Innerhalb der letzten 2 Wochen hat eine Anwaltskanzlei aus West Virginia 16.700 Klagen gegen Filesharer von Filmen mit nackten Erwachsenen eingereicht. Damit wird die Kanzlei Tabellenführer der US-Copyright-Prozesse 2010.
Gegen 7.098 BitTorrent-Sharer des Films „Batman XXX: A Porn Parody“ und 9.729 Sharer eines Films mit weniger amüsantem Titel wurde Beschwerde eingereicht. Die Adult Copyright Company wartet nun auf die Namen der Anschlussinhaber hinter den IP-Adressen, um diesen dann einen Vorschlag zur außergerichtlichen Einigung zukommen zu lassen. Andernfalls droht eine Klage „bis zum Äußersten“ – der gesetzliche Rahmen sieht bis zu 150,000$ Strafe vor.
Mit dieser Drohung sollte die Kanzlei auf eine hohe Bereitschaft treffen, die zur außergerichtlichen Einigung verlangte Summe zu erhalten. Nicht zu Unrecht spricht man schon seit einiger Zeit von einem Geschäftsmodell. Beeindruckend ist aber die kurze Zeit, in der die Kanzlei die IP-Adressen gesammelt hat: Die US Copyright Group, die dieses Geschäftsmodell quasi „erfunden“ hat, sammelte in 5 Jahren(!) gerade mal 18.000 Adressen.