Wassenaar-Abkommen
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Überwachungsexporte: Die EU will den Verkauf von Spähsoftware kaum besser kontrollieren
Überwachungstechnologie aus Europa wird in Staaten wie China oder Ägypten gegen Oppositionelle eingesetzt. Überwachungsexporte: Die EU will den Verkauf von Spähsoftware kaum besser kontrollieren Die Reform der Dual-Use-Verordnung ist als Tiger gestartet und droht als Bettvorleger zu enden. Der Export von Überwachungstechnologie an autoritäre Regime könnte weitgehend unkontrolliert bleiben, warnt Lena Rohrbach von Amnesty International. Die Konsequenzen würden Oppositionelle und Journalist:innen auf der ganzen Welt tragen.
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Arabischer Frühling als Jagdsaison: Wie westliche Firmen den syrischen Überwachungsstaat aufgebaut haben
Arabischer Frühling als Jagdsaison: Wie westliche Firmen den syrischen Überwachungsstaat aufgebaut haben Der syrische Staat besitzt ein umfassendes System technischer Überwachung und Zensur, an dem westliche Hersteller und dubiose Mittelsmänner profitiert haben. Das geht aus einer aufwendigen Recherche und internen Dokumenten hervor, die wir veröffentlichen. Eine der Firmen wirbt mit deutschem Image: Advanced German Technology.
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Überwachungssoftware: EU-Kommission stellt Pläne für Exportkontrollen vor
Videoüberwachung - in Zukunft "intelligent"? - <a href="https://unsplash.com/@matthewwiebe">Matthew Wiebe</a> Überwachungssoftware: EU-Kommission stellt Pläne für Exportkontrollen vor Die EU-Kommission geht Exporteuren von Überwachungstechnologien an den Kragen. Europäischen Firmen wie FinFisher, Trovicor und HackingTeam soll es künftig nicht mehr so einfach möglich sein, Spähsoftware zu verkaufen, mit der Menschenrechte verletzt werden können.
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: Reform der Dual-Use-Verordnung: EU-Kommission plant Exportkontrollen für Überwachungstechnologien (Update)
: Reform der Dual-Use-Verordnung: EU-Kommission plant Exportkontrollen für Überwachungstechnologien (Update) Autoritäre Regime weltweit nutzen europäische Überwachungssoftware zum Ausspähen von Oppositionellen. Nach öffentlichem Druck plant die EU-Kommission den Export der Spähprogramme stärker zu reglementieren. Das geht aus einem heute geleakten Entwurf hervor.
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: USA: Außeministerium klassifiziert „Cyber Produkte“ nicht als Waffen
: USA: Außeministerium klassifiziert „Cyber Produkte“ nicht als Waffen Die Defense Trade Advisory Group (DTAG), ein Beratungsgremium des Büros für politisch-militärische Angelegenheiten, einigte sich gestern darauf, dass „Cyber Produkte“ nicht in die United States Munitions List (USML) aufgenommen und damit nicht als Waffen klassifiziert werden sollen. Sie unterliegen damit auch nicht dem amerikanischen Exportkontrollrecht. Die Electronic Frontier Foundation (EFF) hatte gemeinsam mit Access Now Empfehlungen an die DTAG formuliert (PDF) und vor der Schwierigkeit gewarnt, eine Definition von „Cyber Produkten“ zu geben:
Creating clear definitions for the „cyber products“ to be listet on the USML would be a nearly impossible task, given the general purpose nature of software. […] Any ambiguity in the definition would risk extreme chilling effects on the computer security industry.
Zudem sprechen sich die beiden Non-Profit-Organisationen grundsätzlich dagegen aus, Computersicherheits-Tools als Waffen einzustufen. Es handle sich um eine Frage der Perspektive: so stand bis in die späten 1990er Jahren Verschlüsselungssoftware auf der USML – die EFF klagte damals mit Daniel Bernstein dagegen und erreichte, dass Software Quellcode seitdem unter den 1. Zusatzartikel der Verfassung fällt und damit von der Meinungsfreiheit gedeckt ist.
Dass es Exportkontrollen für bestimmte Software geben soll, ist in der EU weniger umstritten. Im Dezember 2013 einigten sich die Teilnehmerstaaten des sogenannten Wassenaar-Forums darauf, die Ausfuhr von Überwachungstechnologien streng zu kontrollieren. Im Zuge der Umsetzung dieses Wassenaar-Beschlusses nahm die EU-Kommission die dort benannten Technologien im Herbst 2014 in die Liste der kontrollierten Güter im EU-Exportkontrollrecht (Dual Use Verordnung) auf. Sie dürfen seitdem nur noch nach vorheriger Genehmigung durch die nationalen Aufsichtsbehörden ausgeführt werden. Doch auch hier wird kritisiert, dass die Formulierungen, die sich auf Überwachungs- und Spionagesoftware beziehen, extrem weit und unpräzise gefasst sind.
Auf EU-Ebene laufen Verhandlungen über eine Neufassung der Genehmigungstatbestände in der Dual-Use-Verordnung. Dabei ist auch ein Menschenrechtsvorbehalt speziell für die Ausfuhr von Überwachungstechnologie im Gespräch.
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: US-Handelsministerium: Änderungen an Abkommen zu Software-Exportkontrollen werden neu aufgerollt
Unterzeichnerländer des Wassenaar-Abkommens : US-Handelsministerium: Änderungen an Abkommen zu Software-Exportkontrollen werden neu aufgerollt Das US-Handelsministerium hat nach einer Konsultationsphase bei einem Treffen am gestrigen Mittwoch beschlossen, den Entwurf für Änderungen am Wassenaar-Abkommen zurückzuziehen und zu überarbeiten. Das Wassenaar-Abkommen stellt freiwillige Regeln für den Umgang mit Dual-Use-Gütern dar, die von insgesamt 41 Ländern der Welt unterzeichnet wurden, und sollte um weitere Punkte ergänzt werden, die den Export von Software regeln. Dabei gab es jedoch ein Problem: Und zwar einerseits den Export von Überwachungssoftware zu regulieren und Unternehmen wie Hacking Team und Co. das Geschäft schwerer zu machen, andererseits aber auch nicht freie Forschung und Freie Software zu beeinträchtigen.
In der bisherigen Form hätten die Änderungsvorschläge genau zu letzterem Punkt führen können, denn sie waren überaus vage formuliert, wie Wissenschaftler und Aktivisten gleichermaßen kritisierten. Beispielsweise hätten die Definitionen so ausgelegt werden können, dass Wissenschaftlern der Zugang zu Software verhindert worden wäre, mit der sie zu Forschungszwecken Sicherheitstests durchführen. Weiterhin wäre fraglich gewesen, ob eine Veröffentlichung von Sicherheitslücken auf einer Konferenz mit den Regeln in Einklang zu bringen gewesen wäre.
Die zahlreichen Kommentare der öffentlichen Konsultation haben das widergespiegelt. Ein Vertreter des Handelsministeriums verspricht nun:
All of those comments will be carefully reviewed and distilled, and the authorities will determine how the regulations should be changed […] A second iteration of this regulation will be promulgated, and you can infer from that that the first one will be withdrawn.
Wie lange es dauert, bis ein neuer Vorschlag eingebracht werden wird, ist unklar, es gebe bisher keinen Zeitplan. Mit mehreren Monaten ist wohl zu rechnen, dann wird eine zweite Konsultationsperiode anstehen.
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: Exportkontrollen für Überwachungstechnologie: Regelungen updaten, Menschenrechte schützen
: Exportkontrollen für Überwachungstechnologie: Regelungen updaten, Menschenrechte schützen Überall auf der Welt wird gefiltert, zensiert und überwacht. Kaum ein Regime ist dabei zu gruselig, um nicht in den Genuss technologischer Aufrüstung aus der westlichen Welt zu kommen. Auch in Deutschland sitzen eine ganze Hand voll Unternehmen, die auf dem Markt kräftig mitmischen. An Menschenrechten interessierte Gruppen fordern immer wieder wirksame Exportkontrollen, um die Repressionen zu erschweren. Bei einem Markt, dessen jährlicher Umsatz schon vor drei Jahren auf 5 Milliarden Dollar beziffert wurde, ist klar dass die Lobby-Ressourcen ein wenig ungleich verteilt sind und die besser finanzierten Interessen nach wie vor dominieren. Eine weitere Schwierigkeit besteht darin, die Kontrolle so zu definieren und auszuüben, dass Sicherheitsforscher und Kryptologen nicht bei gesellschaftlich wichtiger Arbeit eingeschränkt werden.
Tim Maurer, Edin Omanovic und Ben Wagner haben für den Digitale Gesellschaft e. V., Privacy International, das Open Technology Institute und die New America Foundation eine Studie zur Problematik (englisch) verfasst, die sich mit den existierenden Regularien ebenso auseinandersetzt wie mit dem technologischen Wettrüsten auf diesem Gebiet und den Wechselwirkungen dieser Bereiche. Im Fokus stehen die Exportkontrollen in den USA, in Großbritannien, Deutschland und der EU sowie das multilaterale Wassenaar-Abkommen.
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: Erneuertes Wassenaar-Abkommen: Spionagesoftware könnte zukünftig mehr Exportkontrolle unterliegen
: Erneuertes Wassenaar-Abkommen: Spionagesoftware könnte zukünftig mehr Exportkontrolle unterliegen Vergangene Woche haben die 41 Partner des Wassenaar-Abkommens zwei neue Kategorien für Spionagesoftware in das seit 1996 bestehende Regelwerk aufgenommen. Dort ist nun die Rede von „Intrusion software“ und „IP network surveillance systems“.
Damit wird erstmals international anerkannt, dass Schadsoftware zu den sogenannten Dual-Use-Gütern und –Technologien gezählt werden kann. Gemeint ist der doppelte Verwendungszweck: Waren und Güter werden für zivile Zwecke entwickelt, aber auch militärisch genutzt. In einer Mitteilung schreibt das Sekretariat in Wien:
In 2013, new export controls were agreed in a number of areas including surveillance and law enforcement/intelligence gathering tools and Internet Protocol (IP) network surveillance systems or equipment, which, under certain conditions, may be detrimental to international and regional security and stability.
Neben dem Wassenaar-Abkommen existieren weitere internationale Ausfuhrkontrollregime, darunter die Australische Gruppe gegen den Verbreitung chemischer und biologischer Waffen, die Gruppe der Nuklearen Lieferländer sowie das Trägertechnologie-Kontrollregime.
Das Wassenaar-Abkommen unterrichtet die teilnehmenden Länder, wenn eine andere Regierung den Export bestimmter Produkte untersagt. Damit wollen die Partner die Umgehung von Ausfuhrbestimmungen verhindern und verbotenen Exporten auf die Spur kommen. Bindend ist die Regelung aber nicht: Wenn ein Staat die Lieferung inkriminierter Produkte verbietet, darf sie vom anderen jederzeit erlaubt werden. Vertragspartei müssen einander vor Erteilung einer Ausfuhrgenehmigung nicht konsultieren.
Letzten Freitag haben die Delegationen der Annahme zweier Vorschläge Frankreichs und Großbritanniens zugestimmt. Neben den neuen Kategorien wurden auch deren Definitionen ins Abkommen aufgenommen.