Der Europäische Gerichtshof (EuGH) muss sich im Rahmen eines Vorlageverfahrens (C-230/14) mit der Frage beschäftigen, wie weit die Kompetenz von nationalen Datenschutzbehörden reicht. Ein Online-Immobilienvermittler, mit Niederlassung in der Slowakei und Servern in einem anderen EU Land, hatte personenbezogene Daten von ungarischen Usern ohne deren Einverständnis weitergegeben. Die ungarische Datenschutzbehörde schritt ein und verhängte eine Strafe gegen den Online-Immobilienvermittler. Die Frage im Vorlageverfahren ist nun unter anderem, ob die ungarische Datenschutzbehörde dazu die Kompetenz hatte, obwohl die Server des Online-Immobilienvermittlers nicht in Ungarn stehen und die Firma in der Slowakei niedergelassen ist. Einen ausführlicheren Bericht findet ihr bei de lege data hier.
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