Lesenswerter Kommentar von Heribert Prantl zum Terrorcamp-Gesetz: Per Mausklick zum Terrorist.
Unter Strafe gestellt wird die noch nicht konkrete Vorbereitung von noch nicht konkreten Straftaten. Die zu einer rechtsstaatlichen Verurteilung untauglichen Strafvorschriften werden deshalb geschaffen, weil der Staat zur Verfolgung dieser neuen nebulösen Delikte das schwere Instrumentarium der Strafprozessordnung auspacken kann: Überwachung und Aufzeichnung der Telekommunikation, Lauschangriff, Hausdurchsuchung bei Kontaktpersonen, Kontrollstellen auf Straßen und Plätzen, Vermögensbeschlagnahme, Verhaftung und Untersuchungshaft wegen Wiederholungsgefahr. Die schwersten denkbaren Maßnahmen und Grundrechtseingriffe werden also auf allerdünnstes Eis gestellt.
Lesenswert zu dem gesamten Thema ist http://www.feindstrafrecht.com: Jens twitterte gestern Abend noch eine Änderung wegen des Prantl-Kommentars. Absolut zu empfehlen.