Grundrechte-Report 2008

Heute ist im Fischer Taschenbuch Verlag der „Grundrechte-Report 2008 – Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland“ erschienen. Die jährliche Publikation wird von neun Menschen- und Bürgerrechtsorganisationen herausgegeben und versteht sich als „alternativer Verfassungsschutzbericht“.

Der mittlerweile zwölfte Grundrechte-Report setzt sich erneut kritisch mit der deutschen und europäischen Verfassungswirklichkeit auseinander. Die Herausgeber beanstanden insbesondere die Sicherheitsgesetzgebung des Bundes und der Länder sowie deren Umsetzung durch die zuständigen Behörden. Hier sei an die Stelle nüchternen Abwägens von Risiken zunehmend eine alarmistische Übertreibung getreten in Verbindung mit weltfremden Versprechungen fast totaler Sicherheit durch zunehmende Kontrolle, Überwachung und präventive Maßnahmen gegen verdächtige wie unverdächtige Personen. Verdeutlicht wird dies an zahlreichen Einzelbeispielen. Schwerpunkte der aktuellen Ausgabe sind eine Aufarbeitung der Vorgänge rund um den G8-Gipfel von Heiligendamm, der zu bislang ungekannten Eingriffen in die Versammlungsfreiheit instrumentalisiert wurde, sowie die erheblichen Verschärfungen im deutschen Ausländerrecht durch das sog. Richtlinienumsetzungsgesetz vom Herbst 2007, die beispielsweise den Ehegattennachzug und die erleichterte Inhaftierung von Migranten ohne strafrechtlichen Vorwurf betreffen. Daneben beschäftigen die Autoren sich in rund vierzig Beiträgen u. a. mit tiefgreifenden Einschnitten in den Datenschutz durch das Fluggastabkommen zwischen den USA und der EU, mit dem Gefährdungspotential von Medienmonopolen für die Demokratie, der Überwachung von Abgeordneten durch den Verfassungsschutz und mit der Kritik des europäischen Anti-Folter-Komitees an den Haftbedingungen in Deutschland.

Hier gibt es das Inhaltsverzeichnis.

Mehr Infos:

hrsg. von Till Müller-Heidelberg, Ulrich Finckh, Elke Steven, Julia Kühn, Jürgen Micksch, Wolfgang Kaleck, Martin Kutscha, Rolf Gössner und Ulrich Engelfried. Redaktion: Moritz Assall, Heiko Habbe, Sönke Hilbrans, Marei Pelzer, Eckart Spoo. Fischer Taschenbuch Verlag, Frankfurt am Main, Juni 2008, ISBN 978-3-596-17925-4, 256 Seiten, 9.95 €

Am 23. und 24. Mai findet in der Humbold-Universität in Berlin der Grundrechte-Kongress „Sicherheitsstaat am Ende – Kongress zur Zukunft der Bürgerrechte“ statt. Darauf hatten wir vor einer Woche schonmal hingewiesen. Der Eintritt ist frei.

4 Ergänzungen

  1. Mich hat Politik bisher nicht interessiert. Ich bin wählen gegangen und das wars. Mich um die Menschen in meiner Nachbarschaft und mit denen ich in meinem konkreten Umfeld zu tun habe, zu kümmern war mir wichtiger.
    Jedoch habe auch ich jetzt ein Problem mit dem Verletzungs- und Todestrauma des Herrn Doktor S.(eltsam), seines Zeichens Innenminister. Seine Ängste evozieren Gesetze, die den Überwachungsstaat erzeugen und dabei werden Freiheiten und Grundrechte, die wir als selbstverständlich und für weiter ausbaubedürftig gehalten hatten immer weiter beschnitten. Das einzige was wächst ist die Unfreiheit.
    Aus dialektischer und gruppendynamischer Theorie heraus sind Leute wie der Herr S. ja notwendig als Seismographen und Warner, aber bitte nicht länger in solch einer zentralen Position, welche doch die Gesamtheit der Gesellschaft erfassen und repräsentieren und geistig nachvollziehen können sollte und nicht nur eines seiner Extreme.

    Konkret geht es in meinem Fall gerade darum, dass „Dank“ der Gesetzgebung des Doktor Seltsam das Leben meines Kindes akut bedroht ist und alle zuständigen Stellen sich unter den Rockzipfel der neuen Gesetze des Doktor S. stellen.
    Während in den letzten Jahren meiner Erfahrung nach die allermeisten Behörden hier in Deutschland doch sehr bürgerfreundlich geworden sind, und sobald man gemeinsam mit dem Beamten das gemeinsame Ziel klar definiert hat auch Lösungen im Win-Win-Interesse aller Seiten findet, auch jenseits der Standardlösungen, da unsere Gesetze ja meist doch sehr viele Ausnahmen haben und wenn die Beamten lange genug nachdenken, diese auch finden.
    Jedoch in unserem akuten Fall, wo das Nichthandeln und Sturrstellen der zuständigen Behörde dazu beiträgt, das unser Kind von Tag zu Tag mehr chemisch vergiftet wird, blockt die Behörde alles ab. Und dabei würden wir eigentlich unter zwei der drei Ausnahmetatbestände fallen.

    Unsere Petition die wir gestellt haben, hat auch Förderer gefunden, und kommt aller Voraussicht nach vor den Petitionsausschuss des deustchen Bundestages, nur es dauert und diese Zeit hat unser Kind nicht.

    Man kann manchmal verzweifeln in was für einer menschlichen Gemeinschaft man lebt.

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