Heute im Bundestag informiert über eine Antwort der Bundesregierung zu einer kleinen Anfrage der Linksfraktion bezüglich des Einsatzes von Wahlcomputern: Bundesregierung: Kein umfassender Einsatz von Wahlcomputern geplant.
Da gibt es tolle politische Prosa, wie dieser hier:
Obwohl sie der Überzeugung ist, dass Wahlcomputer „hinreichend manipulationssicher“ sind, plant die Regierung den verstärkten Einsatz dieser Geräte nicht: Die Entscheidung über die Anschaffung und den Einsatz von Wahlgeräten liege bei den Städten und Gemeinden, das Innenministerium entscheide nur über die Bauartzulassung für Wahlgeräte bei Bundestags- und Europawahlen.
Warum sollte die Bundesregierung auch den Einsatz planen, wenn sie nicht zuständig ist?
Die Sicherheit der Geräte werde durch organisatorische Maßnahmen wie etwa Kontrollen und Überprüfungen bei der Vorbereitung der Geräte zur Wahl sowie die Möglichkeit, jederzeit einen Vergleich der eingesetzten Geräte einschließlich Software mit dem geprüften Baumuster vornehmen zu können, gewährleistet. Zudem sei die Fälschung einer Wahl „strafbewehrt“, was gegenüber Manipulationen präventiv wirke. Bislang seien Manipulationen an Wahlcomputern in Deutschland weder festgestellt, noch behauptet worden. Dennoch überprüfe die Bundesregierung derzeit die Bundeswahlgeräteverordnung auf Novellierungsbedarf.
Viel dazu gelernt haben sie nicht von der Kritik an Wahlcomputern.
Die Wahl in Cottbus wurde aufgrund des Einsatzes von Wahlcomputern angezweifelt und auch die letzte Bundestagswahl.
„Zudem sei die Fälschung einer Wahl “strafbewehrt”, was gegenüber Manipulationen präventiv wirke.“ Was für eine Logik! Ja, der Terrorist der mit einer Atombombe um seinen Bauch in eine Menschennmasse rennt und zündet, der lässt sich ja auch von der Strafbewährung dieser Tat abhalten….
Hm… Autodiebstahl ist auch „strafbewehrt“. Trotzdem werden Jahr für Jahr zig Autos geklaut.
Ich denke es ist alles eine Frage des Nutzens, den man gegen die Strafe abwägen kann.
Was wäre denn der Nutzen einer Wahlfälschung? Doch wohl die Sicherung politischer Macht. Was kann man da für eine für eine Strafe gegensetzen?
Und was man von den „organisatorischen Maßnahmen“ zu halten hat haben die haarsträubenden Wahlbeobachtungen ja gezeigt.
Liebe Bundestagsabgeordnete,
Wenn Ihr keine Ahnung von der Materie habt, dann haltet doch bitte die Klappe.
…und der Bundestrojaner?…
…auf Wahlcomputern?…
…unabsichtlich, versehentlich natürlich…
…wo Bundestrojaner doch überall reinkommen?…
Hm?