Am vergangenen Freitag fand im Bundestag eine Diskussionsveranstaltung zum Gesetzesentwurf der Abschaffung des Leistungsschutzgeldes (pdf) statt, welcher an diesem Mittwoch ab 11:30 Uhr Thema im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages sein wird.
Wie aus anderen Bereichen bereits bekannt, verhinderten CDU und SPD auch bei dieser Ausschusssitzung eine Übertragung via Livestream. Um dennoch eine (breitere) Öffentlichkeit herzustellen, werden wir morgen an unsere Arbeit aus dem NSA-BND-Untersuchungsausschuss anknüpfen und live aus der Anhörung zum Leistungsschutzrecht berichten.
Auf Einladung des Vereins Initiative gegen ein Leistungsschutzrecht (IGEL) diskutierten letzte Woche neben dem bekannten Medienjournalisten und Leistungsschutzgeld-Gegner Stefan Niggemeier und dem Wirtschaftsprofessor Justus Haucap auch Vertreter der Fraktionen von SPD und Grünen miteinander. Zusammen mit der Fraktion Die Linke fordern die Grünen eine Abschaffung des Leistungsschutzgeldes, das bis zum heutigen Tage zwar keine Gewinne für die Verlage abgeworfen hat, aber die freie Meinungsbildung bedroht.
Im Laufe der Veranstaltung machte der SPD-Obmann des NSA-Untersuchungsausschusses, Christian Flisek, allerdings klar, dass der geplante Gesetzesentwurf trotz Bearbeitung durch den Rechtsausschuss keine Chance hätte umgesetzt zu werden – wie jede bisherige Einreichung der Opposition im Bundestag. In diesem Falle würde dies laut Flisek vor allem daran liegen, dass im Ausschuss Digitale Agenda niemand auf die Regierungsparteien zugegangen wäre und das nun Teil des „üblichen Spielchens“ sei. Auch würde die Regierungskoalition lieber die europäische Urheberrichtlinie abwarten, um nicht sofort Gesetze wieder ändern zu müssen. Bis diese Richtlinie verabschiedet wird, kann es allerdings noch eine ganze Weile dauern.
Chronologie eines Blindgängers
Aber zurück zu den Ursprüngen: Zum 1. August 2013 wurde das Leistungsschutzrecht für Presseerzeugnisse in seiner jetzigen Form eingeführt. Neben Werbeeinnahmen und Abonnements wollten die großen Zeitungsverlage, allen voran die Axel Springer SE, eine weitere Einnahmequelle im Online-Journalismus erschließen. Die Gesetzgebung zielte dabei vor allem auf den Konzern Google, der für das Verlinken auf Presseerzeugnisse und das Anzeigen von Artikelbildern und Textausschnitten in Zukunft bezahlen sollte.
Kurz vor dem Inkrafttreten des Gesetzes hatte Google damals allerdings eine Opt-In-Option für Verleger geschaffen: Nur wer ausdrücklich bestätigte, dass die eigenen Artikel weiterhin über die Suchabfrage auffindbar sein sollen, wurde in Googles News-Angebot gelistet. Auch der Springer-Verlag und andere Befürworter und Initiatoren wie die FAZ und Burda willigten damals in die unentgeltliche Verlinkung ihrer Artikel ein. Das Leistungsschutzrecht für Presseerzeugnisse hatte sich also bereits vor seinem Inkrafttreten ad absurdum geführt.
Zweiter Versuch – Klage gegen Google
Ungefähr ein Jahr später kam dann die VG Media, in welche sich mittlerweile unter anderem der Springer-Verlag und die Mediengruppe M. DuMont Schauberg eingekauft hatten, auf die Idee, Google auf zivilrechtlichem Wege zu verklagen. Suchmaschinenbetreiber sollten so zur Zahlung von Lizenzgebühren gezwungen werden, auch wenn sie nur sogenannte „kleinste Textausschnitte“ (Snippets) nutzen. Nach Ansicht der VG Media fielen die durch Google verlinkten Artikel nicht unter die Lizenzfreiheit solcher Snippets.
Google reagierte auf diese Drohung durch ein vollständiges Ausblenden aller Inhalte von VG-Media-Angehörigen und startete ein zweites Opt-In-Verfahren: Nur wer erneut einer unentgeltlichen Verwendung von Snippets zustimmte, wurde weiterhin durch Google gelistet. Bis auf einige Springer-Medien (u. a. BILD, Die Welt) haben sich damals ausnahmslos alle großen deutschen Verlage für eine solche Einwilligung entschieden. Nach einer kurzen Testphase sind allerdings auch diese Portale schnell zurückgerudert, da sie scheinbar massive Einbrüche bei den Besucherzahlen festgestellt hatten.
Somit profitiert in Deutschland aktuell niemand von den geänderten Regeln. Laut dem Vorstandsmitglied der Initiative gegen ein Leistungsschutzrecht, Till Kreutzer, hat „durch die Regelungen des Leistungsschutzrechtes für Presseverleger bislang kein Verlag in Deutschland auch nur einen Cent erhalten“. Wenn überhaupt würden nur die Anwälte profitieren, die aufgrund der unklaren Rechtslage einiges an Arbeit hätten.
Spanische Verhältnisse
Ganz anders sieht die Situation in Spanien aus: Dort sind seit Jahresbeginn Google und andere Suchmaschinenbetreiber zu einer Zahlung von Lizenzgebühren bei erfolgter Verlinkung verpflichtet. Im Gegensatz zur deutschen Ausnahmeregelung müssen Betreiber von Suchmaschinen dort grundsätzlich eine Gebühr für die Verwertung von urheberrechtlich geschützten Inhalten bezahlen. Die Konsequenzen dieser Regelung ließen nicht lange auf sich warten: Google stellte zum ersten Januar sein News-Portal in Spanien ein und hat spanische Medienangebote aus seinem Suchindex gestrichen. Verleger und Autoren beklagen einen massiven Rückgang der Besucherzahlen und der Werbeeinnahmen. Der Überlebenskampf der Online-Medien hat sich in Spanien durch diese Regelungen nur verschlimmert.
Gift für Start-Ups und kleine Verlage
Der Ökonom und Professor für Volkswirtschaftslehre, Julius Haucap, machte am Freitag deutlich, dass ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger schon im Grundsatz gegen die momentane Entwicklung des Medienmarktes stehe. Die klassischen Print-Abonnenten werden laut Haucap immer älter und somit immer weniger, die junge Generation suche sich einzelne Artikel verschiedener Online-Medien beispielsweise mittels eines Feedreaders zusammen und setzw sich so ihr eigenes Informationsmedium zusammen. Die klassische Bündelungsfunktion, an der die Tageszeitungen und Verlage bis heute festhalten, sei nur begrenzt ins Netz übertragbar. Das Leistungsschutzrecht versuche aber, genau diese Bündelungsfunktion von Verlagen im Internet zu schützen – und scheitere daher bislang grandios. Einige Verlage hätten diese „Trendwende“ schon lange erkannt und rufen zu Spenden für einzelne Artikel auf oder nutzen Pay-Per-View-Angebote.
Vor allem kleinere Verlage leiden unter einer ausbleibenden Verlinkung durch Suchmaschinen. Nutzer surfen bekannte und große Nachrichtenseiten meist direkt im Browser an und kommen nur zu kleineren Prozentzahlen über Drittanbieter. Abseits dieser Großanbieter ist ein hohes SEO-Ranking aber weitaus wichtiger als die möglicherweise anfallenden Gewinne durch Leistungsschutzgelder.
Fortsetzung folgt..
Auch wenn von allen Seiten die Sinnlosigkeit der momentanen Gesetzeslage deutlich sichtbar geworden ist, hält die Bundesregierung es nicht für notwendig, hier Abhilfe zu schaffen. Auch wenn die morgige Ausschusssitzung vermutlich ohne weitreichende Folgen für die deutsche Urheberrechtssituation bleiben wird, ist ein erneuter Anstoß der Diskussion sehr zu begrüßen. Es liegt also ein weiteres mal an den fähigen Köpfen auf der europäischen Ebene, das Leistungsschutzrecht für Presseverleger abzuschaffen – Gründe dafür gibt es mehr als genug.
Ups, kleiner Fehler: Die Anhörung ist am Mi., nicht morgen!
Danke für den Hinweis, ist korrigiert! Da wäre ich morgen glatt einen Tag zu früh hingefahren.
Lieber Herr Gilberg, man kann eine Aussage auch völlig verdreht darstellen. Das ist Ihnen gelungen! Einen schönen Abend wünscht CF
Schön, wie sie sich auch in Ihrem Kommentar vordergründig um eine inhaltliche Auseinandersetzung bemühen /s.
Dann entdrehen Sie doch bitte die Aussage.
Ist ihnen vielleicht mal in den Sinn gekommen, dass ihre „üblichen Spielchen“ die Bürger einfach nur ankotzen?
@Christian Flisek
Was ist daran „verdreht“ dargestellt. Kannst Du bitte mal argumentieren?
Also bitte, eine Abschaffung käme ja einer Enteignung der Verlage gleich!!
Die SPD war nie für die Einführung des Leistungsschutzrechtes für Presseverleger und die SPD fühlt sich durch die aktuelle Entwicklung in ihrer ursprünglichen Kritik bestätigt. Und den Feinschmeckern unter den Beobachtern des politischen Betriebes sollte es nicht entgangen sein: Die SPD ist in einer großen Koalition mit einem Koalitionsvertrag, in dem steht, dass das Leistungsschutzrecht evaluiert wird. Im Übrigen haben die Antragsteller zu keinem Zeitpunkt versucht einen gemeinsamen Antrag aller Fraktionen zu formulieren. Wer sich also darüber wundert, dass der Antrag von Bündnis90/Die Grünen und der Linken vor einer solchen Evaluierung und vor diesem Hintergrund „leer läuft“, der wundert sich wahrscheinlich auch darüber, dass Angela Merkel Bundeskanzlerin ist.
D.h. der Antrag läuft leer und sie sind eingeschnappt, weil man vorher nicht mit ihnen geredet hat? Obwohl also gemeinsame Interessen bestehen, wird die Evaluierung zunächst erst einmal scheitern? Sehen sie, wundern tut es mich nicht. Umgekehrt sollten sie sich aber auch nicht darüber wundern, dass die Meisten hier, kein Verständnis für ihren Kindergarten haben. Egal bei welchem Thema – es lässt sich leider immer wieder erkennen, dass Ihnen die Inhalte im Grunde egal sind.
Vielleicht ist es nur Semantik in der genauen Definition des Satzes „SPD war nie für die Einführung des Leistungsschutzrechtes für Presseverleger „, aber wir haben diverse Quellen im Archiv, wo die SPD ein Leistungsschutzrecht gut findet, wie z.B. diese hier: https://netzpolitik.org/2013/frank-walter-steinmeier-wir-brauchen-ein-modernes-leistungsschutzrecht-gegen-die-gratiskultur-des-internet/
Lieber Herr White, schlage vor, dass Sie bei der nächsten Bundestagswahl selbst kandidieren, damit der Kindergarten, wie Sie es bezeichnen, sich um Inhalte, so wie sie es verstehen, kümmert. Das wäre doch mal was, oder?
Lieber Herr Flisek, gehen Sie eigentlich regelmäßig zu einem Stammtisch? Da wäre ihre Polemik äußerst gut aufgehoben. Beziehen sie sich doch bitte auf die Thematik des Leistungsschutzgeldes und erklären Sie uns die Sinnhaftigkeit ihrer Vorgehensweise. Oder können Sie dem Artikel und meinen Aussagen etwa nichts entgegnen? Das erklärt die ursprüngliche Strohmannargumentation, die stets mangelnde Bezugnahme auf die Grundthematik und die Beantwortung meiner Aussage mit einer derartig sachfremden Niveaulosigkeit.
Herr White: Ich kann weder dem Grundtenor des Artikels, noch Ihren Anmerkungen irgendeinen Inhalt entnehmen, der zutrifft. Das ist das Problem!
Sie sind ganz schön angefressen dafür, dass sie die „üblichen Spielchen“ der Medien kennen sollten.
Inhalt meiner Aussage: Sie blockieren vorsätzlich eine Evaluation, die sie nach eigenen Aussagen selber anstreben. Was trifft da denn nicht zu?! Welche Aussagen wurden im Artikel denn „verdreht“?! Und wieso ist nun plötzlich der gesamte Inhalt falsch?!
Wahrscheinlich fühlt er sich nur falsch verstanden, weil Teile der SPD tatsächlich gegen ein LSR sind und er wahrscheinlich dazu gehört, aber die Mehrheit das wahrscheinlich nicht ist und auch keine Mehrheit in dieser Koalition zu finden ist. Da ist seine Meinungsäußerung legitim, aber unsere etwas verkürzte Überschrift auch.
Herr Flisek – wenn Sie es denn sind -, das schreit doch nach einer ausführlichen Darstellung. Ich behaupte einfach mal, dass die Redaktion einem klar markierten Gastbeitrag hier nicht im Wege stehen würde (oder??).
Was sagen Sie?
Das fände ich auch spannend.
@kina: Das ist vielleicht ein guter Vorschlag. Bei der Gelegenheit können wir dann auch das mit der Identität klären.
@CF: Wie gesagt, ich fände das sehr interessant. Wo ein Wille zur Diskussion ist, ist auch ein Weg (was m.E. aber nicht an Netzpolitik als Plattform gebunden ist – nur mal so als Disclaimer, da ich ja hier Annahmen über die Redaktion ablasse ;-))