Das Vodafone-Institut hat die Ergebnisse einer europäischen Umfrage zu Big Data und Datenschutz veröffentlicht. Wir sind aber schon bei den Kernergebnissen ausgestiegen als wir lasen, dass „nur 12 Prozent der befragten Europäer nach eigenen Angaben die Nutzungsbedingungen oder Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) (lesen), um mehr über die Sammlung und Nutzung von persönlichen Daten durch Unternehmen und Organisationen zu erfahren.“ Und „40 Prozent der befragten Bürger geben an, Nutzungsbedingungen oder AGB oftmals zu akzeptieren, ohne sie wirklich gelesen zu haben.“
Was macht denn der Rest, immerhin noch mindestens fast die Hälfte der Befragten? Und was verstehen die 12% unter „AGB lesen“?
Ansonsten gibt es noch die wenig überraschende Erkenntnis, dass die Überwachung unserer digitalen Kommunikation zu Selbstzensur führt:
Die Sorge davor, dass unbekannte Dritte auf die von Dienstanbietern gespeicherten persönlichen Daten zugreifen könnten, ist groß. Über die Hälfte der Befragten (51 Prozent) vermeidet es nach eigener Aussage, über Privates in E-Mails oder Textnachrichten zu schreiben. Vor allem Briten (60 Prozent) und Deutsche (56 Prozent) zeigen sich besorgt, während die Hälfte der Niederländer (50 Prozent) weniger skeptisch ist und sich nicht in ihrem Schreibverhalten einschränkt.
Interessant ist aber, dass mit 40% mehr Menschen aus Deutschland die Frage „Ich vertraue darauf, dass die bestehenden Gesetze und Regierungsbestimmungen hinsichtlich des Schutzes meiner Privatsphäre angemessen sind.“ verneinen, als ihr zuzustimmen (31%).
Ist doch klar: Selektives Lesen, so wie du auch. Und dann selektiv schreiben usw.
Die Sachbearbeiter in den Unternehmen sind mindestens genauso faul, unterschriebene Verträge genau zu prüfen. Daher ist es ein lohnenswerter Versuch, AGBs zu verändern. Diese können durch Streichungen und Hinzufügungen verändert werden. Dabei kommt es darauf an, ein Exemplar mit den Änderungen der Gegenpartei unterzujubeln.
Jedem steht es frei z.B. Vertragsstrafen bei Verstößen gegen das Datenschutzgesetz festzusetzen. 50.000 Euro kan man da schon festsetzen.
Passagen, die man nicht vollständig versteht kann man ersatzlos streichen.
Fühlt man sich durch Regelungen benachteiligt, die über geltendes Recht hinausgehen, so schreibt man hinein, es gilt das geltende Recht.
Wer es darauf anlegt, den Vertragspartner zu ärgern, der fertigt eigene AGBs an. In kleiner hellgrauer Schrift natürlich, zugestellt per Einschreiben mit Rückschein.
Selbstverständlich kann man auch bei eshops die AGBs verändern, indem man Änderungen als Zusatztext mitschickt.
Wehrt Euch! AGBs sind meist dazu da, den Kunden zu übervorteilen (super Redewendung!). Meist wird nicht mit Gegenwehr gerechnet. Billige und ungeschulte Mitarbeiter bemerken AGB-Änderungen selten.