Gemäss Schweizerischem Tagesanzeiger hat die IFPI Schweiz an 200 DJs in der Schweiz persönliche Warnbriefe verschickt und sie zu Zahlungen aufgefordert:
Betroffen von der Ifpi-Steuer sind unerwartete Bereiche: Zahlen sollen DJs, wenn sie vor einem Auftritt Lieder auf den Computer laden oder auf einer CD zusammenstellen, um so für ihr Set weniger Platten mitschleppen zu müssen. Zahlen sollen sie auch, wenn sie eine CD mit ihren Lieblingstracks mischen, um Klubbetreiber von ihrem Repertoire zu überzeugen, oder wenn sie einige Hörproben daraus ins Netz stellen.
Die Gebühren sind dabei sehr hoch:
Best-of-Zusammenstellungen für Auftritte oder zur Promotion kosten je 2000 Franken pro Jahr. Wer weniger als zwölfmal jährlich auftritt, muss «nur» 500 Franken hinblättern. Wer Soundmüsterchen ins Internet stellt, bezahlt pauschal 500 Franken. Alles zusammen ergibt, inklusive 7,6 Prozent Mehrwertsteuer, exakt 4842 Franken.
Das übertriebene Vorgehen stösst bei einigen DJs verständlicherweise auf Kritik. Es ist zudem fragwürdig, ob die IFPI Schweiz überhaupt diese Forderungen durchsetzen könnte. Die IFPI Schweiz neigt aber auch dazu gross Kampagnen zu starten und irgendwelche Forderungen aufzustellen. Beispielsweise die Briefe an Tauschbörsennutzende 2005 oder 2001.
Hat jemand die Warnbriefe und kann er Sie uns zur Verfügung stellen?
euch ist schon klar, dass hier in deutschland genau diese abgaben bereits von der GEMA eingefordert werden? wobei ich nicht weiss, ob die erhobenen gebühren dann zu den betreffenden komponisten gelangen oder doch wieder den herren bohlen und siegel zugute kommen.
„Betroffen von der Ifpi-Steuer sind UNERWARTETE BEREICHE (…) In allen diesen Fällen geht es NUR UM DAS KOPIEREN VON SONGS“
Ohne die IFPI verteidigen zu wollen – solche Aktionen sind in jeder Hinsicht kontra-produktiv – aber:
Dass das Kopieren von Musik außerhalb der von den Kopierschranken (Privatkopie, Zitatrecht usw.) eröffneten Freiräume verboten ist, sollten nicht nur Journalisten, die darüber schreiben wissen, sondern erst Recht DJs und kommerzielle Veranstalter (Clubs, Restaurants etc.).
Polemische Begriffe wie „Ifpi-Steuer“ helfen da nicht weiter. Überhaupt: Seit wann ist die IFPI eine kollektive Verwertungsgesellschaft? Die Rechte an den Aufnahmen liegen bei den Labels und werden von diesen einzelnen (bei Samples, bei Hit-Kopplungen usw.) oder in Sammelverträgen in Bezug auf das gesamte Repertoire vergeben. Ist es tatsächlich so, dass die IFPI in der Schweiz kollektiv Rechte vergibt und das Inkasso betreibt?
Dance-Labels:
Vermutlich sind viele unabhängige / kleine Dance-Labels gar keine IFPI-Mitglieder, das heißt die IFPI kann deren Rechte auf keinen Fall vergeben.
Interpreten:
Die Interpreten werden an den Einnahmen aus der Vergabe von Lizenzrechten nur dann beteiligt, wenn das explizit in ihren Verträgen mit den Labels drinsteht. Und nur für die Verwertungsmöglichkeiten, die einzeln im Vertrag aufgeführt sind. Wenn also im Künstlerexklusivvertrag nichts von Mixtapes oder der Nutzung in Restaurants etc. steht, dann bekommen die Interpreten auch nichts, egal welche Einnahmen ihre Labels auf diese Weise erzielen.
@Fritz:
die GEMA vertritt die Komponisten, die IFPI die Labels (Interpreten).
Bei der GEMA geht es um die Rechte am Song,
bei der IFPI um die Rechte an den Aufnahmen.
Damit hast Du natürlich recht. Das von Dir beschriebene Kopierverbot gilt allerdings eher für die Weitergabe dieser Kopien. Was aber im Text beschrieben wird ist das Kopieren der Platten die die DJs selbst besitzen auf ein anderes Medium um besser damit arbeiten zu können. Solange die DJs diese Kopien nicht weitergeben sollte dies im Rahmen von Fair-Use absolut möglich sein.
Das bedeutet doch eigentlich nur, dass ein neues Geschäftsmodell her muss:
Wieso sollen wir DJs der Phonoindustrie Geld bezahlen?
BSind nicht wir DJs deren Promoter?
Also machen wir DJs denen ein Angebot:
wir stellen der Industrie ab sofort 7 Stunden „Sendezeit“ zur Verfügung (in der Regel 22:00 bis 05:00 Uhr).
Von 22:00 – 24:00 Uhr kostet jede angefangene Minute 10 Euro,
von 24:00 – 04:00 Uhr 20 Euro und von 04:00 – 05:00 nur 15 Euro.
D.h. wenn die wollen, dass wir deren Musik spiele, dann sollen sie uns diese zur Verfügung stellen.
Eine MP3 mit 3:50 min. Laufzeit kostet zur Prime-Time also 80 Euro.
Allerdings sei erwähnt, dass der Bertrag von der Länge der MP3 abhängig ist und – auch nach entsprechender Bezahlung – kein Recht darauf besteht, dass:
– die MP3 in voller Länge…
– die MP3 exklusiv (d.h. nicht zusammen mit einem anderen Track am Beginn und/oder Ende)…
…gespielt wird.
Maximal 3 Tracks je Interpret und jede MP3 maximal einmal am Abend. Wir behalten uns vor diverse Lieder ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
Selbstverständlich geht die MP3 nach Erfüllung des Vertrages in unseren Besitz über, so dass wir diese so oft spielen können wie und mit welchen Medien wir das wollen.
Sollte diese „Sendezeit“ nicht mit industrieller Musik gefüllt werden können, dann wird die übrige Sendezeit jungen Künstlern ohne Label kostenlos zur Verfügung gestellt (man denke u.a. an myspace).
Doch, weil Polemik auf seiten der IFPI und der VGs genauso verwendet wird. Und oft genug auch noch Billige.