USA verweigern Menschenrechte für Ausländer, ACLU schlägt Änderung des Bürgerrechtspakts vor

Gestern und heute tagt der UN-Menschenrechtsausschuss in Genf, um zu prüfen, ob die USA gegen den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (ICCPR) verstoßen haben. Das stellt die erste Überprüfung der Vereinigten Staaten seit 2006 dar. Zuständig ist ein Komitee aus 18 unabhängigen Sachverständigen, die verschiedene US-Regierungsvertreter befragen werden. Dabei geht es nicht nur um den aktuellen Überwachungsskandal (Punkt 22), sondern auch um Folter, den Umgang mit Einwanderung, den Einsatz von Drohnen und andere kritische Themen.

Erschreckend ist, dass die USA bei den Anhörungen gestern nicht einmal versuchten, ihre Auslandsaktivitäten mit der Bekämpfung von Terror und ähnlichen Standardargumenten zu rechtfertigen. Sondern sie streiften aufkommende Vorwürfe von Menschenrechtsverletzungen an Ausländern einfach ab, indem sie darauf beharrten, Menschenrechtskonventionen gälten nicht für US-Militärkräfte und Geheimdienste, die im Ausland operierten. Damit wird an dem Kurs festgehalten, den Bill Clinton 1995 begründet und George Bush anschließend verfestigt hatte, um damals Menschenrechtsverstöße gegenüber Flüchtlingen und vermeintlichen Terroristen zu legitimieren. Weitere Punkte, wie die Vorwürfe, dass die CIA US-Senatsmitglieder ausspioniert habe, sind noch offen und werden heute noch besprochen.

Im letzten Jahr hatten Deutschland und Brasilien als Reaktion auf den Überwachungsskandal versucht, eine UN-Resolution zum “Recht auf Privatsphäre im digitalen Zeitalter” auf den Weg zu bringen. Ende November wurde diese sogar einstimmig verabschiedet, doch vorher hatten die USA emsige Lobbyarbeit bei den anderen Staaten geleistet, sodass der endgültige Text zu einem beinahe wirkungslosen Papier verkam. Einer der Faktoren, die den Text massiv schwächten, war die „Klarstellung“ auf Druck der USA, dass sich Referenzen zu Rechten der Privatsphäre nur auf innerstaatliche Handlungsbereiche beziehen und nicht den Eindruck entsteht, ein Staat müsse sich auch um die Wahrung der Privatsphäre von Bürgern anderer Länder kümmern. Die Argumentationsrhetorik aus der Clinton- und Bush-Zeit ist also auch unter der Obama-Administration nicht neu und überraschend.

Der deutsch-brasilianische Versuch, ein Update der Menschenrechtsdefinition auf die digitalen Gegebenheiten durchzuführen, kann also als beinahe gescheitert betrachtet werden. Nun hat gestern in Genf auch die American Civil Liberties Union einen eigenen Entwurf für einen „General Comment“ des Menschenrechtsausschusses vorgeschlagen. Solch ein Kommentar wäre ein wichtiges Signal und eine neue Grundlage für die Auslegung des ICCPR.

Konkret drehen sich die Ausführungen der ACLU, wie damals auch die Deutschlands und Brasiliens, um Artikel 17:

(1) Niemand darf willkürlichen oder rechtswidrigen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, seine Wohnung und seinen Schriftverkehr oder rechtswidrigen Beeinträchtigungen seiner Ehre und seines Rufes ausgesetzt werden.

(2) Jedermann hat Anspruch auf rechtlichen Schutz gegen solche Eingriffe oder Beeinträchtigungen.

Die ACLU ist der Meinung, dass die Begriffe „Privatleben“, „Wohnung“ und „Schriftverkehr“ in der heutigen Zeit breiter interpretiert werden müssten. Bei der Formulierung des Paktes habe beispielsweise noch niemand Mailkommunikation und die um sich greifende Verlagerung des Privatlebens in das Internet im Sinn gehabt. Auch müssten die Möglichkeiten, diese Rechte zu stören, in ihrem Umfang neu betrachtet und bewertet werden. Ebenso fehle es an zeitgemäßen Voraussetzungen zu einer rechtmäßigen Einschränkung derselben.

Die Initiative der ACLU ist begrüßenswert. Die Hoffnungen, dass sich eine aussagekräftige Erneuerung der Menschenrechtsinterpretation durchsetzen wird, leider gering.

7 Ergänzungen

  1. Hallo,

    wer ist denn in diesem Menschenrechtsausschuss drin?
    Ich hab je eben spontan alle Hoffnung aufgegeben,
    aber vielleicht klappts ja doch wenn alle hoffen,
    dass der Menschenrechtsausschuss den Ammis einen Schuss vor den Bug gibt, und dann die Dominosteine anfangen zu fallen,
    sprich, es werden Änderungen zum Wohle der Bürger in den jeweiligen Staaten in Gang gesetzt (die NSA wird wohl nicht die Spitze des Eisberges, aber es scheint ja Eisberge in jedem Staat zu geben,…)

    Gruß
    kleines Kind

  2. (konkret sollte meine Frage eigentlich lauten „Wer sind denn die 18 Sachverständiger?“)

  3. die usa in einem zug mit menschenrechten zu nennen wie in der überschrift ist der hohn in geschriebener form.

  4. Ich meine man ist von der größten Terrorvereinigung der Welt ja schon einiges Gewohnt und eigentlich sollte einen nichts mehr überraschen im Bezug auf die Erfinder der Demokratie, aber:

    „Sondern sie streiften aufkommende Vorwürfe von Menschenrechtsverletzungen an Ausländern einfach ab, indem sie darauf beharrten, Menschenrechtskonventionen gälten nicht für US-Militärkräfte und Geheimdienste, die im Ausland operierten.“

    Da bleibt einem doch mal die Spucke weg. Nach all dem was dieses Land der Welt angetan hat, womit will man da noch die Zusammenarbeit mit den USA rechtfertigen? Ist die Gesellschaft so Geldgeil?

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.