschweige denn die Konsequenzen überschauen.
    Spannend würde es werden, wenn die erste seriöse Studie kommt, die einen Zusammenhang zwischen WLAN-Strahlungsintensität und Krankheit o. auch nur Beschwerden nachweist.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.