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Gerichtsurteil: Verfassungsschutz im Saarland soll für Handy-Überwachung zahlen

Nach einem noch nicht rechtskräftigen Urteil aus Saarlouis muss der saarländische Verfassungsschutz für die Überwachung von Handys an das Mobilfunkunternehmen E‑plus bezahlen. Zwischen Oktober 2010 und Januar 2011 hatte E‑plus auf Anordnung des Innenministeriums mehrere Telefonanschlüsse überwacht und forderte dafür eine Entschädigung von 1290 Euro. Nachdem der Verfassungsschutz dies mit der Begründung abgelehnt hatte, es…

  • Andrea Jonjic-Beitter

Nach einem noch nicht rechtskräftigen Urteil aus Saarlouis muss der saarländische Verfassungsschutz für die Überwachung von Handys an das Mobilfunkunternehmen E‑plus bezahlen. Zwischen Oktober 2010 und Januar 2011 hatte E‑plus auf Anordnung des Innenministeriums mehrere Telefonanschlüsse überwacht und forderte dafür eine Entschädigung von 1290 Euro. Nachdem der Verfassungsschutz dies mit der Begründung abgelehnt hatte, es gebe keine gesetzliche Regelung, klagte E‑plus. Die Gesetzeslücke entstand mit einer Änderung des Telekommunikationsgesetztes 2009, als es den Ländern überlassen wurde, eine Regelung für ihre Verfassungsämter zu finden. In Bayern, Niederachsen und Rheinland-Pfalz gibt es beispielsweise neue Gesetze, wonach Mobilfunkunternehmen dem Landesverfassungsschutz kostenlos Daten überlassen müssen.

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2 Kommentare zu „Gerichtsurteil: Verfassungsschutz im Saarland soll für Handy-Überwachung zahlen“


  1. Komisch, wenn Private was für den Staat tun sollen, ist das immer kostenlos. Aber für jeden Mist den die einem ungebeten zukommen lassen, nehmen sie „Bearbeitungsgebühren“. Das geht doch irgendwie nicht zusammen.


  2. In welchen Landesgesetzen ist das denn geregelt? Wie sieht es in BW aus?

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