Einbetten von Youtube Videos verletzt laut BGH eventuell Urheberrechte [Update]

Der Bundesgerichtshof sagte gestern in einer mündlichen Verhandlung, dass das Einbetten von YouTube-Videos in fremde Websiten möglicherweise eine Rechtsverletzung darstelle. Das Einbetten sei nicht mit einer Verlinkung vergleichbar und verletze eventuell Urheberrechte, so der Vorsitzende Richter Joachim Bornkamm. Es geht bei dem Fall um ein Video über Wasserverschmutzung, das der Hersteller von Wasserfiltern produziert hatte. Ein Konkurrent band den Film auf seiner Homepage ein, der Urheber des Films wollte das verbieten. Laut Tagesschau erwägt der Bundesgerichtshof auch, den Sachverhalt dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg vorzulegen, weil europäisches Recht eine Rolle spielen könnte.

Ein ähnlich gelagerter Fall aus Schweden liegt bereits bei den Richtern in Luxemburg vor. Sollte sich die Rechtsauffassung durchsetzen, entstünde nach Auffassung von Beobachtern ein neues Geschäftsfeld für Abmahnanwälte, da auf Facebook und in Blogs millionenfach Videos im Wege des Framings geteilt werden.

Eine Entscheidung soll am 16. Mai verkündet werden.

Leonhard Dobusch hat hier im Januar bereits ausführlich über den „Risikofaktor Einbettung: YouTube, Twitter und das Urheberrecht“ geschrieben.

[Update]

Laut der Frankfurter Rundschau hat die Firma, die im Video als verantwortlich genannt wird, das Video nicht mal selbst hochgeladen, sondern ein Internetportal für Spiritualität. Dessen Mitarbeiter haben dann also auch erlaubt, dass das Video eingebettet werden kann. Warum dann nicht die Esoterik-Plattform verklagt oder zum Entfernen aufgefordert wurde, konnte aber wohl auf Nachfrage weder der Filterhersteller noch der BGH noch der Plattform-Betreiber erklären.

11 Ergänzungen

  1. Also ich verstehe das gar nicht, ein Blick auf die Terms of Use zeigt, doch dass der Urheber YouTube und dessen Benutzern uneingeschränkte Veröffentlichungsrechte gibt:

    However, by submitting Content to YouTube, you hereby grant YouTube a worldwide, non-exclusive, royalty-free, sublicenseable and transferable license to use, reproduce, distribute, prepare derivative works of, display, and perform the Content in connection with the Service and YouTube’s (and its successors‘ and affiliates‘) business, including without limitation for promoting and redistributing part or all of the Service (and derivative works thereof) in any media formats and through any media channels. You also hereby grant each user of the Service a non-exclusive license to access your Content through the Service, and to use, reproduce, distribute, display and perform such Content as permitted through the functionality of the Service and under these Terms of Service.

  2. Aber in YouTube Videos könnten ja auch versteckte Daten (Steganographie) sein. In einem Video kann Überwachungstechnologie für Unterdrückungsregimes gespeichert werden.

    Die Reporter ohne Grenzen haben aber gefordert, dass Überwachungstechnologie nicht exportiert werden darf:

    https://netzpolitik.org/2013/bundestags-ausschuss-abgeordnete-diskutieren-uber-exportkontrollen-fur-uberwachungstechnologien/

    Jetzt stellt sich nur noch die Frage, ob man jetzt für das Einbetten von Videos mit versteckter Überwachungstechnologie bestraft werden sollte…

  3. Immer mal langsam. Der Bundesgerichtshof meint gar nichts. Diese ganzen Berichte, die derzeit kursieren, halte ich für extrem unseriös. Panikmache, bevor überhaupt was passiert ist. Der Richter am BGH hat während der Verhandlung die Anmerkung gemacht, Framing bzw. Embedding könnte eine Rechtsverletzung sein. Muss aber nicht. Wir wissen es erst, wenn ein Urteil gefällt ist, alles andere ist derzeit Spekulation – und auf der Welle reiten gerade einige Anwälte, um mal wieder ein bisschen Aufmerksamkeit zu bekommen.

  4. heute ist ein guter tag für die damen und herren ab(zock)mahnanwälte. da ist die neue villa am genfer see so gut wie sicher….

  5. Das einbetten von fremden Content soll eine Urheberrechtsverletzung? Ja klar ist das Möglich.

    Aber bei Youtube (oder ähnlichen Diensten)? Jeder stellt Youtube während der Nutzung eine weltweite, nicht-exklusive und gebührenfreie Lizenz zur Verfügung. Erlaubt der Nutzer das externe einbetten, dann überträgt er auch jeder externen Seite oder Software diese weltweite, nicht-exklusive und gebührenfreie Lizenz zur Anzeige des Videos.

    Er kann sie aber jeder Zeit wieder wegnehmen. Zum Beispiel Durch Löschen des Videos, oder die Einstellung „Externes Einbetten nicht erlauben“ oder das Video Privat stellen. Dann erlischt die Einbettungsfunktion beim Konkurrenten und deren Lizenz.

    Wird beim BGH jede banale Klage angenommen?

  6. Was kommt als nächstes ? Als nächstes müssen wir dann auch noch alle Links zu anderen Webseiten entfernen, weil der andere dann eventuell 0,000000001 Besucher mehr auf seiner Webseite haben könnte.

  7. Kurze Frage zum besseren Verständnis:

    Sollten entweder der BGH oder der EuGH Framing bzw. Embedding als Urheberrechtsverletzung qualifizieren, stellte dann nicht alle Arten der Einbindug – SoundCloud, Vimeo, eingebette Tweets, Storify, etc ihr kennt das – eine abmahnfähige Urheberrechtsverletzung oder ist das Urteil defiziert auf YouTube-Clips zugeschnitten?

  8. Also das wäre ja wirklich der Hammer, falls das durchgesetzt wird. Ich selber habe ebenfalls viele Videos von Youtube eingebettet. Also normalerweise sollte ausschließlich der User der das Video veröffentlicht bzw. auf derartigen Plattformen hochladet eine Abmahnung kassieren. Wo soll denn das in Zukunft noch alles hinführen? Na da bin ich mal gespannt was am 16. Mai verkündet wird.

  9. ich finds ja interessant, wie der staat dem ganzen internet-geschehen hinterherhumpelt. kaum einer weiss, wie generell mit den rechten umzugehen ist.
    dann kommt wieder mal google, macht einfach mal (zb. streetview) & wartet ab. es folgt eine lange phase des nachdenkens ob das ok ist, aber nachdem google eh mehr macht hat als mancher staat, akzeptiert man es.

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