In der heutigen Sitzung des NSA-Untersuchungsausschusses wurde der Vizepräsident des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), Andreas Könen, befragt. Vor seiner Tätigkeit beim BSI war Könen von 1998 bis 2006 beim BND tätig und kannte daher auch die Geheimdienst-Operationen Eikonal und Glotaic.
Auf die Frage, ob der Wechsel vom Abhören hin zur Sicherung der Integrität von Kommunikation ein Interessensgegensatz sei, sagte Könen, dass dies eine klare Herausforderung gewesen sei. Die Stellung des BSI unter das Bundesinnenministerium (BMI), in dem laut Christian Flisek „Leute, die Verschlüsselung als Teufelszeug bezeichnen“ arbeiten, sieht Könen hingegen nicht kritisch. Das BSI produziere Sicherheit und strebe nicht nach einer Unabhängigkeit vom BMI, die Zusammenarbeit würde funktioneren.
Bezüglich der Echtheit der Snowden-Dokumente hat BSI-Vize Könen eine andere Einschätzung als Verfassungsschutz-Präsident Maaßen, der in der letzten Sitzung des Ausschusses spekulierte, Snowden könne ein russischer Agent und die von ihm weitergegebenen Dokumente gefälscht sein.
Nach Könen gebe es grundlegend keinen Zweifel an der Authentizität der Snowden-Dokumente. Die in ihnen beschriebenen Angriffe seien so durchführbar, was das BSI auch einige Male durch Nachprüfungen getestet habe. Jedes einzelne Dokument auf seine Echtheit zu prüfen sei schwer durchführbar, dies sei jedoch für das BSI nicht der entscheidende Punkt, da die in den Dokumenten dargestellte Systeme an sich realistisch seien. Die vor diesen Enthüllungen vom BSI als teuer und unpraktikabel abgetanen Angriffe wurden nach 2013 anders eingeschätzt. Die Bedrohungslage habe sich verändert, weshalb die gewählten Schutzmaßnahmen neu bewertet wurden.
Auch bei der Frage, ob Handynummern dazu genutzt werden können, um Personen genau zu orten, widersprach Könen Maaßen und anderen Vertretern des BfV. Die Ortung einer Person anhand einer Handynummer sei auf wenige Meter genau möglich. Dies ist vor allem im Bezug auf Drohnenanschläge, basierend auf auch von deutschen Behörden weitergegebenen Handynummern, relevant.
Überraschend war auch, dass das BSI im Falle „Merkelphone“ zwar die Anschuldigungen auf ihre Plausibilität überprüfte, das Gerät jedoch nicht physisch untersuchen durfte. Das BSI bot an, das Handy zu untersuchen, die Bundesregierung lehnte dies jedoch ab. So konnte durch das BSI nicht festgestellt werden, ob das Kanzlerinnen-Handy aktiv, also durch Schadsoftware, oder lediglich passiv überwacht wurde.
Lieber Ben, sehr gut! Danke! Hör besser auf, Politikwissenschaften zu studieren. Was es dort zu lernen gibt, weißt Du schon. Sonst wärest Du nicht hier. Mach hier weiter! ;-)
Er kann immernoch den Sonneborn machen und 30.000€ pro Monat in Brüssel kassieren. Bei NP wird er höchstens die rechte Hand von Markus – und wahrscheinlich ziemlich schlecht bezahlt.
Ja – aber dem Sonneborn 30.000 Euro im Monat zu geben ist eine für die Gesellschaft wertvolle Investition.
Vollkommen nutzlos hingegen ist es, den anderen Lobby-Ameisen das Geld in den A*sch – Verzeihung – in die Tracheen zu blasen.
Damit, dass jemand die Echtheit abstreiten würde, hätte ich eigentlich in der Woche nach dem 6. Juni 2013 gerechnet … *so* lange hat es gedauert und dann von so einem drittrangigen Handlanger, nicht von Alexander!
Bemerkenswert.