Morgen wird der Bundestag über das geplante Leistungsschutzrecht für Presseverleger abstimmen. Gegen das Gesetz, was laut Befürworter den sogenannten Qualitätsjournalismus stärken soll, wehren sich jetzt diejenigen, die diesen schaffen. Der Deutsche Journalisten-Verband, bisher ein Befürworter eines Leistungsschutzrechts, fordert nun die Abgeordneten per Pressemitteilung auf, diesem Gesetzentwurf die Zustimmung zu verweigern. Aber nicht, weil der DJV ein Leistungsschutzrecht generell ablehnt, sondern weil der aktuelle Kompromiss den Urhebern schaden würde.
So fehle die Anerkennung der Urheberrechte ebenso wie ein in der Höhe festgelegter angemessener Vergütungsanspruch für die Journalistinnen und Journalisten. Auch die einzig praktikable Durchsetzung der Ansprüche mittels einer Verwertungsgesellschaft sehe der Gesetzentwurf nicht vor.
Deutlicher gegen den Leistungsschutzrechtsunsinn sprechen sich die Freischreiber aus. Der Berufsverband freier Journalistinnen und Journalisten kritisiert den Kompromiss, weil dieser „die schlimmsten Befürchtungen der Freien wahr werden“ lasse.
Was heißt das für uns Freie und unsere Texte? Konkurriert das Leistungsschutzrecht jetzt doch mit dem Urheberrecht? Und wie wird dieses Monopol der Verwerter gegenüber den eigentlichen Urhebern begründet?
Und schließen sich dem DJV an:
„Wir haben schon zu viele Rechte an unserer Arbeit verloren“, sagt Benno Stieber, Vorsitzender von Freischreiber. Freischreiber fordert die Abgeordneten des Deutschen Bundestags auf, gegen das Leistungsschutzrecht zu stimmen.
Morgen um 9 Uhr kann man am Brandenburger Tor in Berlin gegen die Abstimmung und das Leistungsschutzrecht demonstrieren.
Der DJV war nie ein Befürworter des Leistungsschutzrechts. Für uns ging es vielmehr darum, die Rechte und Interessen der Journalisten in den verschiedenen Entwürfen zum Leistungsschutzrecht durchzusetzen. Weil dies nicht gelungen ist, lehnen wir den Gesetzentwurf ab.
26.10.2010, Hendrik Zörner für Leistungsschutzrecht
26.10.2010, DJV, vertreten durch Hendrik Zörner, für Leistungsschutzrecht
ach, das ist doch so alt, das ist doch quasi schon „nie“
Wenn es nicht unsere Demokratie(hust) in so ein erbärmliches Licht rücken würde, könnte man über diesen „Affenzirkus“ nur lachen.
Was in den letzten Jahren so verabschiedet wurde war zum größtenteils einfach nur als absurd zu bezeichnen, aber das LSR braucht ganz neue Definitionen.
Nur zur Klarstellung. Freischreiber lehnt das Leistungsschutzrecht bereits seit 2009 sb. Weil wir schon damals befürchtet haben, dass die Interessen der Urheber beeinträchtigt werden. Nachzulesen ist das hier: http://www.freischreiber.de/home/gesetzentwurf-für-ein-leistungsschutzrecht-für-verlage-rechtsunsicherheit-für-freie-journaliste