Online-Konsultation zu Open Government

Am heutigen Dienstagnachmittag ging die Online-Konsultation zum Open Government-Eckpunktepapier des IT-Planungsrats an den Start. Bis zum 22.6.2012 – also etwa zwei Wochen lang – können hier die Punkte einzeln kommentiert werden. Zentrales Anliegen des Papiers sei es, so heißt es eingangs, eine Verständigungsgrundlage für Bund, Länder und Kommunen zu sein.

Das Papier besteht aus zwei Abschnitten. Punkte eins bis vier skizzieren Vorgehensweisen und benennen Aspekte, die der Klärung bedürfen: Die Überschriften lauten: Nationales Verständnis und Fahrplan entwickeln; Open Government bedeutet Kulturwandel; Bestehende Ansätze nutzen und ausbauen; Den Rechtsrahmen überprüfen und einheitliche Anwendung empfehlen. Der fünfte Punkt enthält dann ein konkretes Vorhaben. Nämlich eine „zentral zugängliche Internetseite“ zum Thema aufbauen zu wollen.

Hilfreich ist vor allem auch der zweite Abschnitt – der Anhang – der faktisch amtliche Definitionen von Begriffen wie Open Governemt und Open Data vorschlägt. Dieses Glossar beschreibt etwa die „Abgrenzung Open Government – E-Government“ so:

“Open Government umfasst jede Aktivität in öffentlichen Verwaltungen, die Transparenz, Teilhabe und Zusammenarbeit fördert, unabhängig davon, ob sie unter Einsatz moderner Informations- und Kommunikationstechnik (IT) erfolgt. Soweit Open Government unter Einsatz moderner Informations- und Kommunikationstechnik (IT) betrieben wird, handelt es sich hierbei auch um eine besondere Ausprägung des E-Government.“


Die Kommentare und Antworten zum Papier sind übrigens im Sinne von Open Data im xml/csv/xls Format abrufbar. Durchgeführt und moderiert wird die Konsultation von Zebralog; ein Unternehmen, das diverse Bürgerbeteiligungsverfahren für Ministerien etc. durchführt.

Der jetzt vorliegende Entwurf wurde bereits im vergangen Jahr (6. September 2011) vom IT-Planungsrat zur „Kenntnis“ genommen; die Vorlage stammt von einer Anfang desselben Jahres eingerichteten Bund-Länder-Arbeitsgruppe zum Thema Open Government. Der Planungsrat fungiert als „zentrales Gremium für die föderale Zusammenarbeit in der Informationstechnik“.

Warum es neun Monate dauerte, bis die Öffentlichkeit den Entwurf zu Gesicht bekommt und kommentieren kann, ist nicht bekannt. Jedenfalls erfolgte bereits im Februar 2012 eine „Stellungnahme der Konferenz der Informationsfreiheits-beauftragten in Deutschland (IFK)“ (pdf). In der wird eine „proaktive“ Veröffentlichtungspflicht von Informationen seitens der Verwaltungen eingefordert. Weiter heißt es:

„Die Informationsfreiheitsbeauftragten vertreten den Standpunkt, dass öffentliche Daten von den zuständigen öffentlichen Stellen grundsätzlich kostenfrei zur Verfügung gestellt werden müssen.“

Bis zum Herbst 2012 wird das Eckpunktepapier überarbeitet; „Anregungen aus der Konsultation“ sollen „aufgegriffen“ werden. Welche Punkte Berücksichtigung finden und welche nicht, soll dokumentiert werden. Im Herbst berät dann der IT-Planungsrat über das Papier. Und schließlich in 2013, so ist es geplant, wird der Prototyp eines Open Data-Kataloges des Bundes online gehen.

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