Wir berichteten darüber, dass die EU-Kommission in einer Stellungnahme zum deutschen Gesetzesentwurf zur Vorratsdatenspeicherung die Einschränkung der Dienstleistungsfreiheit bemängelte und weitere grundrechtliche Probleme ansprach.
Die Stellungnahme enthielt auch den Hinweis, dass sie sich im Falle der Umsetzung ohne rechtlich genügende Begründung „die Möglichkeit zur Übersendung eines Mahnschreibens“ vorbehalte. Ein solches Mahnschreiben kann in einem Vertragsvereletzungsverfahren resultieren, sowie es auch bei der PKW-Maut geschah.
Heute gab die Kommission bekannt, keine Klage in Betracht zu ziehen, was zum derzeitigen Zeitpunkt sicher zutrifft, da erst die Reaktion der deutschen Regierung abgewartet werden muss. Und sie macht deutlich:
[Wir sind] weder gegen noch für die Einführung nationaler Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung.
Aufgrund der Mängel, die in der Stellungnahme aufgezeichnet werden, ist es jedoch fraglich, ob die deutsche Regierung es schaffen wird, eine „grundrechtskonforme“ Vorratsdatenspeicherung zu konstruieren.
Keine Überraschung hier. Die Kommissare werden schließlich von den Regierungen gestellt, von denen viele mit volks- und demokratiefeindlichen Massenüberwachungen liebäugeln.