Für das laufende Jahr meldet das Bundeskanzleramt 32 Verstöße gegen den Geheimschutz mit BND-Bezug, davon seien 29 Fälle auf Medienveröffentlichungen zurückzuführen. Der Tagesspiegel hatte vor dem Bundesverwaltungsgericht die Herausgabe der Zahlen erstritten.
Damit nimmt die Zahl der geleakten BND-Dokumente stetig zu: 2013 waren es noch zwölf, 2014 lag der Whistleblowing-Zähler schon bei 24. In diesem Jahr wurden bisher 16 als „geheim“ eingestufte Verschlusssachen weitergegeben. Drei Dokumente mit dem Stempel „streng geheim“ gingen nach draußen, eines davon war sogar zusätzlich mit einem „Schutzwort“ versehen. Das ist eine Art „safe word“ unter Geheimdienstlern. Die restlichen 13 Dokumente waren niedriger eingestuft, als „vertraulich“ bzw. „nur für den Dienstgebrauch“.
Unklarheit über die undichten Stellen
Nachdem beim BND im Frühjahr aus dem kostenintensiven Neubau schon Wasserhähne gestohlen wurden, tropft es also munter weiter. Unklar ist, wer jeweils für die Weitergabe verantwortlich ist. Nicht notwendigerweise müssen die Leaks aus dem BND selbst kommen, auch Personen aus dem Bundeskanzleramt oder aus den mit dem BND betrauten parlamentarischen Gremien kämen in Frage. Dies sind neben dem Geheimdienst-Untersuchungsausschuss (NSAUA) die G10-Kommission, das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) sowie das Vertrauensgremium des Haushaltsausschusses.
Womöglich sind es aber auch Beamte aus dem BND selbst, die mit einem Leak auf Verstöße des Dienstes hinweisen oder auf ihre Weise aktiv Politik machen möchten, statt auf die Fach- und Dienstaufsicht des Bundeskanzleramtes zu hoffen. Auf eigene Faust hatte der Auslandsgeheimdienst in der vergangenen Woche schon eine interne Analyse zur Rolle Saudi-Arabiens als Hintergrundmaterial für ausgewählte Journalist*innen veröffentlicht und damit die Bundesregierung düpiert.
Möglicherweise wieder Journalist*innen im Fokus
Unklar ist bei der nun bekanntgegebenen Zahl jedoch, welche eingestuften Dokumente und Medienberichte betroffen sind und gegen wen sich die internen Untersuchungen zu den Leaks richten. Neben entsprechenden Ermittlungen gegen die unbekannten Quellen schließt der Tagesspiegel nicht aus, dass erneut Journalist*innen im Fokus stehen – wie bei der Landesverrats-Affäre im Sommer, bei der immer noch nach den Quellen unserer Veröffentlichungen (hier und hier) gesucht wird. Allein das peinliche Verfahren gegen unsere Redaktionsmitglieder Markus und Andre wurde inzwischen eingestellt, ohne dass die Verantwortlichen dieses Angriffs auf die Pressefreiheit zur Rechenschaft gezogen wurden.
Zum Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) liegen keine Zahlen über Geheimschutzverstöße vor, auch wenn im Inlandsgeheimdienst gerne mal die Landesverratskeule geschwungen wird, wie bei den Anzeigen gegen uns sowie wegen eines Berichts zum BfV-V-Mann „Corelli“. Der BND und der Militärische Abschirmdienst (MAD) hatten keine vergleichbaren Anzeigen erstattet, erklärte MdB Christian Ströbele im Oktober.
Dem Bericht des Tagesspiegels geht ein Gerichtsverfahren voraus. Das Bundeskanzleramt hatte einem Redakteur der Zeitung die Auskunft über die Anzahl des Leaks verweigert, um nicht den Eindruck etwaiger „Schwachstellen in der Sicherheitsarchitektur des Bundesnachrichtendienstes“ zu erwecken. Das Gericht begründete das Urteil auf Herausgabe jedoch damit, dass Nachrichtendienste generell von Whistleblowing betroffen seien und dies allein nicht genüge, das „Vertrauen in die Zuverlässigkeit des Bundesnachrichtendienstes in den Augen anderer Nachrichtendienste herabzusetzen“.
