Bundesjustizminister Heiko Maas fordert stärkeren Datenschutz

Pünktlich zum heutigen europäischen Tag des Datenschutzes hat Justizminister Heiko Maas (SPD) auf Zeit Online ein Plädoyer für die zügige Umsetzung eines einheitlichen europäischen Datenschutzrechts gefordert:

Die Datensouveränität ist das Grundrecht im Datenschutz, aber es müssen weitere Verbraucherrechte gestärkt werden. Wir wollen das „Recht auf Vergessen“, das der Europäische Gerichtshof in seinem Google-Urteil betont hat, in der neuen Verordnung klar verankern. Und wir wollen auch ein Recht auf Portabilität von persönlichen Daten schaffen. Wer von Facebook zu einem alternativen Portal wechseln will, muss das Recht haben, alle seine Bilder, Texte und Kontakte mitnehmen und übertragen zu können.

Auch auf der Bundesebene soll sich etwas bewegen:

Für eine bessere Rechtsdurchsetzung wollen wir auch national etwas tun. Die Bundesregierung wird in Kürze einen Gesetzentwurf beschließen, mit dem wir Verbraucherorganisationen das Recht geben, bei Verstößen gegen den Datenschutz Klage zu erheben. […] Bislang dürfen sie nicht im Namen von Nutzern klagen, das soll sich ändern.

 

3 Ergänzungen

  1. Ich freue mich ja voll darauf, wenn ich endlich mein Facebookprofil mit drei Klicks zu Twitter umziehen kann. Wird dann aus jedem Like ein Retweet?

  2. „Wir wollen das ‚Recht auf Vergessen‘ […] in der neuen Verordnung klar verankern.“

    Ja, ganz toll.
    Das Verbergen von Suchmaschinenergebnissen – und damit der Aufbau einer zusätzlichen Datenquelle – auf korrekte Informationen aufgrund der Befindlichkeit der betroffenen Personen.
    Hat mit Datenschutz ganz viel zu tun.

    1. In dem Sinne, dass z.B. Facebook gelöschte Konten und Datemsätze wirklich löschen muss, wäre das aber tatsächlich sehr wichtig! Bei Suchmaschinen sieht es natürlich anders aus, weil es ein hohes Missbrauchspotenzial gibt. Aber schauen Sie sich mal Websites wie 123 People an … ganz drauf verzichten wäre in der Richtung, in die sich die digitale Wirtschaft sich mit immer weniger Rücksicht auf Privatleben entwickelt, vielleicht doch zu fahrlässig? Immerhin kann man gemäß Google-Urteil auch nur personenbezogene Treffer löschen. Löschanfragen der Copyrightindustrie haben es schon eher in sich!

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