Deutsche Version: Comic erklärt Creative Commons

Vor kurzem haben wir hier ein englischsprachiges Comic von dem brasilianischen Künstler nerdson vorgestellt, das Creative Commons erklärt. Da die Vorlage unter einer CC-BY-Lizenz steht und die Rohdateien im Netz zu finden sind, hat Linus daraus eine deutschsprachige Version gebaut:

Die Übersetzung steht wie das Original unter der CC-BY-Lizenz.

25 Ergänzungen

  1. Mir erschließt sich nicht, wieso die Übersetzung nicht auch unter eine CC-Lizenz gestellt wurde. Die Nutzung ist im übrigen nicht lizenzkonform, da die Wiedergabe des Lizenztextes fehlt bzw. der Link zu Creative Commons.

    Jetzt heißt das: „Alle Rechte vorbehalten, soweit sich nicht aus den Verpflichtungen hinsichtlich der Nutzung des unter CC-BY stehenden Werks von nerdson, auf dem die Bearbeitung beruht, etwas anderes ergibt“. Das ist nicht im Geist von CC.

    1. @Klaus Graf: Verstehe ich nicht. Das steht da nicht, aber wir werden morgen gerne nochmal eine Version veröffentlichen, wo das CC-BY ganz groß in die Zeile ganz unten eingebaut wird, um Missverständnisse zu vermeiden.

  2. Oder doppelte Leerzeichen fallen auch sofort mehrere auf: „soll damit aber“ oder „und individuali-“ und vmtl. auch noch mehr. Habs nicht sauber gelesen, sondern nur überflogen.

  3. Netter Comic! Er erklärt die Basics, doch steckt der Teufel im Detail.

    WAS ist z.B. „kommerzielle Nutzung“?

    -> ein Blog, unter dessen Artikeln Flattr-Buttons stehen?

    -> ein Blog mit Affiliate-Links, z.B. zu Amazon?

    -> ein Blog mit Google Ads?

    -> der redaktionelle Teil einer Zeitung?

    -> oder nur die Veröffentlichung unter Paywall, der Abdruck auf einem T-Shirt etc.?

    Und was, wenn der Autor/Künstler im Nachhinein die Lizenz ändert? Davon merkt ein Blogger ja nichts, wenn der Artikel schon „uralt“ ist…

    1. @Claudia: Wir haben dazu einen Podcast über Creative Commons vorbereitet, der wohl nächste Woche erscheint und alle Fragen beantwortet, die man als Blogger in der Regel hat.

  4. Da mit dem Lizenz ändern erklärt sich mir auch noch nicht. Erst alles frei rausgeben, dann Lizenz ändern und Abmahnungen schicken?
    Aber ansonsten schöne Erklärung. Hat das Mädel nur zu gut verstanden. ;)

  5. @ Claudia:
    Hab mal was aus dem Lizenztext (by-nc) rausgesucht:

    „Die Rechteeinräumung gemäß Abschnitt 3 gilt nur für Handlungen, die nicht vorrangig auf einen geschäftlichen Vorteil oder eine geldwerte Vergütung gerichtet sind („nicht-kommerzielle Nutzung“, „Non-commercial-Option“). Wird Ihnen in Zusammenhang mit dem Schutzgegenstand dieser Lizenz ein anderer Schutzgegenstand überlassen, ohne dass eine vertragliche Verpflichtung hierzu besteht (etwa im Wege von File-Sharing), so wird dies nicht als auf geschäftlichen Vorteil oder geldwerte Vergütung gerichtet angesehen, wenn in Verbindung mit dem Austausch der Schutzgegenstände tatsächlich keine Zahlung oder geldwerte Vergütung geleistet wird.“

    Fast schon etwas schwammig. Bei flatt@ Claudia:
    Hab mal was aus dem Lizenztext (by-nc) rausgesucht:

    „Die Rechteeinräumung gemäß Abschnitt 3 gilt nur für Handlungen, die nicht vorrangig auf einen geschäftlichen Vorteil oder eine geldwerte Vergütung gerichtet sind („nicht-kommerzielle Nutzung“, „Non-commercial-Option“). Wird Ihnen in Zusammenhang mit dem Schutzgegenstand dieser Lizenz ein anderer Schutzgegenstand überlassen, ohne dass eine vertragliche Verpflichtung hierzu besteht (etwa im Wege von File-Sharing), so wird dies nicht als auf geschäftlichen Vorteil oder geldwerte Vergütung gerichtet angesehen, wenn in Verbindung mit dem Austausch der Schutzgegenstände tatsächlich keine Zahlung oder geldwerte Vergütung geleistet wird.“

    Fast schon etwas schwammig. Bei flattr-Button oder GoogleAds kann man vielleicht davon ausgehen, dass es nicht „vorrangig auf einen geschäftlichen Vorteil“ ausgerichtet ist. Beziehungsweise der „Austausch der Schutzgegenstände“ nicht direkt in Beziehung mit einer „geldwerten Vergütung“ in Verbindung steht. Aber sicher sagen kann ich Euch das auch nicht.

    r-Button oder GoogleAds kann man vielleicht davon ausgehen, dass es nicht „vorrangig auf einen geschäftlichen Vorteil“ ausgerichtet ist. Beziehungsweise der „Austausch der Schutzgegenstände“ nicht direkt in Beziehung mit einer „geldwerten Vergütung“ in Verbindung steht. Aber sicher sagen kann ich Euch das auch nicht.

    Zum Thema Lizenzänderung:
    Eine einmal gegebene CC-Lizenz lässt sich nicht zurücknehmen. Siehe dazu auch:

    „Vorbehaltlich der oben genannten Bedingungen gilt diese Lizenz unbefristet bis der rechtliche Schutz für den Schutzgegenstand ausläuft. Davon abgesehen behält der Lizenzgeber das Recht, den Schutzgegenstand unter anderen Lizenzbedingungen anzubieten oder die eigene Weitergabe des Schutzgegenstandes jederzeit einzustellen, solange die Ausübung dieses Rechts nicht einer Kündigung oder einem Widerruf dieser Lizenz (oder irgendeiner Weiterlizenzierung, die auf Grundlage dieser Lizenz bereits erfolgt ist bzw. zukünftig noch erfolgen muss) dient und diese Lizenz unter Berücksichtigung der oben zum Erlöschen genannten Bedingungen vollumfänglich wirksam bleibt.“

  6. Oh, da ist mir wohl etwas doppelt reingeraten. Gibts hier eine Edit-Funktion? Wenn nicht darf das gern jemand von den Admins korrigieren ;) Sorry.

  7. Der einzige Punkt der mich bei den CC-Lizenzen stört und weshalb ich mich dagegen entscheiden musste sie zu verwenden ist der, dass in allen Fällen eine Namensnennung notwendig ist.

    Ich möchte meine Fotos für jeden ohne jegliche Einschränkung verfügbar machen, auch ohne dass derjenige meinen Namen nennen muss – eben wirklich zu 100% frei von allen Bedingungen – und das ist mit CC nicht möglich, wenn ich das richtig sehe. Warum man die Option auch die Namensnennung auszuklammern nicht in den Lizenzen haben will erschließt sich mir nicht aber vielleicht könnt ihr etwas dazu sagen, da ihr euch gerad umfangreich mit dem Thema beschäftigt habt ?

    Ich werd‘ da nicht so richtig schlau draus :)

    1. @Dominik: Daran ist CC etwas unschuldig, zumindest in Deutschland geht das wegen dem Urheberrecht gar nicht anders. (Dich hält natürlich niemand davon ab, einfach Deine Bilder irgendwo ohne Namen hochzuladen)

  8. Schöner comic!
    Bleibt bei mir eine Frage offen:
    – Mittelstandsunternehmen startet neue webseite mit internen Mitarbeitern (also keine auftragsarbeit)
    Fällt das im Sinne der cc unter „nicht komerziell“ o.O?

  9. Wie soll das mit dem zurückrufen von Einschränkungen gehen? Einmal CC, immer CC! Und was ist mit den Autorenrechten gemeint?

  10. @corppneq: Man kann nachträglich Beschränkungen der Lizenz aufheben. Hat man z.B. ein Musikstück unter CC-BY-NC-SA veröffentlicht, kann man dennoch durch eine entsprechende Vereinbarung mit einer Radiostation das Senden (= kommerzielle Verwendung) erlauben. Zitat:

    „Diese Lizenz kann nur durch schriftliche Vereinbarung zwischen Ihnen und dem Lizenzgeber modifiziert werden. Derlei Modifikationen wirken ausschließlich zwischen dem Lizenzgeber und Ihnen und wirken sich nicht auf die Dritten gemäß Ziffern 8.a) und b) angeboteten Lizenzen aus.“

    Für diese Zwecke gibt es auch ein Projekt namens CCPlus:

    http://wiki.creativecommons.org/Ccplus

  11. @maruks, @Finanzer

    Danke, das hilft schonmal weiter. Die Zero-Lizenz scheint in der Tat das Richtige zu sein – die hab‘ ich gar nicht gefunden beim Stöbern auf den CC-Seiten und so.

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