US-Handelsministerium: Änderungen an Abkommen zu Software-Exportkontrollen werden neu aufgerollt

Unterzeichnerländer des Wassenaar-Abkommens

Das US-Handelsministerium hat nach einer Konsultationsphase bei einem Treffen am gestrigen Mittwoch beschlossen, den Entwurf für Änderungen am Wassenaar-Abkommen zurückzuziehen und zu überarbeiten. Das Wassenaar-Abkommen stellt freiwillige Regeln für den Umgang mit Dual-Use-Gütern dar, die von insgesamt 41 Ländern der Welt unterzeichnet wurden, und sollte um weitere Punkte ergänzt werden, die den Export von Software regeln. Dabei gab es jedoch ein Problem: Und zwar einerseits den Export von Überwachungssoftware zu regulieren und Unternehmen wie Hacking Team und Co. das Geschäft schwerer zu machen, andererseits aber auch nicht freie Forschung und Freie Software zu beeinträchtigen.

In der bisherigen Form hätten die Änderungsvorschläge genau zu letzterem Punkt führen können, denn sie waren überaus vage formuliert, wie Wissenschaftler und Aktivisten gleichermaßen kritisierten. Beispielsweise hätten die Definitionen so ausgelegt werden können, dass Wissenschaftlern der Zugang zu Software verhindert worden wäre, mit der sie zu Forschungszwecken Sicherheitstests durchführen. Weiterhin wäre fraglich gewesen, ob eine Veröffentlichung von Sicherheitslücken auf einer Konferenz mit den Regeln in Einklang zu bringen gewesen wäre.

Die zahlreichen Kommentare der öffentlichen Konsultation haben das widergespiegelt. Ein Vertreter des Handelsministeriums verspricht nun:

All of those comments will be carefully reviewed and distilled, and the authorities will determine how the regulations should be changed […] A second iteration of this regulation will be promulgated, and you can infer from that that the first one will be withdrawn.

Wie lange es dauert, bis ein neuer Vorschlag eingebracht werden wird, ist unklar, es gebe bisher keinen Zeitplan. Mit mehreren Monaten ist wohl zu rechnen, dann wird eine zweite Konsultationsperiode anstehen.

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