Updates im Verfahren gegen GCHQ vor dem EGMR: Schnellverfahren!

Anfang Oktober hatten wir darüber berichtet, dass die britischen NGOs Open Rights Group, Big Brother Watch und PEN  zusammen mit Constanze Kurz, Sprecherin des CCC, Beschwerde am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegen den britischen Geheimdienst GCHQ eingelegt hatten. Grund war, wie nicht anders anzunehmen, die ausufernde Massenüberwachung von Bürgern. Britische Gerichte hatten die Beschwerde abgewiesen, doch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte will sich deren nun im Schnellverfahren annehmen – das gibt eine Pressemitteilung des CCC erfreulicherweise bekannt.

Das Gericht hat die britische Regierung aufgefordert, bis zum 2. Mai Stellung zu den Anschuldigungen zu nehmen und zu erklären, wie die Aktivitäten des GHCQ mit dem Recht auf Privatsphäre vereinbar sind, wie es in Artikel 8 der  Europäischen Konvention der Menschenrechte verankert ist.

(1) Jede Person hat das Recht auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung und ihrer Korrespondenz.

(2) Eine Behörde darf in die Ausübung dieses Rechts nur eingreifen, soweit der Eingriff gesetzlich vorgesehen und in einer demokratischen Gesellschaft notwendig ist für die nationale oder öffentliche Sicherheit, für das wirtschaftliche Wohl des Landes, zur Aufrechterhaltung der Ordnung, zur Verhütung von Straftaten, zum Schutz der Gesundheit oder der Moral oder zum Schutz der Rechte und Freiheiten anderer.

Die Beschwerdeführer gehen davon aus, dass der Gerichtshof die Praktiken als unvereinbar mit diesem Menschenrecht befinden wird und erkennt, dass Lücken in der Gesetzgebung vorhanden sind, die eine Einschränkung oder Kontrolle der Abhörung von Bürgern nicht ermöglichen. Daraus wird hoffentlich die Notwendigkeit neuer gesetzlicher Rahmenbedingungen ersichtlich, die auf Verhältnismäßigkeit, wirksamer öffentlicher und behördlicher Aufsicht und Informiertheit der Bürger fußen –  damit in Zukunft das Menschenrecht auf Privatsphäre auch in einer digitalisierten und hochvernetzten Welt durchgesetzt werden kann.

4 Ergänzungen

  1. Nennt mich einen Pessimisten aber ich habe wenig Hoffnung, dass dieses Verfahren etwas ändern wird.
    Die britische Regierung wird sich wohl auf den zweiten Absatz berufen:
    – gesetzlich vorgesehen
    – notwendig für nationale Sicherheit (der böse Terrorismus!!11elf)
    – Verhütung von Straftaten (Phrase Ihrer Wahl einsetzen)

    Dann wird der Gerichtshof sagen „OK, ist ja von den Gesetzen gedeckt, wir haben das schriftlich“ und die Sache ist durch. Andernfalls muss Onkel Obama wohl mal vorbeikommen und nachhorchen, was der EU denn einfällt so terrorismusfreundlich zu werden.

    Brave new world… -.-

  2. Mich interessiert eher, warum der britischen Regierung ein solch langer Zeitraum (bis zweiter Mai) eingeräumt wird und es dann noch Schnellverfahren heißt. Aber anscheinend mahlen die Mühlen beim EGMR langsamer als anderswo.

    Immerhin wurde das Schnellverfahren eingeleitet. Aber ich hoffe, es wird in Zukunft noch mehr Druck als heute ausgeübt.

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