Die Vorratsdatenspeicherung steht und fällt mit der SPD: Die Union ist einstimmig dafür, Linke und Grüne sind geschlossen dagegen. Nachdem die SPD-Bundestagsfraktion gestern mit „großer Mehrheit“ für die anlasslose Massenüberwachung gestimmt hat (nur 38 von 193 Abgeordneten waren dagegen), ist die nächste wichtige Etappe der Parteikonvent am 20. Juni. Das dürfte die letzte gute Gelegenheit sein, die lückenlose Protokollierung sämtlicher Mobilkommunikation zu verhindern.
In der Partei gibt es durchaus Widerstand: Elf von 16 SPD-Landesverbänden sind gegen die Vorratsdatenspeicherung. Das heißt jedoch noch nichts, denn die Parteispitze – allen voran der Parteivorsitzende Sigmar Gabriel – sind vehement dafür.
Vorstand soll eigenen Antrag pro VDS einbringen
Jetzt hat die „Antragskommission“ das Antragsbuch zum Parteikonvent 2015 veröffentlicht. Darin sind alle Anträge gesammelt – und „Empfehlungen“, wie damit umgegangen werden soll. Die letzten 34 Seiten – also fast ein Viertel – widmen sich der Vorratsdatenspeicherung. Auf Seite 115 steht dazu (leicht gekürzt):
Die Antragskommission hat den SPD-Parteivorstand gebeten:
- Auf dem Konvent über die Vorratsdatenspeicherung zu reden.
- Einen Antrag über die Vorratsdatenspeicherung einzubringen, der dem Gesetz gleicht.
- Die 25 Anträge gegen die Vorratsdatenspeicherung abzulehnen.
„Schön, dass ihr dagegen seid – wir ziehen’s trotzdem durch.“
SPD-Mitglied Jonas Westphal fasst das so zusammen:
Inhaltlich bringt die Antragskommission nichts Neues hervor. Noch immer wird behauptet, dass die SPD bereits auf ihrem Parteitag 2011 eine Vorratsdatenspeicherung beschlossen habe. Im Beschluss wurde jedoch die Umsetzung der EU-Richtlinie gefordert – die seit über einem Jahr ebenso höchstrichterlich gekippt ist wie das alte deutsche Gesetz der damaligen SPD-Justizministerin Brigitte Zypries.
Lügen für die Vorratsdatenspeicherung
Die ersten beiden Sätze aus der „Bewertung“ entpuppen sich als purer Hohn, den wir gar nicht mal mehr selbst entlarven müssen, sondern einfach mal die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff zitieren können, die immerhin 15 Jahre lang für die CDU im Bundestag saß:
Antragskommission (SPD): Der vorgelegte Gesetzentwurf greift die allermeisten Argumente der Kritiker einer Höchstspeicherpflicht auf.
Datenschutzbeauftragte (CDU): Im Ergebnis kann der Entwurf meine bereits geäußerten Bedenken an der Möglichkeit einer verfassungsgemäßen Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung nicht ausräumen.
Antragskommission (SPD): Er erfüllt die Vorgaben aus den Urteilen des BVerfG und des EuGH.
Datenschutzbeauftragte (CDU): Insbesondere entspricht er nicht vollumfänglich dem, was das Bundesverfassungsgericht und der Europäische Gerichtshof in ihren Urteilen für die verfassungskonforme Ausgestaltung einer solchen Maßnahme gefordert haben.
Kontaktiert Parteivorstand und Delegierte!
Es sieht also danach aus, als ob es auf dem Konvent zu einer Kampfabstimmung kommen wird.
Das heißt, wir müssen jetzt die Gegner stärken und die Befürworter überzeugen. Ein guter Anfang sind die 25 Mitglieder des SPD-Parteivorstands, denen man seine Ablehnung der anlasslosen Massenüberwachung deutlich machen sollte. (Wir suchen noch immer eine Liste der 200 stimmberechtigten Parteimitglieder, die laut § 28 des Organisationsstatuts ausgewählt werden. Hinweise bitte über die üblichen Kanäle.)
Argumente gibt es unter anderem beim Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung und in der Stellungnahme der Bundesdatenschutzbeauftragten. Am effektivsten sind dabei höflich und sachlich vorgetragene Argumente – Beleidigungen und Getrolle sind in der Regel kontraproduktiv.
