Die Humanistische Union (HU) kritisiert in einer Pressemeldung die nach ihrer Ansicht unzureichende Evaluation der Videoüberwachung im öffentlichen Nahverkehr Berlins.
Wie jetzt bekannt wurde, lässt der Berliner Senat die gesetzlich vorgesehene Überprüfung der Videoüberwachung im öffentlichen Nahverkehr Berlins ins Leere laufen. In seiner Antwort auf eine Kleine Anfrage des Abgeordneten Benedikt Lux (Drs. 16/13853) gab der Berliner Innensenator bekannt, dass man lediglich die durch die Polizei selbst angefertigten Videoaufzeichnungen evaluieren werde, die von den Verkehrsbetrieben praktizierte Videoüberwachung hingegen nicht.
Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) dürfen seit zwei Jahren die Aufzeichnungen ihrer Videokameras auf den Bahnhöfen und in Zügen für 24 Stunden speichern. „Mit tausenden Kameras betreibt die BVG eine der größten, flächendeckenden Videoüberwachungsanlagen Deutschlands“, schreibt die HU. Als im Herbst 2007 die rot-rote Koalition das Polizeigesetz und das Datenschutz änderte, um die Videoüberwachung ausweiten zu können, wurde eine Evaluation der Maßnahmen nach zwei Jahren versprochen.
Die HU kritisiert es als „Taschenspielertrick“, dass die Videoüberwachung der BVG nun von der Evaluation ausgeschlossen ist. Der Senat habe dafür gesorgt, dass von der BVG Videoaufzeichnungen erstellt werden, und habe dann der Polizei einen gesetzlichen Zugang zu den Daten verschafft.
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Und – ist da jetzt irgendwer erstaunt drüber?