Seit diesem Jahr gibt es zur Finanzierung des Öffentlich-Rechtlichen Systems die Haushaltsabgabe. Damit gibt es wieder eine erneute Diskussion über den Sinn und Unsinn der Öffentlich-Rechtlichen Medien, bzw. über eine Weiterentwicklung des Systems hinein ins 21. Jahrhundert. Das Zentrums für digitale Kulturen an der Leuphana Universität Lüneburg hat als Beitrag zu dieser Debatte mit “Grundversorgung 2.0″ nun „Thesen zur medialen Grundversorgung im Internet-Zeitalter“ vorgelegt.
Man möchte sich dem Themenfeld in seinen grundlegenden Dimensionen nähern:
Wenn sich der Grundversorgungs-Auftrag aus seiner demokratiefördernden Funktion begründet und eine qualifiziert Öffentlichkeit herstellen soll, wie muss er sich ändern, wenn sich durch das Internet Demokratie und Öffentlichkeit verändern? Welche Inhalte gehören zur Grundversorgung, welche nicht? Was macht die besondere Qualität öffentlich-rechtlicher Programme im Vergleich zu anderen aus? Wie verhält sich die öffentliche Informations- und Wissensinfrastruktur zur zunehmenden Ökonomisierung? Wie ist es um Medienforschung und Medienpolitik bestellt? Was bedeutet der medientechnologische Wechsel von der Mangelressource Spektrum zu den stetig wachsenden Bandbreiten des Internet für die Regulierung? Wenn das Internet die Erwartungen an Transparenz und Partizipation erhöht hat, wie sieht dann eine gesellschaftliche Repräsentation bei der Organisation öffentlich-rechtlicher Medien im 21. Jahrhundert aus?
Die 15 Thesen mit zahlreichen Unterthesen sind überaus spannend und diskussionswürdig. Dafür gibt es eine eigene Plattform, um diese auch einzeln diskutieren zu können.