Mirror der Infoseite des AK Vorrat zur Verfassungsbeschwerde

Weil die Seite des AK Vorrat wegen der heutigen Verhandlung offensichtlich überlastet ist, veröffentlichen wir den wichtigsten Ausschnitt hier. Das Original findet sich unter dieser Adresse. (Hat leider im ersten Anlauf nicht funktioniert, korrigiert)

Verfahrensstand

Das Bundesverfassungsgericht hat die Herausgabe von Vorratsdaten im März und Oktober 2008 durch einstweilige Anordnungen eingeschränkt. Über die Zulässigkeit der Vorratsdatenspeicherung selbst und über den Antrag, das Verfahren dem Europäischen Gerichtshof vorzulegen, ist noch nicht entschieden.

Verfahrensgang

  1. Beschwerdeschrift vom 31.12.2007
  2. Schreiben des Bundesverfassungsgerichts vom 05.02.2008 (Fragenkatalog)
  3. Schreiben des Bundesverfassungsgerichts vom 06.02.2008 (Eingangsbestätigung)
  4. Zweiter Schriftsatz der Beschwerdeführer vom 11.02.2008
  5. Dritter Schriftsatz der Beschwerdeführer vom 28.02.2008
  6. Schreiben des Bundesverfassungsgerichts vom 05.03.2008 (Eingangsbestätigung weitere Beschwerdeführer)
  7. Gutachten des Max-Planck-Instituts, Endfassung vom Februar 2008
  8. Schriftsatz der Bundesregierung vom 18.02.2008 (Stellungnahme einstweilige Anordnung)
  9. Antworten der Bundesregierung und von vier Landesregierungen vom 19./20.02.2008 (Stellungnahme zu Fragen)
  10. Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 11.03.2008 (einstweilige Anordnung)
  11. Vierter Schriftsatz der Beschwerdeführer vom 17.03.2008
  12. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 29.04.2008 (Abweisung des Eilantrags der weiteren Beschwerdeführer)
  13. Schreiben des Bundesverfassungsgerichts vom 07.05.2008 (Fristverlängerung)
  14. Schreiben des Bundesrates vom 23.05.2008 (keine Stellungnahme)
  15. Schreiben des Bundesverwaltungsgerichts vom 04.06.2008 (Textversion) (Stellungnahme)
  16. Fünfter Schriftsatz der Beschwerdeführer vom 13.08.2008, Anlage 1, Anlage 3.1, Anlage 3.2, Anlage 3.3 (Antrag einstweilige Anordnung)
  17. Schreiben des Bundesverfassungsgerichts vom 20.08.2008 (einstweilige Anordnung)
  18. Schreiben des Bundesjustizministeriums vom 22.08.2008 (Statistik)
  19. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 01.09.2008 (Verlängerung einstweilige Anordnung)
  20. Schriftsatz von Dr. Hirsch vom 03.09.2008 (einstweilige Anordnung)
  21. Schriftsatz der Bundesregierung vom 09.09.2008 (Stellungnahme einstweilige Anordnung)
  22. Schriftsatz der Bayerischen Staatskanzlei vom 15.09.2008 (Stellungnahme)
  23. Schreiben des Bundesverfassungsgerichts vom 17.09.2008 (Fristverlängerung)
  24. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 28.10.2008 (Ausweitung einstweilige Anordnung)
  25. Schreiben des Datenschutzbeauftragten der Länder vom 27.10.2008 (Textversion) (Stellungnahme)
  26. Schreiben des Bundesdatenschutzbeauftragten vom 28.10.2008 (Textversion) (Stellungnahme)
  27. Schreiben des Bundesgerichtshofes vom 07.11.2008 (Textversion) (Stellungnahme)
  28. Schreiben des Bundestags vom 27.11.2008 (keine Stellungnahme)
  29. Schriftsatz des Bevollmächtigten der Bundesregierung vom 28.11.2008 (Textversion) (Erwiderung auf die Beschwerdeschrift)
  30. Stellungnahme des Bundesverbandes Musikindustrie e.V. und des Börsenvereins des deutschen Buchhandels e.V. vom 06.02.2009
  31. Sechster Schriftsatz der Beschwerdeführer vom 23.02.2009 (Replik auf Beschwerdeerwiderung)
  32. Schreiben des Verwaltungsgerichts Wiesbaden vom 03.03.2009 (Vorlagebeschluss VG Wiesbaden)
  33. Schreiben des Bundesjustizministeriums vom 24.03.2009 (Statistik)
  34. Siebter Schriftsatz der Beschwerdeführer vom 26.03.2009 (zum Vorlagebeschluss)
  35. Schreiben des Bundesverfassungsgerichts vom 21.04.2009 (Fragen an Sachverständige)
  36. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 22.04.2009 (Verlängerung der einstweiligen Anordnung)
  37. Schreiben des Bundesjustizministeriums vom 02.06.2009 (Stellungnahme zu Fragen an Sachverständige)
  38. Achter Schriftsatz der Beschwerdeführer vom 09.06.2009 (Stellungnahme zu Fragen an Sachverständige)
  39. Schriftsatz von Dr. Hirsch vom 15.06.2009 (Replik auf Beschwerdeerwiderung)
  40. Stellungnahme von Prof. Dr. Ruland vom 08.06.2009
  41. Stellungnahme der Berliner Beauftragten für den Datenschutz vom 09.06.2009
  42. Stellungnahme des VATM Verbandes der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e.V. vom 09.06.2009
  43. Stellungnahme des BITKOM Bundesverbandes Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. vom 10.06.2009
  44. Stellungnahme der Bundesbeauftragten für den Datenschutz vom 10.06.2009
  45. Stellungnahme von Prof. Dr. Pfitzmann vom 10.06.2009
  46. Stellungnahme von Prof. Dr. Roßnagel vom 10.06.2009
  47. Stellungnahme des Chaos Computer Club e.V. vom 13.06.2009
  48. Stellungnahme des Herrn Freiling vom 20.06.2009
  49. Stellungnahme des eco Verbandes der deutschen Internetwirtschaft e.V. vom 13.07.2009 (Scan)
  50. Neunter Schriftsatz der Beschwerdeführer vom 22.09.2009 (Erwiderung auf die Stellungnahme des Bundesjustizministeriums)
  51. Schriftsatz von Dr. Hirsch vom 28.10.2009 (zur Lissabon-Entscheidung)
  52. Schreiben des Bundesjustizministeriums vom 28.09.2009 (Statistik)
  53. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 15.10.2009 (Verlängerung einstweilige Anordnung)
  54. Schreiben des Bundesverfassungsgerichts vom 21.10.2009 (Termin zur mündlichen Verhandlung)
  55. Stellungnahme des TELECOM Bundesverbandes der Anwender geschäftlicher Kommunikation e.V. vom 30.10.2009
  56. Schreiben des Bundesverfassungsgerichts vom 04.11.2009 (Stellungnahmen Börsenverein des deutschen Buchhandels, Bundesverband Musikindustrie und TELECOM e.V.)
  57. Schreiben des Bundesdatenschutzbeauftragten vom 24.11.2009
  58. Schreiben des Bundesverfassungsgerichts vom 02.12.2009 (Ablauf der mündlichen Verhandlung am 15.12.2009)
  59. Zehnter Schriftsatz der Beschwerdeführer vom 11.12.2009 nebst Anlagen 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13
  60. Schreiben des Bundesverfassungsgerichts vom 11.12.2009 (Umfrage zur Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung in der EU)

Siehe auch die Pressemitteilungen des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung:

  1. Massenverfassungsbeschwerde gegen „Totalprotokollierung der Telekommunikation“ angekündigt (30.07.2007)
  2. Aufraffen – Verfassungsbeschwerde einlegen (15.08.2007)
  3. Gegner der Vorratsdatenspeicherung planen größte Verfassungsbeschwerde in der Geschichte der BRD
  4. 13.000 wollen gegen Vorratsdatenspeicherung nach Karlsruhe ziehen (16.11.2007)
  5. Bundespräsident unterzeichnet, über 25.000 wollen klagen (26.12.2007)
  6. Verfassungsbeschwerde und Eilantrag gegen Vorratsdatenspeicherung eingereicht (31.12.2007)
  7. Bundesverfassungsgericht: Zuständigkeit in Sachen „Vorratsdatenspeicherung“ geklärt (30.01.2008)
  8. Historische Sammel-Verfassungsbeschwerde gegen Vorratsdatenspeicherung eingereicht (29.02.2008)
  9. Videoclip: Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung (16.03.2008)
  10. Bundesverfassungsgericht schränkt Vorratsdatenspeicherung ein – Zypries‘ Rücktritt gefordert (19.03.2008)
  11. Europaweiter Schriftsatz zur Klage gegen die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung (08.04.2008)
  12. Bundesverfassungsgericht soll Vorratsdatenspeicherung aussetzen (18.08.2008)
  13. Verfassungsgericht verlängert einstweilige Einschränkung der Vorratsdatenspeicherung (04.09.2008)
  14. Vorratsdatenspeicherung: Stellungnahme des Generalanwalts lässt zweites Verfahren erwarten (14.10.2008)
  15. Gerichtliche Eilentscheidung: Schrittweiser Kollaps der Vorratsdatenspeicherung erwartet (06.11.2008)
  16. Bundesgerichte kritisieren Vorratsdatenspeicherung – Aufruf zu Protest im Internet (29.12.2008)
  17. Nach Entscheidung zu Vorratsdatenspeicherung: Datenschützer weiter zuversichtlich (10.02.2009)
  18. Verwaltungsgericht: Vorratsdatenspeicherung ist „ungültig“ (16.03.2009)
  19. Bundesverfassungsgericht hinterfragt Vorratsdatenspeicherung (07.05.2009)
  20. Sachverständige warnen vor Missbrauch der Vorratsdatenspeicherung (24.07.2009)
  21. Erstes Verfassungsgericht erklärt Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig (27.11.2009)

Wir informieren Sie an dieser Stelle über den weiteren Verfahrensablauf.

Hinweis: Eine Teilnahme an der Verfassungsbeschwerde ist nicht mehr möglich. Registrierungen und Vollmachten werden nicht mehr angenommen.

Fragen und Antworten für Beschwerdeführer/innen

Was genau hat es mit der Vorratsdatenspeicherung auf sich?

Informationen und Links zum Thema Vorratsdatenspeicherung finden Sie in unserer 5-Minuten-Info.

Was genau ist der Inhalt der Verfassungsbeschwerde?

Die Beschwerdeschrift ist hier abrufbar. Die folgenden Grundrechtsverstöße werden gerügt: Erstens verstößt eine generelle Verkehrsdatenspeicherung gegen die Rechte der an den Kommunikationsvorgängen Beteiligten aus Art. 10 Abs. 1 Var. 3 GG (Fernmeldegeheimnis) oder den Art. 2 Abs. 1, 1 Abs. 1 GG (Recht auf informationelle Selbstbestimmung), aus Art. 5 Abs. 1 S. 1 Hs. 1 GG (Meinungsfreiheit), Art. 5 Abs. 1 S. 1 Hs. 2 GG (Informationsfreiheit) und Art. 5 Abs. 1 S. 2 Var. 2 GG (Rundfunkfreiheit). Im Vergleich zu den einschneidenden Folgen und Gefahren einer Vorratsspeicherung ist ihr zu erwartender Nutzen unverhältnismäßig gering. Zum Zweiten verstößt eine generelle Verkehrsdatenspeicherung gegen die Rechte der zur Durchführung der Speicherung verpflichteten Unternehmen und Organisationen aus Art. 12 Abs. 1 GG (Berufsfreiheit). Drittens verletzt eine generelle Verkehrsdatenspeicherung die Rechte der Kommunizierenden und die Rechte der zur Durchführung der Speicherung verpflichteten Unternehmen und Organisationen aus Art. 3 Abs. 1 GG (Gleichbehandlungsgebot).

Direkter Link zu dieser Seite

http://verfassungsbeschwerde.vorratsdatenspeicherung.de

11 Ergänzungen

  1. @outa: Die Urteilsverkündungen dürfen öffentlich aufgenommen & gesendet werden. Die Verhandlungen, in denen die Verfahrensbeteiligten zu Wort kommen, nicht. Ich nehme mal Datenschutz/Persönlichkeitsrechte als Grund an.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.