Verbraucherschutzminister und Bundesdatenschutzbeauftragte fordern EU-Datenschutzreform – Bundesregierung mauert weiter

Der Druck auf die deutsche Bundesregierung, die Verhandlungen zur EU-Datenschutzverordnung voranzutreiben und zu einer Einigung im EU-Ministerrat beizutragen, wächst. Neben EU-Justizkommissarin Viviane Reding (np.org berichtete) drängten in dieser Woche auch die Verbraucherschutzminister der Länder sowie die Bundesdatenschutzbeuaftragte Andrea Voßhoff auf eine baldige Verabschiedung.

Nach der erfolgten ersten Lesung der Datenschutzreform im Europäischen Parlament sind die Mitgliedsstaaten am Zug. Ohne deren Einigung kann das europäische Gesetzgebungsverfahren, bei dem sich EU-Kommission, Parlament und Rat auf eine Position einigen müssen, nicht fortgesetzt werden. Die deutsche Position ist dabei entscheidend für den Fortgang der Verhandlungen.

Voßhoff und Maas: Es drängt

Auf der 10. Verbraucherministerkonferenz der Länder sagte Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz Heiko Maas:

Wir brauchen endlich ein einheitliches europäisches Datenschutzrecht mit klaren und verbraucherfreundlichen Regeln. Ich setze mich deshalb für die zügige Verabschiedung der EU-Datenschutzgrundverordnung ein.

Die Beauftragte der Bundesregierung für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Andrea Voßhoff, sagte dem Nachrichtenmagazin Focus:

Unabhängig vom jüngsten Urteil des Europäischen Gerichtshofs wäre es notwendig, bald eine europäische Datenschutzgrundverordnung zu verabschieden, weil der Datenschutz in der digitalen Welt dringend der Reform bedarf.

Bundesregierung: Es braucht noch

Jedoch sind weder Maas noch Voßhoff federführend für die Verhandlungen in Brüssel zuständig. Das alltägliche Verhandlungsgeschäft übernimmt eine Gruppe Beamter des Bundesinnenministeriums und auf der Ministerebene Thomas de Maizière (für Hintergründe vgl. diesen FAZ-Artikel). Und die Verhandler (und somit auch die offizielle Position Bundesregierung) sprechen eine andere Sprache als Voßhoff und Maas. So berichtete heise.de in dieser Woche vom 15. Euroforum-Datenschutzkongress, wo der parlamentarische Staatssekretär Günter Krings (CDU), die Aufgabe hatte, das Wording der Bundesregierung zu präsentieren:

Die Arbeiten an der geplanten Grundverordnung nähmen „noch einige Zeit in Anspruch“, erklärte der parlamentarische Staatssekretär Günter Krings (CDU) im Bundesinnenministerium am Mittwoch auf dem 15. Euroforum-Datenschutzkongress in Berlin. Im Entwurf des EU-Parlaments befänden sich zwar „viele gute Elemente“. Auf Herausforderungen wie Big Data oder das Internet der Dinge gebe es aber „noch keine ausreichenden Antworten“.

Diese Position vertritt die Bundesregierung inzwischen circa zwei Jahre, also solange wie die Verhandlungen zur EU-Datenschutzreform auf Basis des Kommissionsentwurfs laufen (Konsultationen im Vorfeld nicht einbezogen).

Gehader beim Datenschutz im öffentlichen Sektor

Ein anderes Argument, neben zukünftiger informationstechnischer Herausforderungen, mit dem die Bundesregierung Nicht-Fortschritte bei den Verhandlungen begründet, sind Bedenken über den Wegfall deutscher Datenschutzregelungen im öffentlichen Sektor, also bei Behörden außer Polizei und Justiz (vgl. exemplarisch die Zitate des Innenministeriums in diesen drei Artikeln). Aus Brüsseler Kreisen heißt es, dass diese deutschen Bedenken eines der größten Hindernisse bei den Verhandlungen darstellen.

Das ist insofern erstaunlich, als sich das Innenministerium des Problems eigentlich schon lange bewusst sein müsste: Ein Gutachten (PDF) zur Modernisierung des Datenschutzrechts im Auftrag des Innenministeriums von 2001 (!) kommt zu dem Schluss, dass das Datenschutzrecht auch im öffentlichen Bereich reformiert werden muss. In einem Bericht von einer Podiumsdiskussion zur Datenschutzreform im März 2014 zitiert heise.de in diesem Zusammenhang den Juristen Gerrit Hornung:

Präzisierungen beim Spielraum für den Verwaltungsbereich hielt Gerrit Hornung, Professor für Öffentliches Recht an der Universität Passau, für nötig. Der Rat dürfe das Paket aber nicht wieder aufschnüren, da der Reformbedarf „mit Händen zu greifen ist“. Ein Gesetz sei auch kein Verwaltungsakt, sondern müsse angewandt und konkretisiert werden. „Zurück auf Los“ dürfe daher nicht das Motto der Suche nach einem möglichen Plan B bei dem Vorhaben lauten.

Bundesregierung trägt europäische Verantwortung beim Datenschutz

Aus welchen Motiven heraus die Bundesregierung – entgegen guter Argumente – weiterhin einen elementaren Bestandteil des Gesetzesvorhabens in Frage stellt und damit die Verhandlungen insgesamt verzögert, bleibt weiterhin unklar. „Deutschland ist das Zünglein an der Waage“ im Rat, sagt Justizkommissarin Viviane Reding. Die Bundesregierung sollte sich ihrer europäischen Verantwortung in dieser Frage bewusst sein.

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