Der Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Alexander Dix, wartet seit dem vergangenem Jahr darauf, dass eine Nachfolge für ihn gefunden wird. Das Problem wurde jetzt von der Großen Koalition in Berlin gelöst. Am Donnerstag soll mit Maja Smoltczyk die neue Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit gewählt werden. Das haben SPD und CDU bereits vor zwei Wochen verkündet.
Maja Smoltczyk ist Juristin und vor allem als Bildhauerin in Erscheinung getreten. Sie arbeitet bisher in der Verwaltung des Berliner Abgeordnetenhauses und leitet dort die Abteilung „Plenum und Ältestenrat“. Zu den Themen Datenschutz und Informationsfreiheit konnte man von ihr bisher nichts hören, insofern fällt uns eine Einschätzung schwer. Die ungewöhnliche Nominierung klingt nach einer Verlegenheitslösung. Möglicherweise hat die SPD aber auch einfach kein Personal für das Thema.
Wir fühlen uns erstmal stark an die Besetzung von Andrea Voßhoff als Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit erinnert. Voßhoff bestätigt leider seit ihrer Berufung sämtliche Befürchtungen, dass ihre Besetzung vor allem ein Versorgungsfall war und damit die Gestaltungsmöglichkeiten ihrer Behörde massiv eingeschränkt sind. Man kann auch Strategie der CDU-geführten Bundesregierung dahinter unterstellen.
Wir hoffen natürlich, dass das bei Maja Smoltczyk nicht der Fall sind wird und sind gespannt, ob sie es schafft, die großen Fußstapfen ihres Vorgängers Alexander Dix auszufüllen.
Dix war seit 2005 Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit. Zukünftig wird er als stellvertretender Vorsitzender der Europäischen Akademie für Informationsfreiheit und Datenschutz (EAID) in Berlin mit dem früheren Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, zusammenarbeiten. Das ist dann die neue APO der Datenschutzbehörden.
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit ist mit fast fünfzig Mitarbeitern eine der größten Datenschutzbehörden in Deutschland.
Passend dazu: https://www.datenschutzverein.de/wp-content/uploads/2016/01/Offener-Brief-der-DVD-an-die-Berliner-SPD-Fraktion-zur-Nominierung-der-BDI-Kandidatin-vom-16.01.2016.pdf
Eine schallende, wohlfeile Backpfeife! Inkl. Seitenhieb auf die Bundesbeauftragte für Datenschutz.
Frage: Hat den der bisherige Berliner Datenschutzbeauftragte Herr Dix den soooo viel bis Dato gebracht? Ehrlich gesagt noch schlechter kann die “ neue Bildhauerin“ in ihrem neuen artfremden Job auch nicht sein. Die Datenschützer in den Bundesländern können zwar Geldbußen verhängen aber ehrlich gesagt sind das für mich nur Alibi-Posten um den angeblichen „hohen Datenschutz“ in Deutschland (den es so aber in der Praxis nicht gibt!) zu „schützen“.
„Dix tut nix!“ heißt es seit Jahren in datenschutzaffinen Kreisen. Beispielsweise scheint er (und natürlich seine Behörde) mit der dreijährigen Vorratsdatenspeicherung von Versammlungsanmeldenden grundsätzlich kein Problem zu haben: http://www.cilip.de/2015/12/09/versammlungsfreiheit-in-berlin-ein-datenschutzrechtliches-trauerspiel-in-zwei-akten/
Am 7. März 2016 wird um 10:00 Uhr am Verwaltungsgericht Berlin u.a. über die Zulässigkeit der „Stadtweiten Veranstaltungsdatenbank (VDB)“ verhandelt. Unterstützung ist vor Ort sicherlich sehr gern gesehen.
Ob sich die Ernennung von Frau Smoltczyk als „Verlegenheitslösung“ entpuppt, bzw. welche Erwartungen man an deren Dienststelle haben darf, kann man feststellen, wenn man sich an sie wendet.
Z.B. weil die staatliche Behörden Antworten auf berechtigte An/Fragen schuldig bleiben.
Wenn es ihr gelingt, transparente Antworten zu erhalten, die die Feststellung* der Kölner Richter widerlegen könnten, oder die Begründung* des LG Münster für die Einstellung des Betrugsverfahrens nachvollziehbar erklären können, wäre das im Sinne des GG Art. 7 und des Verbraucherschutzes von dem ALLE Bürger betroffen sind.
*Auszug FG Köln, 14.2.2008 – 10 K 7404/01 Rn. 47: „… Privatschulen zeigen, dass die Bundesländer das Verbot einer Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern nicht ernst nehmen.“ https://openjur.de/u/124190.html .
*Artikel v. 15.2.2016 DIE WELT, wonach das Betrugsverfahren wegen zu viel verlangter Steuergelder von 4 Millionen Euro gegen eine Abtretung von 410.000 Euro eingestellt wurde. Als Hauptgrund wird die erhebliche MITSCHULD der Bezirksregierung genannt!!!??. Quelle: http://www.welt.de/regionales/nrw/article152258787/Privatschule-kassierte-trotz-Schulgeld-Zuschuesse.html?config=print ,
Anfrage #16135 auf https://fragdenstaat.de :
„Schulgeld für den Pflichtschulbetrieb an privaten Schulen in freier Trägerschaft (Ersatzschulen)“