Es bleibt festzuhalten, dass Deutschland weltweit das mit Abstand stärkste Urheberrecht besitzt. Das machte erst kürzlich eine Umfrage des Weltwirtschaftsforum deutlich. In keinem anderen Land der Welt genießen Urheber und Rechteinhaber einen vergleichbaren Schutz. Umgekehrt ist es ist kaum einem anderen Land der Welt so schwierig, kreativ mit urheberrechtlich geschütztem Material zu arbeiten. Last.FM, MySpace oder YouTube in Deutschland an den Start zu bringen, wäre aufgrund dieser Rechtslage weiterhin völlig undenkbar.
Udo Raaf von Tonspion.de in einem Kommentar zur Durchsetzungsrichtlinie und dem Meckern der Musikindustrie, dass die nicht radikal genug sei.
„Last.FM, MySpace oder YouTube in Deutschland an den Start zu bringen, wäre aufgrund dieser Rechtslage weiterhin völlig undenkbar.“
Was im Falle von MySpace vollkommen in Ordnung ist.
Worin unterscheidet sich die Rechtslage in Deutschland – in Bezug auf last.fm, MySpace und YouTube – von der Rechtslage in den USA und Großbritannien?
So weit ich weiß, gibt es da keine gravierenden Unterschiede (schließlich werden die internationalen Gesetze seit Jahrzehnten „harmonisiert“).
Auch gibt es längst ein deutsches YouTube-Angebot. Und Last.fm beschränkt sich zur Zeit auf die USA, weil es die fälligen Gebühren für die Nutzung der Urheberrechte nicht zahlen will.