Die SPD treibt die Einführung der Vorratsdatenspeicherung weiterhin voran. Während die Basis ein bischen meckert, machen sich Parteispitze und Bundestagsfraktion für die Wiedereinführung der anlasslosen Massenüberwachung stark. Der Parteivorstand verschickte gestern Abend ein Infoanschreiben an die Parteimitglieder, um das Gesetz zu verteidigen.
Auf den zwei Seiten finden sich so viele falsche Behauptungen, dass wir hier gar nicht auf alle eingehen wollen oder können. Stattdessen wollen wir uns auf das Grundproblem konzentrieren. Nach dem Verhältnismäßigkeitsprinzip müssen Grundrechtseingriffe legitim, geeignet, erforderlich und angemessen sein – auf englisch notwendig und verhältnismäßig. Die Notwendigkeit konnte aber noch nie nachgewiesen werden – was Minister Maas auch zugab.
Stattdessen argumentieren die Befürworter der anlasslosen Massenüberwachung seit Jahren immer wieder mit ein paar emotionalen Einzelfällen, die man ohne Vorratsdatenspeicherung leider nicht aufklären könne. Das übernimmt jetzt der SPD-Parteivorstand und bringt zwei besonders emotionale und damit perfide Beispiele.
Funkzellenabfrage durch freiwillige Vorratsdatenspeicherung

Zum einen sei der „Flensburger Bahnhofsmord“ durch „nur zufällig vorhandene Mobildaten aufgeklärt worden“. Das zeigt einerseits, dass die bereits real existierende, freiwillige Vorratsdatenspeicherung der Mobilfunkanbieter in den meisten Fällen durchaus ausreicht, wenn Ermittler zeitnah ihre Arbeit tun. Andererseits verharmlost dieser Fall die Funkzellenabfrage, bei der eben nicht die Vorratsdaten konkreter Verdächtiger, sondern millionenfach von der kompletten Bevölkerung an die Polizei übermittelt und dort gerastert werden. Auch ohne Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung ist die Funkzellenabfrage laut Berliner Datenschutzbeauftragtem eine „Routinemaßnahme, die regelmäßig Gesetze verletzt“.
Und sie ist selbstverständlich kein Allheilmittel. Nach unseren Hochrechnungen finden in Deutschland 50 Funkzellenabfragen statt – jeden Tag. Der Ertrag ist jedoch äußerst gering. Bereits im Oktober 2012 berichteten wir: Funkzellenabfragen bei NSU-Ermittlungen: 20 Millionen Verbindungsdaten, 14.000 Namen und Adressen, 0 Täter.
Insgesamt wurden 20.575.657 Funkzellendatensätze […] und 13.842 Datensätze zu Anschlussinhabern […] vornehmlich aus den bereits bei den Landespolizeibehörden gespeicherten Daten zusammengeführt.
Die Aufklärungsquote dieser Datenberge ist ja bekannt.
„Routinemaßnahme, die regelmäßig Gesetze verletzt“

In München und Halle mussten sogar zehntausende Menschen zur Polizei – weil ihr Handy in der Nähe eines Tatorts war. Bis heute ohne Ergebnis.
Im September 2012 fassten wir einen Bericht des Berliner Datenschutzbeauftragten zusammen:
Bei einer Funkzellenabfrage werden zehntausende Datensätze von tausenden unschuldigen Menschen gesammelt, um eventuell in diesem Heuhaufen einen Verdächtigen zu ermitteln. Eigentlich sollte dieses Mittel, wegen dieser hohen Eingriffsintensität, „nur in Ausnahmefällen durchgeführt werden dürfen“, politische Parteien begründen es regelmäßig mit schwersten Straftaten gegen Leib, Leben oder die sexuelle Selbstbestimmung.
Die Realität sieht anders aus. Wie bereits berichtet, wird die Funkzellenabfrage „schwerpunktmäßig zur Aufklärung von Brandstiftung, Betrug und Raub“ eingesetzt. Über die Hälfte der Fälle sind Kfz-Brandstiftung und Enkeltrickbetrug.
Totschlagargument Kinderpornografie
Das zweite Beispiel hat der SPD-Parteivorstand direkt vom Bundeskriminalamt übernommen, das sich seit Jahren über das Urteil des Bundesverfassungsgerichts beschwert und für die Wiedereinführung der anlasslosen Massenüberwachung trommelt. BKA und SPD sind sich nicht zu Schade, einen Fall von Kinderpornografie zu instrumentalisieren, der durch fehlende IP-Zuordnung nicht aufgeklärt werden könne. Das Argument Kinderpornografie kennen wir spätestens seit Zensursula als Totschlagargument, dem man in einer öffentlichen Debatte wenig erwidern kann. Aber auch hier lohnt eine genauere Betrachtung.
Die EU-Kommission hat zur Rechtfertigung der (mittlerweile gekippten) EU-Richtlinie ebenfalls versucht, die „Notwendigkeit“ der Vorratsdatenspeicherung zu beweisen. Dafür hat sie extra zwei Bericht erstellt, die auf diesen Fällen der Polizeien der Mitgliedsstaaten beruhen. Auch dort hat das BKA diesen Fall angebracht.
„Notwendigkeit der Vorratsdatenspeicherung nicht beweisen“

Der erste Bericht von 2011 wurde von European Digital Rights in einem eigenen Schattenbericht gekontert. Darin heißt es:
Die Beweislast, den massiven Grundrechtseingriff der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung zu rechtfertigen, liegt bei der Kommission. In ihrem Evaluierungsbericht wird deutlich, dass die von den Mitgliedstaaten zur Verfügung gestellten Statistiken, die Notwendigkeit der Vorratsdatenspeicherung nicht beweisen können. Bemerkenswerterweise waren viele Mitgliedstaaten nicht in der Lage, überhaupt alle relevanten Statistiken an die Kommission zu liefern.
Diejenigen, die antworteten, gaben an, dass die überwiegende Mehrheit der Daten, die von den Strafverfolgungsbehörden verwendet werden, auch ohne die Richtlinie zur Verfügung stehen würden. Fundierte Analysen unabhängiger Statistiken belegen die Tatsache, dass eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung überflüssig ist, schwere Straftaten aufzudecken, zu untersuchen und zu verfolgen.
Beweise für Notwendigkeit beweisen Notwendigkeit nicht

Also versuchte es die EU-Kommission nochmal und präsentierte 2013 ein Papier mit dem großspurigen Titel „Beweise für die Notwendigkeit der Vorratsdatenspeicherung in der EU“. Schon damals schreiben wir: EU-Kommission legt ‚Beweise für Notwendigkeit’ vor, beweist aber die Notwendigkeit nicht
Doch auch diesmal kann die Kommission nicht beweisen, dass die anlasslose Massenüberwachung sämtlicher Kommunikation notwendig und verhältnismäßig ist, wie es europäisches Recht für Grundrechtseingriffe eigentlich vorschreibt. Sondern es werden wieder nur ein paar Einzelfälle aufgelistet, in denen Mitgliedstaaten behaupten, dass die Vorratsdatenspeicherung „hilfreich“ war. […]
Auf unsere Nachfrage, warum der Titel dann „Beweise für die Notwendigkeit der Vorratsdatenspeicherung“ heißt, antwortete die Kommission:
Das Dokument erhebt nicht den Anspruch, dass die Notwendigkeit bewiesen wurde.
Schön, dass wir das klargestellt haben. Vielleicht sollte man den Titel ändern.
Wissenschaft: „Keine Veränderung der Aufklärungsrate“

Die Wirksamkeit der anlasslosen Massenüberwachung wurde aber nicht nur von Behörden, Politikern und Aktivisten analysiert, sondern auch von Wissenschaftlern. Das Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht veröffentlichte 2012 die Studie Schutzlücken durch Wegfall der Vorratsdatenspeicherung? Darin untersuchten die Forscher, ob die Aufklärungsquote von Straftaten mit Vorratsdatenspeicherung höher war als ohne. Das Ergebnis:
Die Untersuchung der deliktsspezifischen Aufklärungsquoten für den Zeitraum 1987 bis 2010 zeigt, dass sich der Wegfall der Vorratsdatenspeicherung nicht als Ursache für Bewegungen in der Aufklärungsquote abbilden lässt.
Und sogar für die von der SPD angebrachten „Verbrechen im Internet“:
Die deliktsspezifischen Aufklärungsquoten in den Bereichen der Computerkriminalität sowie der so genannten Internetkriminalität geben ebenfalls keine Hinweise dafür her, dass durch die Phase der Vorratsdatenspeicherung Veränderungen in der Tendenz der Aufklärungsraten eingetreten wären.
Der Chaos Computer Club fasste das treffend zusammen: Wissenschaftliches Gutachten belegt: keine „Schutzlücke“ ohne Vorratsdatenspeicherung
Die umfangreiche europaweite Erhebung und Auswertung des MPI offenbart, daß die Stammtischparolen von der „Schutzlücke“ durch den Wegfall der anlaßlosen Telekommunikationsdatenspeicherung keine Faktenbasis haben.
Das weiß auch die SPD, das weiß auch Justizminister Maas. Trotzdem versuchen sie wieder, die anlasslose Massenüberwachung der gesamten Bevölkerung mit ein paar wenigen Einzelfällen zu rechtfertigen, die das BKA schon jahrelang vor sich her trällert – und trotzdem niemand eine Notwendigkeit beweisen konnte.
Ganz schlechtes Tennis, lieber SPD-Parteivorstand.
Keine Vorratsdatenspeicherung ohne SPD
Immerhin, könnte man meinen, müssen sie mit solchen Maßnahmen die Basis ein bisschen beruhigen. Das Thema Vorratsdatenspeicherung wird auf dem Parteikonvent am 20. Juni sicherlich kontrovers diskutiert werden. Schon letzte Woche schrieben wir:
Die Parteispitze versucht aber, eine Abstimmung darüber zu vermeiden. Wie hören, leider auch erfolgreich.
Dieses Papier bekräftigt genau diesen Eindruck. Die Parteispitze drückt den Wunsch des Parteivorsitzenden Gabriel rücksichtslos durch – auch gegen Fakten und Überzeugungen.
