Das Beispiel schlecht hin, um Gemeingüter und Almenden zu erklären – die Straße – steht in Berlin unter Beschuss: Das jüngst beschlossene Straßenausbau-Beitrags-Gesetz bittet Anwohner zur Kasse, die vom Ausbau einer Straße profitieren. Das ist nicht neues, denn in anderen Bundesländern schon länger üblich. Und irgendwo trifft es ja auch das Prinzip der Almende, da die Anwohner ja auch die jeweils auszubauende Straße am meisten nutzen. Soweit, so fair.
Die neuste Aktion von Berlins Innensenator Körting zeichnet sich durch ausgegorene Dreistigkeit aus: In Berlin ist Überwachung öffentlicher Straßen und Plätze verboten – dies entspricht der Meinung der rot-roten Koalition. Zur WM ist ja ganz viel Sicherheit notwendig – vor allem auf der „Fanmeile“, dem 17. Juni (das ist die große, zentrale Achse Berlins auf der zwischen Brandenburger Tor und Siegessäule Party sein soll). Herr Körting würde dort gerne Kameras aufhängen. Darf er aber nicht. Hat er sich ja selbst verboten.
Wenn aber private Unternehmen ihr Gelände überwachen dürfen, warum sollte dann nicht die Partymeile für die WM-Zeit über Privateigentum der Partyveranstalter sein? Da gibts doch eh nur Kommerzmist – welche Stadt will damit was zu tun haben? Solche oder ähnliche Gedanken muss sich Herr Körting gemacht haben, um zum dem Schluss zu kommen, das Hausrecht des 17. Junis für den WM-Zeitraum an die drei Partyveranstalter zu übertragen. Willy Kausch (Silvesterparty am Brandenburger Tor), die Gesellschaft Rainer Wohltat und das Eventunternehmen „compactteam“ werden auf ihrem großen Privatgelände in Mitten des Berliner Tiergarten einen Security-Service als Polizeiersatz anheuern, Kameras aufhängen, die Bilder auf Wunsch des Senates hin speichern und wenns brennt die richtige Polizei rufen. (Berliner Zeitung)
Körtings Kalkül scheint auch nach Rekapitulation des „Dussmann-Urteil“ auf zu gehen: Unweit von der Partymeile gibts ein „Kulturkaufhaus“, dem auch der durch seine Ladenfläche überbaute Bürgersteig gehört. Die Überwachungskameras des Hauses dürfen nur seinen Eingang und einen Meter vor dem Schaufenster überwachen. Zumindest sei ein Bereich für Passanten unüberwacht zu lassen. Naja, wenn sich die Veranstalter daran halten, heisst das auch nur: Party, Straße und Würstchenbuden können, aber der Bürgersteig darf nicht überwacht werden.
Ruft jemand mal bitte die Polizei?
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